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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Rogusch, Kai
Titel    Anmerkungen zur Problematik der Sterbehilfe
Zeitschrift    Zeitschrift für Rechtspolitik
Ausgabe    Heft 5
Jahr    2006
Seiten    164
Fragmente    2


Fragmente der Quelle:
[1.] Cmg/Fragment 008 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-28 13:01:48 SleepyHollow02
Cmg, Fragment, Rogusch 2006, SMWFragment, Schutzlevel, Unfertig, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
TaBi
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 008, Zeilen: 01-03
Quelle: Rogusch 2006
Seite(n): 164, Zeilen: 0
Dies erklärt auch, weshalb der Verein Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V. starke positive Resonanz erfahren hat: Das demoskopisch ermittelte Meinungsklima ist auf seiner Seite.23

23 Rogusch, ZRP 2006, S. 164.

Bedenklich ist nicht nur, dass Kusch mit seinen Äußerungen viel positive Resonanz erfährt: Das demoskopisch ermittelte Meinungsklima ist auf seiner Seite.
Anmerkungen

Leicht abgewandelte Übernahme ohne Kennzeichnung als Zitat.

Sichter


[2.] Cmg/Fragment 084 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-28 16:57:03 Hindemith
Cmg, Fragment, KeineWertung, Rogusch 2006, SMWFragment, Schutzlevel, Unfertig

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
TaBi
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 084, Zeilen: 01-05
Quelle: Rogusch 2006
Seite(n): 164, Zeilen: 0
Dies wird dann verständlicher, wenn man berücksichtigt, dass ein anerkanntes Recht auf den eigenen Tod die Folge hätte, dass derjenige, der einen „frei verantwortlichen“ Suizid verhindert, wegen Nötigung strafrechtlich belangt werden könnte, weil er den Suizidenten an der Ausübung seiner rechtlich etablierten Option der Selbsttötung hindert.271

271 Rogusch, ZRP 2006, S. 164.

Ein etabliertes „Recht auf den eigenen Tod” hätte beispielsweise die perverse Folge, dass jemand, der einen „frei verantwortlichen” Selbstmord verhindert, den Straftatbestand der Nötigung begeht, weil er den Selbstmordwilligen an der nun rechtlich gebilligten Ausübung der „Option” der Selbsttötung gehindert hätte.
Anmerkungen

Leicht abgewandelte Übernahme.

Siehe Diskussionsseite

Sichter