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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Gerd Strohmeier
Titel    Die EU zwischen Legitimität und Effektivität
Zeitschrift    Aus Politik und Zeitgeschichte
Jahr    2007
Nummer    10
Seiten    24-30
Anmerkung    Im Literaturverzeichnis wird fälschlich Ausgabe 36/2005 für diesen Titel angegeben.
ISSN    0479-611 X
URL    http://www.bpb.de/system/files/pdf/G1Y3AD.pdf#page=24

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    2


Fragmente der Quelle:
[1.] Dcl/Fragment 033 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-15 08:53:38 Stratumlucidum
BauernOpfer, Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Strohmeier 2007, Verdacht auf willkürliche Referenzierung

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 1-4
Quelle: Strohmeier 2007
Seite(n): 29, Zeilen: li. Sp. 1 ff.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass europäische Themen nicht von supranationalen europäischen Medien in einer europäischen Sprache aus einem europäischen Blickwinkel, sondern von nationalen Medien in nationaler Sprache aus einem überwiegend nationalen Blickwinkel, teilweise selektiv und populistisch diskutiert werden (Trenz 2003).

Trenz, Hans-Jörg, 2003: Einführung: Auf der Suche nach einer europäischen Öffentlichkeit. In: Klein, Ansgar / Koopmanns, Ruud / Trenz, Hans-Jörg / Klein, Ludger / Lahusen, Christian / Rucht, Dieter (Hrsg.): Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Demokratie in Europa. Opladen: Leske + Budrich, S. 161 - 168.

Mit anderen Worten: Europäische Themen werden nicht von (supranationalen) europäischen Medien in „europäischer Sprache“ aus einem europäischen Blickwinkel, sondern von nationalen Medien in nationaler Sprache aus einem überwiegend nationalen Blickwinkel diskutiert.40

[23 Vgl. Dieter Grimm, Braucht Europa eine Verfassung?, in: Juristenzeitung, 50 (1995) 12, S. 581–591, hier S. 589.]

40 Vgl. D. Grimm (Anm. 23), S. 588.

Anmerkungen

Die mit Trenz (2003) referenzierte Aussage findet sich bei diesem so nicht. Auf S. 163 heißt es bei diesem aber:

"Die beständige Suche nach Legitimität wird auch Intellektuelle, EU-Funktionäre oder Verbandsvertreter veranlassen, den Spielregeln massenmedialer Kommunikation Folge zu leisten, für deren Nichtbeachtung sie zunehmend bestraft werden (Meyer in diesem Band), selbst wenn sich die fragmentierten nationalen Medienlandschaften bislang beharrlich sowohl der Ausbildung einer gemeinsamen europäischen Medienöffentlichkeit als auch der Europäisierung nationaler medialer Öffentlichkeiten widersetzt haben (Gerhards 1993, 2000). Massenmedien als Hauptträger für die Entfaltung einer europäischen politischen Öffentlichkeit können aber auch neue Defizite herbeiführen, indem sie politische Kommunikation selektiv und populistisch umgestalten und damit anstelle des rationalen Austauschs und der Verständigung über das gemeinsame europäische Integrationsprojekt der Verbreitung nationalistischer Ressentiments den Boden bereiten."

Schwer verständlich ist, warum die Verf.in trotz 17 aufeinanderfolgend übernommener Wörter hier nicht auch Strohmeier (2007) als Quelle nennt. Lediglich der Ausdruck "selektiv und populistisch" stammt von Trenz.

Da Strohmeier (2007) am Schluss des folgenden Absatzes erwähnt wird, Wertung als Bauernopfer.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie B ["Nennung der Quelle im unmittelbaren Zusammenhang, aber ohne Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 13)

Begründung: "Obwohl Strohmeier im folgenden Absatz genannt wird, ist kein inhaltlicher Zusammenhang zur wörtlichen Textübernahme erheblichen Umfangs zu erkennen. Gravierender Fall mit Tendenz zur Kategorie 1 A." (ebd., S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht bewertet das Gremium Fundstellen der Kategorie 2 B als "mangelhaftes wissenschaftliches Arbeiten" (ebd., S. 5).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 1 ["Wörtliche Übernahme fremder Texte ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 11)

Gemäß zweitem Schlussbericht sind Fundstellen der Kategorie 1 "eindeutig als Plagiate im engeren Sinne zu bezeichnen, d.h. wörtliche Übernahmen von Textpassagen ohne Kenntlichmachung und ohne Angabe der Originalquelle." (ebd., S. 6) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd., S. 7)


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann


[2.] Dcl/Fragment 034 25 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-06-23 16:54:11 Stratumlucidum
Dcl, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Strohmeier 2007, Verdacht auf willkürliche Referenzierung, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 25-28
Quelle: Strohmeier 2007
Seite(n): 29, Zeilen: re. Sp. 19 ff., 101 ff.
Dabei steht im Vordergrund, dass die Sprachenvielfalt einerseits aus quantitativen und qualitativen Gründen das Entstehen einer europäischen Kommunikationsgemeinschaft, europäischer Medien, Parteien und Verbände erschwert (Grimm 1995; Kielmannsegg [sic] 2003), [dass andererseits aber angesichts der enormen wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Interdependenzen in der EU eine Entfaltung öffentlicher politischer Kommunikation über Sprachengrenzen hinweg als durchaus realistisch bewertet werden kann (Kantner 2003 / van de Steeg 2003).]

Grimm, Dieter, 1995: Braucht Europa eine Verfassung? München: Carl Friedrich von Siemens Stiftung.

Kielmansegg, Peter Graf, 2003: Integration und Demokratie. In: Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Europäische Integration. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2. Auflage, S. 49 - 76.

[Das Fehlen einer europäischen Sprache ist somit der wesentliche Grund für das Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit: „Europa ist keine Kommunikationsgemeinschaft, weil Europa ein vielsprachiger Kontinent ist — das banalste Faktum ist zugleich das elementarste.“43 In der Folge ist das Fehlen einer europäischen Sprache „das größte Hemmnis für eine Europäisierung der politischen Substruktur, von der das Funktionieren eines demokratischen Systems und das Leistungsvermögen eines Parlaments abhängt“.44] [...] Die Sprachenvielfalt verhindert somit langfristig sowohl aus quantitativen als auch aus qualitativen Gründen das Entstehen einer europäischen Kommunikationsgemeinschaft – sowie (in der Folge) das Entstehen europäischer Medien, Parteien und Verbände.

[23 Vgl. Dieter Grimm, Braucht Europa eine Verfassung?, in: Juristenzeitung, 50 (1995) 12, S. 581–591, hier S. 589.]

43 Peter Graf Kielmansegg, Integration und Demokratie, in: Markus Jachtenfuchs/Beate Kohler-Koch (Hrsg.), Europäische Integration, Opladen 1996, S. 55.

44 D. Grimm (Anm. 23), S. 588.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle.

Weder bei Grimm (1995) noch bei Kielmansegg (2003) findet sich die Aussage der Verf.in dieser Form wieder. Bei Strohmeier (2007) werden deren beiden Aufsätze jedoch auf S. 29 fünf bzw. vier Sätze vor dem übernommenen Text für andere Aussagen und in anderer bibliografischer Form in Fußnoten referenziert.

Die zweite, in eckige Klammern gesetzte Hälfte des Satzes wird nach ähnlichem Muster aus Ausführungen der Quelle Trenz (2003) gebildet, siehe Fragment 034 28.

Grimm wird – abgesehen vom Literaturverzeichnis – in der untersuchten Dissertation ausschließlich an dieser Stelle angeführt.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 2 ["Paraphrasierung von Texten mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, i.d. R. ganzer Satzteile"] / Kategorie A ["keine Nennung der Quelle"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 13)

Begründung: "Paraphrase von Strohmeier mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle" (ebd., S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht erfüllen Fundstellen der Kategorie 2 A "den Tatbestand der 'objektiven Täuschung'" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung fremder Texte ohne Quellennennung"] / Kategorie 5 ["Übernahme von Zitaten und/oder Literaturverweisen ohne Quellennennung"] (PDF-Datei des zweiten Schlussberichts mit Anhängen, S. 11)

Anmerkung des Gremiums: "Genannt werden die Literaturangaben, die Strohmeier (2007) auch nennt, wobei die Paraphrasierung mit wörtlicher Übernahme eindeutig ist." (ebd.)

Gemäß zweitem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorie 3 als "Plagiate im weiteren Sinne, d.h. fremdes Gedankengut wird sich angeeignet, ohne dass die Originalquelle angegeben wird." (ebd., S. 7) "In diesen Fällen liegt objektiv eine Täuschung vor." (ebd.) "Überdies bekräftigt die Häufigkeit der Kategorie 5 (27 Fundstellen) im Zusammenhang mit Kategorie 1 oder 3 die Überzeugung des Prüfgremiums, dass Teile der zitierten Literatur nicht von der Verfasserin eigenständig bearbeitet wurden." (ebd.)


Sichter
(Stratumlucidum), WiseWoman