VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki

Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Christian Schaller
Titel    Massenvernichtungswaffen und Präventivkrieg. Möglichkeiten der Rechtfertigung einer militärischen Intervention im Irak aus völkerrechtlicher Sicht
Zeitschrift    Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Ort    Stuttgart ; Berlin ; Köln
Verlag    Kohlhammer
Jahr    2002
Nummer    62
Seiten    641-668
ISSN    0044-2348
URL    http://www.zaoerv.de/62_2002/62_2002_1_a_641_668.pdf

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Dv/Fragment 044 20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-08 11:00:56 Sotho Tal Ker
Dv, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schaller 2002, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plaqueiator, Hotznplotz, Cassiopeia30
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 044, Zeilen: 20-22; 29-30
Quelle: Schaller 2002
Seite(n): 644; 645, Zeilen: 31-34; 03-05
[Z. 20-22]

Nach der vollständigen Befreiung Kuwaits verabschiedete der Sicherheitsrat am 3. April 1991 Resolution 687,[FN 263] welche unter Berufung auf Kapitel VII der UN-Charta die Voraussetzungen für einen formalen Waffenstillstand beinhaltete.

[Z. 29-30]

Nachdem der Irak die damit gesetzten Bedingungen annahm, trat der Waffenstillstand am 11. April 1991 in Kraft.

[ [FN 263] SR-Res. V. 3.4.1991, U.N. Doc. S/RES/687 (1991)]

[S. 644, 31-34]

Nach Einstellung der Kampfhandlungen, die mit der vollständigen Befreiung Kuwaits geendet hatten, verabschiedete der Sicherheitsrat ebenfalls unter Berufung auf Kapitel VII UN-Charta am 3. April 1991 die sogenannte "Waffenstillstands-Resolution" 687 (1991), die die Voraussetzungen für einen formalen Waffenstillstand festlegt.

[S. 645, 3-5]

Mit Annahme der Bedingungen dieser Resolution durch die irakische Regierung trat der Waffenstillstand am 11. April 1991 formal in Kraft.

Anmerkungen

Kein Verweis auf die Quelle Schaller.

Sichter
Hotznplotz


[2.] Dv/Fragment 046 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:12:52 Kybot
Dv, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schaller 2002, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plaqueiator, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 046, Zeilen: 05-16; 102-105
Quelle: Schaller 2002
Seite(n): 641-642, Zeilen: 22-29, 104-108; 01-10, 108-109
In seiner Rede zur Lage der Nation vom 29. Januar 2002 bezeichnete der amerikanische Präsident George W. Bush Nordkorea, Iran und Irak als "Achse des Bösen", als Schurkenstaaten, die nach Massenvernichtungswaffen strebten und damit eine wachsende Gefahr darstellten, indem sie diese Waffen selbst einsetzen würden oder an Terroristen weitergeben könnten.[FN 270] Die nationale Sicherheitsstrategie vom 20. September 2002[FN 271] drehte sich im wesentlichen um die Frage präventiver Militärschläge gegen "Schurkenstaaten" und der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Einerseits wird hierzu das Bemühen um die Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft herausgestellt, andererseits allerdings darauf verwiesen, daß die USA notfalls auch allein vorbeugend militärische Gewalt in Anwendung des Selbstverteidigungsrechts anwenden werden.

[FN 270] George W. Bush, The President's State State of the Union Address, 29.01.2002, http://www.whitehouse.gov

[FN 271] The National Security Strategy of the United States of America, http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.pdf

[S. 641, 22-29 u. S. 642, 1-10]

Bereits in seiner Rede zur Lage der Nation vom 29. Januar 2002 hatte Präsident George W. Bush Nordkorea, den Iran und den Irak als "Achse des Bösen" bezeichnet und auf die Gefahr für den Weltfrieden hingewiesen, die im Streben nach Massenvernichtungswaffen von solchen Staaten ausgehe.[FN 1] [...] Ihren Niederschlag hat diese Doktrin nunmehr in einer offiziellen Nationalen Sicherheitsstrategie gefun- [Seite 643] den, die vom Weißen Haus am 20. September vorgelegt worden ist und die die Richtlinien der amerikanischen Außen- und Sicherheitspolitik für die kommenden 3 Jahre festlegt.[FN 3] Ein wesentlicher Bestandteil des Strategiepapiers beschäftigt sich mit der Frage präventiver Militärschläge gegen sogenannte "Schurken-Staaten"[FN 4] und der aktiven Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. In der Strategie wird zwar das ständige Bemühen der Vereinigten Staaten um eine Unterstützung durch die internationale Staatengemeinschaft betont, gleichzeitig wird aber ausdrücklich klargestellt, dass man nicht zögere, notfalls auch in alleiniger Verantwortung unter Ausübung des Selbstverteidigungsrechts vorbeugend gegen[FN 5] derartige Bedrohungen vorzugehen.

[S. 641, 104-108]

[FN 1] "[...] States like these, and their terrorist allies, constitute an axis of evil, arming to threaten the peace of the world. By seeking weapons of mass destruction, these regimes pose a grave and growing danger. They could provide these arms to terrorists, giving them the means to match their hatred.They could attack our allies or attempt to blackmail the United States. [...]" (George W Bush, The President's State of the Union Address, 29.1.2002)." [...]

[S. 642, 108-109]

[FN 3] The National Security Strategy of the United States of America, September 2002 (http://www.whitehouse.gov/nsc/nss.pdf).

Anmerkungen

Verschleierung mit teilweiser Übernahme der Quellenangaben

Sichter
Hotznplotz


[3.] Dv/Fragment 049 11 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-01-02 04:38:04 Klicken
Dv, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schaller 2002, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plaqueiator, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 049, Zeilen: 11-20; 105-109
Quelle: Schaller 2002
Seite(n): 647; 648, Zeilen: 01-09, 101, 104; 101-105
Zutreffend ist insofern, daß mit Sicherheitsrats-Resolution 678 den Mitgliedsstaaten aufgegeben wurde, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in der Region wiederherzustellen. Aus dieser Formulierung wurde schon während des Irak-Kuwait-Konfliktes teilweise die Auffassung vertreten, daß die Mitgliedsstaaten ermächtigt seien, bis nach Bagdad vorzurücken und die irakische Regierung gewaltsam abzusetzen.[FN 293] Teilweise wird auch davon ausgegangen, daß der Sicherheitsrat den einzelnen Mitgliedsstaaten die Entscheidungsbefugnis übertragen habe, wann der Weltfrieden und die internationale Sicherheit in der Region wiederhergestellt sind.[FN 294]

[FN 293] Greenwood, New World Order or Old? S. 167; dagegen spricht aber schon der Verlauf der Beratungen über die Resolution 678, während derer von keinem der im Sicherheitsrat vertretenen Mitglieder ein zwangsweiser Regimewechsel erwähnt oder gar in Betracht gezogen wurde, vgl. UN Doc. S/PV.2963

[FN 294] Sarooshi, S. 179

[S. 647, 1-9]

Der zweite Teil der Zweckbestimmung beinhaltet die Vorgabe "to restore international peace and security in the area." Bereits unmittelbar nach Verabschiedung der Resolution 678 (1991) wurde zum Teil die Auffassung vertreten, der Sicherheitsrat habe die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Formulierung dazu ermächtigt, bis nach Bagdad vorzurücken und die irakische Regierung gewaltsam abzusetzen.[FN 18] Darüber hinaus wird vereinzelt sogar davon ausgegangen, dass der Sicherheitsrat den Mitgliedstaaten zusätzlich die Befugnis übertragen habe, in eigener Verantwortung darüber zu entscheiden, wann der Weltfrieden und die internationale Sicherheit in der Region wiederhergestellt sind.[FN 19]

[S. 647, 101]

[FN 18] G r e e n w o o d (Anm. 14), 169 ff.; [...]

[S. 647, 104]

[FN 19] S a r o o s h i (Anm. 14), 179; [...]

[S. 648, 101-105]

[FN 22] In der 2963. Sitzung vom 29.11.1990 wurde im Sicherheitsrat über den Entwurf der Resolution 678 (1991) debattiert (UN Doc. S/PV.2963). Dabei wurde von keinem der [...] im Sicherheitsrat vertretenen Mitglieder [...] ein möglicher zwangsweiser Regimewechsel im Irak in Betracht gezogen. [...]

Anmerkungen

Übernahme mitsamt einiger Literaturreferenzen. Zwar enthält die [FN 292] der Diss. eine Referenz auf Schaller, diese bezieht sich doch auf eine andere Seite.

Sichter
Hotznplotz


[4.] Dv/Fragment 050 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-01-02 04:39:42 Klicken
Dv, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schaller 2002, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plaqueiator, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 050, Zeilen: 23-31; 111-114
Quelle: Schaller 2002
Seite(n): 652; 653, Zeilen: 13-23, 101-106, 117-120; 01-06, 101-103
Im Hinblick auf die Verstöße des Irak gegen die Bedingungen der Waffenstillstandsresolution, insbesondere der Bedingungen zur Rüstungskontrolle, wird jedoch vor allem von Seiten der Vereinigten Staaten und Großbritannien im Rahmen der sog. "Material Breach" Doktrin [FN 300] argumentiert, daß das Mandat der Resolution 678 vom 29. November 1990 wieder aufgelebt sei. Da der Sicherheitsrat das irakische Verhalten wiederholt als schwerwiegenden Bruch seiner Verpflichtungen verurteilt und ernsthafte Konsequenzen angedroht habe, habe er die Staaten zumindest implizit zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak autorisiert.[FN 301]

[FN 300] siehe hierzu Byers, The Shifting Foundations of International Law, S. 23 ff. m.w.N.

[FN 301] S.D. Murphy, Contemporary Practice of the United States Relating to International Law, AYIL 93 (1999), S. 470, 471 ff. m.w.N.; G. Marston, United Kingdom Materials on International Law 1998, BYIL 69 (1998), S. 433, 586 ff.; diese Argumentation [wurde auch schon zur Begründung der "Operation Provide Comfort" im April 1991 und der "Operation Desert Fox" im Dezember 1998 herangezogen.]

[S. 652, 13-23 u. S. 653, 1-6]

Vor allem von Seiten der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens wird argumentiert, der Sicherheitsrathabe die Staaten wegen dieser Verstöße implizit zur Anwendung militärischer Gewalt gegen den Irak autorisiert, indem er wiederholt das irakische Verhalten als schwerwiegenden Bruch der Verpflichtungen aus der Waffenstillstands-Resolution verurteilt und ernsthafte Konsequenzen angedroht habe.[FN 32] Dadurch lebe das Mandat vom 29. November 1990 im aktuellen Kontext und mit veränderter Zielsetzungwieder auf. [...][FN 33] In Kombination mit der [Seite 653] sogenannten Material Breach-Doktrin, die sich speziell auf die zahlreichen schwerwiegenden Verletzungen des Waffenstillstands-Regimes als Legitimation für ein militärisches Vorgehen stützt,[FN 34] bildet die Annahme einer impliziten Autorisierung zur Gewaltanwendung aus heutiger Sicht die einzige mögliche Grundlage für die Rechtfertigung einer militärischen Intervention im Irak unter dem Gesichtspunkt kollektiver Sicherheit.

[S. 652, 101-106 u. 117-120]

[FN 32] Vgl. zur amerikanischen Argumentation S.D. M u r p h y, Contemporary Practice of the UnitedStates Relating to International Law, American Journal of International Law 93 (1999), 470, 471 ff. m. w. N.; zur britischen Argumentation G. M a r s t o n, United Kingdorn Materials on International. Law (1998), The British Year Book of International Law 69 (1998), 433, 586 ff. m. w. N.

[FN 33] Die Doktrin der impliziten Autorisierung wurde im Fall Irak vor allem im Zusammenhang mit der sogenannten "Operation Provide Comfort" im April 1991 herangezogen [...] Gleichwohl übertrugen die Vereinigten Staaten und Großbritannien das Argumentationskonzept der impliziten Ermächtigung auch auf die sogenannte "Operation Desert Fox", die im Dezember 1998 [...] durchgeführt wurde. [...]

[S. 653, 101-103]

[FN 34] Ausführlich zum Hintergrund der Material Breach-Doktrin M. B y e r s, The Shifting Foundations of International Law: A Decade of Forceful Measures against Iraq, European Journal of International Law 13 (2002), 21, 23 ff. m. w. N.

Anmerkungen

Typische Übernahme inkl. der Literaturverweise und weiteren Textes aus den Fußnoten. Aus zwei Fußnoten, die auf weitere Literatur verweisen, wird der Zusatz "m. w. N" mit übernommen, eine Auseinandersetzung des Verfassers mit diesen Quellen wird aber nicht ersichtlich.

Sichter
Hotznplotz


[5.] Dv/Fragment 051 101 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-01-02 04:43:43 Klicken
Dv, Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schaller 2002, Schutzlevel sysop, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hotznplotz
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 050, Zeilen: 101-102
Quelle: Schaller 2002
Seite(n): 652, Zeilen: 105-106; 117-120
[ [FN 301] [...] diese Argumentation] wurde auch schon zur Begründung der "Operation Provide Comfort" im April 1991 und der "Operation Desert Fox" im Dezember 1998 herangezogen. [ [FN 33] Die Doktrin der impliziten Autorisierung] wurde im Fall Irak vor allem im Zusammenhang mit der sogenannten "Operation Provide Comfort" im April 1991 herangezogen [...] Gleichwohl übertrugen die Vereinigten Staaten und Großbritannien das Argumentationskonzept der impliziten Ermächtigung auch auf die sogenannte "Operation Desert Fox", die im Dezember 1998 [...] durchgeführt wurde. [...]
Anmerkungen

Fortsetzung von [FN 301] aus Fragment 050 23

Sichter