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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Friedrich August Freiherr von der Heydte
Titel    Völkerrecht. Ein Lehrbuch. Bd. II
Ort    Köln [u.a.]
Verlag    Kiepenheuer & Witsch
Jahr    1960
Umfang    443 S.

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Dv/Fragment 025 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-01-02 03:31:54 Klicken
Dv, Fragment, Heydte 1960, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel sysop, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hotznplotz, Frangge
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 025, Zeilen: 12-15
Quelle: Heydte 1960
Seite(n): 194, Zeilen: 17-23
Krieg ist hierbei als Ausnahmezustand zwischen den Staaten zu betrachten, in dem an die Stelle der suspendierten Vorschriften der normalerweise geltenden Ordnung eine neue normative Ordnung – eine Ausnahmeordnung – tritt.[FN 137]

[ [FN 137] v. d. Heydte, Völkerrecht Bd. II, S. 194]

Der Krieg ist der Ausnahmezustand des Völkerrechts. [...] Jedem Ausnahmezustand ist es eigen, daß in ihm die bisher geltende Rechtsordnung weitgehend suspendiert wird und daß an die Stelle der suspendierten Vorschriften der normalerweise geltenden rechtlichen Ordnung eine neue normative Ordnung – eine Ausnahmeordnung – tritt.
Anmerkungen

Zwar verweist der Verfasser auf die Quelle, die (mit einer Auslassung) 17 aufeinanderfolgenden übernommenen Wörter hätten aber kenntlich gemacht werden müssen.

Sichter





[[QOrt::Köln [u.a.]| ]]