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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Jörg Faust
Titel    Mancur Olson (1932 – 1998). Warum sind manche Länder arm und andere reich? Die Rolle von Institutionen und Good Governance
Zeitschrift    E+Z. Entwicklung und Zusammenarbeit
Jahr    2002
Jahrgang    43
Nummer    10
Seiten    277-280
ISSN    0721-2178
URL    https://web.archive.org/web/20040804085932/http://www.inwent.org:80/E+Z/1997-2002/ez1002-7.htm

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    1


Fragmente der Quelle:
[1.] Dcl/Fragment 052 25 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-24 13:51:20 Stratumlucidum
Dcl, Faust 2002, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 25-28
Quelle: Faust 2002
Seite(n): 277, Zeilen: mittl. Sp.: letzte Zeile, re. Sp.: 1 ff. u. 9 ff.
[Eine auf individuelle, partikulare oder kollektive Interessen bezogene Unterscheidung gliedert in individuelle und kollektive Beteiligungsformen (Olson 1968; [sic] Pattie / Seyd / Whiteley 2003).] Bei den kollektiven Beteiligungsformen bilden sich in modernen und sozial ausdifferenzierten Gemeinschaften Interessengruppen, mit dem Ziel, für ihre Mitglieder kollektive Güter zu beschaffen, wie beispielsweise Gewerkschaften, Unternehmerverbände oder paramilitärische Gruppen. [Diese kollektiven Interessengruppen verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten, ihr Ziel zu erreichen und berücksichtigen in der Regel die Interessen aller Teilnehmer oder spezielle Organisationsinteressen, die nicht zwangsläufig die originären Einzelinteressen widerspiegeln (Olson 1968 [sic]).]

[Olson, Mancur, 1968: [sic] The Logic of Collective Action. Public Goods and the Theory of Groups. Cambridge: Harvard University Press.

Patti [sic], Charles / Seyd, Patrick / Whiteley, Paul, 2003: Citizenship and Civic Engagement: Attitudes and Behaviour in Britain. In: Political Studies, Nr. 3, Jg.: 51, S. 443 - 468.]

[In „The Logic of Collective Action“ (1965) legt Olson die Grundlage für eine Theorie der Organisation sozialer Interessen.] In modernen und sozial ausdifferenzierten Gemeinschaften bilden sich demnach Interessengruppen, um für ihre Mitglieder kollektive Güter zu beschaffen. [...] Arbeitnehmer schließen sich in Gewerkschaften zusammen, die ihnen zu höherem Lohn und weniger Arbeitszeit verhelfen sollen; Unternehmerverbände werden zu dem Zwecke gegründet, die Position der Unternehmer zu stärken, paramilitärische Gruppen dienen ihrer Klientel durch die Herstellung von Sicherheit und durch das gewaltsame Ausschalten unliebsamer Opposition.

[Schriften von Mancur Olson
– 1965: The Logic of Collective Action. Harvard University Press. (Deutsch: Die Logik des kollektiven Handelns. Tübingen, Siebeck & Mohr 1968, 19852 [sic]]

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die (eigentliche) Quelle, die in der gesamten untersuchten Arbeit nirgends genannt wird.

Bzgl. der wörtlichen Übereinstimmungen – u. a. werden einmal 6 und einmal 7 aufeinanderfolgende Wörter übernommen – ist hier insbsd. die in diesem Zusammenhang ungewöhnliche Erwähnung "paramilitärische[r] Gruppen" signifikant.

"Olson 1968" wird vor und nach der Übernahme, Pattie / Seyd / Whiteley (2003) werden zuvor genannt. Da diese beiden Titel in englischer Sprache verfasst sind, können sich die wörtlichen Übereinstimmungen mit Faust (2002) dort nicht in derselben sprachlichen Form finden. Eine 1968 bei Harvard University Press erschienene Ausgabe von The Logic of Collective Action ist zudem in den gängigen elektronischen Katalogen nicht nachweisbar.

Die Ausführungen zuvor und danach werden (teilweise) aus der Quelle Kersting (2008) übernommen, siehe Fragment 052 28, aus der wohl auch das falsche Erscheinungsjahr von The Logic of Collective Action stammt.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 14)

Begründung: "Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 14)

Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 13)

Fußnote des Gremiums zur Quelle Faust (2002): "Quelle wird in der Dissertation an keiner Stelle erwähnt" (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann