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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Peter Imbusch, Thorsten Bonacker
Titel    Zentrale Begriffe der Friedens- und Konfliktsforschung: Konflikt, Gewalt, Krieg, Frieden
Sammlung    Friedens- und Konfliktforschung: eine Einführung
Herausgeber    Peter Imbusch, Ralf Zoll
Ort    Wiesbaden
Verlag    VS
Ausgabe    4. Auflage
Jahr    2006
Seiten    67 ff.
Anmerkung    Zur Dokumentation wurde die 5. Auflage dieses Werkes herangezogen (2010), welche auch vor der Abgabe der Dissertation veröffentlicht wurde.
URL    5. Auflage: http://books.google.de/books?id=jwDFjbQ8mqoC&source=gbs_navlinks_s

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    21


Fragmente der Quelle:
[1.] Gjb/Fragment 096 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 21:41:48 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 96, Zeilen: 2-11
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 81, Zeilen: 2-11
§ 1 Gewalt: Auf der Suche nach ihrer Bedeutung

Die gesellschaftspolitische Einschätzung und moralische Bewertung von Gewalt bringt uns zu Kontroversen [sic] die seit der [sic] 1960er Jahren debattieren.Kontroverse [sic] um die angemessene Bestimmung und inhaltliche Differenzierung, treffen sich mit einer Vielzahl Deutungen dass, diesbezüglicher Phänomene und uneinheitliche Begriffsgehalte präsentieren. [sic] Dazu kommen noch einer [sic] Reihe von Komposita wie: Gewaltverhältnisse, Gewaltordnung, Gewaltmärkte, Gewaltmonopol, Gewaltenteilung, usw., die deutlich machen, dass der Gewalt als einem komplexen Phänomen eine beträchtliche Ambiguität zwischen Ordnungszerstörung und Ordnungsbegründung zukommt.225


225 Dazu IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 81.

2. Gewalt

Seit den 1960er Jahren gibt es eine anhaltende Kontroverse um die angemessene Bestimmung und inhaltliche Differenzierung, die gesellschaftspolitische Einschätzung und moralische Bewertung von Gewalt. Dies hat sich nicht nur in gängigen Lexika nieder geschlagen [sic], die eine Vielzahl kontroverser Deutungen diesbezüglicher Phänomene und uneinheitliche Begriffsgehalte präsentieren, sondern auch den Gewaltbegriff in einer Reihe von Komposita vorstellen (etwa Gewaltverhältnisse, Gewaltordnung, Gewaltmärkte, Gewaltmonopol, Gewaltenteilung), die deutlich machen, dass der Gewalt als einem komplexen Phänomen eine beträchtliche Ambiguität zwischen Ordnungszerstörung und Ordnungsbegründung zukommt.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in Fn. 225 genannt, doch erfolgt kein Hinweis auf eine wörtliche oder wortlautnahe Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[2.] Gjb/Fragment 099 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 12:05:48 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 7-20
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 82, Zeilen: 11ff
Die Ursprünge des Wortes Gewalt gehen zurück auf die indogermanische Wurzel „val“ (lateinisch: „valere“), das als Verb („giwaltan“, „waldan“) ursprünglich für Verfügungsfähigkeit besitzen und Gewalt haben steht, sodann aber auch in einem breiteren Sinne für Kraft haben, Macht haben, über etwas verfügen können, etwas beherrschen verwendet wird.233

Der Rekurs auf den etymologischen Bedeutungsgehalt des Wortes Gewalt ist von Bedeutung, weil das deutsche Wort Gewalt sich im Gegensatz zum angelsächsischen, frankophonen oder iberoamerikanische [sic] Sprachgebrauch nur durch eine geringe sprachliche Präzision auszeichnet, da es im Laufe der Jahrhunderte sich durchsetzende Unterscheidung von direkter persönlicher Gewalt einerseits und legitimer institutioneller Gewalt andererseits –also zwischen violentia und potestas- nicht mitvollzogen hat.234


233 Siehe u.a. ABER/ILTING/MEIER 1982; RÖTTGERS/SAHNER 1978; IMBUSCH/BONACKER 2006, S.82; 2003 S.15 ff.

234 Dazu IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 82

Die Ursprünge des Wortes Gewalt gehen zurück auf die indogermanische Wurzel ‘val’ (lateinisch: ‘valere’), das als Verb (‘giwaltan’, ‘waldan’) ursprünglich für Verfügungsfähigkeit besitzen und Gewalt haben steht, sodann aber auch in einem breiteren Sinne für Kraft haben, Macht haben, über etwas verfügen können, etwas beherrschen verwendet wird.28

Der Rekurs auf den etymologischen Bedeutungsgehalt des Wortes Gewalt ist von Bedeutung, weil das deutsche Wort Gewalt sich im Gegensatz zum angelsächsischen, frankophonen oder iberoamerikanischen Sprachgebrauch nur durch eine geringe sprachliche Präzision auszeichnet, da es die im Laufe der Jahrhunderte sich durchsetzende Unterscheidung von direkter persönlicher Gewalt einerseits und legitimer institutioneller Gewalt andererseits - also zwischen violentia und potestas - nicht mitvollzogen hat.


28 Faber. Karl-Georg, Karl-Heinz Ilting und Christian Meier: Macht, Gewalt, in: Otto Brunner u.a. (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3, Stuttgart 1982; Röttgers, Kurt und Heinz Sahner (Hrsg.): Gewalt, Basel/Stuttgart 1978.

Anmerkungen

Die Quellenverweise machen nicht deutlich, dass hier alles wörtlich übernommen wurde.

Dadurch dass in FN 233 drei Quellen genannt sind, ist eine wörtliche Übernahme aus einer der drei Quellen eigentlich implizit ausgeschlossen.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[3.] Gjb/Fragment 102 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 16:58:13 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 102, Zeilen: 13-19
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 82, Zeilen: 2 ff.
Neidhardt hat darauf hingewiesen, dass die Komplikationen des Gewaltbegriffs im Deutschen mit seiner Mehrsinnigkeit beginnen, weil er in unterschiedlichen Kontexten mit deutlich voneinander abweichenden Bedeutungen verwendet wird. Die ambivalente Bedeutung und Verwendung von Gewalt als „Kompetenzbegriff“ und als „Aktionsbegriff“ lässt sich aus der Etymologie des Wortes Gewalt ableiten.244

244 Dazu IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 82 „Das breites Spektrum von Deutungen werden einmal rein deskriptiv und wertneutral, um ein soziales Verhältnis zu erfassen, ein andermal eindeutig wertend als Beurteilung eines Sachverhalts. Zudem unterliegt das Bedeutungsfeld von Gewalt selbst einem Wandel und der Gewaltbegriff weist einem [sic] Überschneidungsbereich zu einer Reihe verwandter Begriffe auf.” In IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 82 ff.

Friedhelm Neidhardt27 hat darauf hingewiesen, dass die Komplikationen des Gewaltbegriffs im Deutschen mit seiner Mehrsinnigkeit beginnen, weil er in unterschiedlichen Kontexten mit deutlich voneinander abweichenden Bedeutungen verwendet wird, nämlich einmal rein deskriptiv und wertneutral, um ein soziales Verhältnis zu erfassen, ein andernmal eindeutig wertend als Beurteilung eines Sachverhalts. Zudem unterliegt das Bedeutungsfeld von Gewalt selbst einem Wandel und der Gewaltbegriff weist einen Überschneidungsbereich zu einer Reihe verwandter Begriffe auf. Die ambivalente Bedeutung und Verwendung von Gewalt als „Kompetenzbegriff“ und als „Aktionsbegriff“ läßt sich aus der Etymologie des Wortes Gewalt ableiten.

27 Neidhardt, Friedhelm: Gewalt - Soziale Bedeutungen und sozialwissenschaftliche Bestimmungen eines Begriffs, in: Bundcskriminalamt (Hrsg.): Was ist Gewalt? Bd. 1, Wiesbaden 1986, S. 114.

Anmerkungen

Eine wörtliche Übernahme ist nicht gekennzeichnet. das einleitende "Dazu IMBUSCH/BONACKER 2006" in der Fußnote läßt diese nicht als Quellenverweis erscheinen, sondern als Zusatzinformation.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[4.] Gjb/Fragment 111 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 11:01:04 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 7-20
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 85, Zeilen: 3 ff.
e) Warum wird Gewalt ausgeübt?

Das ist zum einen im abstrakten Sinne die Frage nach den allgemeinen Ursachen von Gewalt, die sich bis heute in einer erheblichen Spannbreite unterschiedlicher und fachdisziplinärer theoretischer Erklärungen niedergeschlagen hat, zum anderen die nach den konkreten Gründen einer Gewalttat, wobei hier in der Regel verschiedene Grade von Zweckfähigkeit [sic] unterstellt werden oder gänzlich instrumentelle Erklärungsmotive vorherrschen. 271

f) Wozu wird Gewalt ausgeübt?

Das ist die Frage nach den Zielen und möglichen Motiven von Gewalt, die zu ihrer Erklärung auf Absichten und Zwecke rekurriert. Zielgerichtet kann Gewalt nur ausgeübt werden, wenn ihr bestimmte Absichten zugrunde liegen. Diese bestehen etwa in der Schädigung, Verletzung oder Tötung eines anderen.


271 „Gewalt kann aber auch grundlos ausgeübt werden, sie kann z.B. Selbstzweck oder vollkommen irrational, aber auch lustvoll sein.“. In: IMBUSCH/BONACKER a.a.O., S. 85.

- Warum wird Gewalt ausgeübt? Das ist zum einen im abstrakten Sinne die Frage nach den allgemeinen Ursachen von Gewalt, die sich bis heute in einer erheblichen Spannbreite unterschiedlicher und fachdisziplinärer theoretischer Erklärungen niedergeschlagen hat, zum anderen die nach den konkreten Gründen einer Gewalttat, wobei hier in der Regel verschiedene Grade von Zweckhaftigkeit unterstellt werden oder gänzlich instrumentelle Erklärungsmotive vorherrschen. Gewalt kann aber auch grundlos ausgeübt werden, sie kann z.B. Selbstzweck oder vollkommen irrational, aber auch lustvoll sein.

-Wozu wird Gewalt ausgeübt? Das ist die Frage nach den Zielen und möglichen Motiven von Gewalt, die zu ihrer Erklärung auf Absichten und Zwecke rekurriert. Zielgerichtet kann Gewalt nur ausgeübt werden, wenn ihr bestimmte Absichten zugrunde liegen. Diese bestehen etwa in der Schädigung, Verletzung oder Tötung eines anderen.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in der Fußnote genannt, nicht aber als Quellenverweis erkennbar. Auch sind wörtliche Übernahmen nicht gekennzeichnet.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[5.] Gjb/Fragment 112 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 10:57:10 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 12-30
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 85, 86, Zeilen: 85: 25 ff.; 86: 1 ff.
g) Weshalb wird Gewalt ausgeübt?

Das ist die Frage nach den Rechtfertigungsmustern und Legitimationsstrategien von Gewalt. 273 Je nach dem, um welche Art und welchen Typus von Gewalt es sich handelt, können unterschiedliche Rechtfertigungen für Gewalttaten ins Feld geführt werden, deren Legitimität sich an den jeweils vorherrschenden Normen und Werten ist es abhängig, ob eine Gewaltausübung als legal oder als illegal angesehen wird, ob sie als legitim oder als illegitim gilt.

Aus diesen knappen Ausführungen dürfte bereits deutlich geworden sein, dass Gewalt immer eine komplexe Figuration darstellt, deren konkrete Täter-Opfer-Bezüge um Konstellationen von Dritten zu ergänzen sind, und Gewalt als Prozess sowohl eine Handlungs- als auch Strukturkomponente aufweist. Der Verweis auf Interessen verleiht der Gewalt fast immer einen Grad an Zweckrationalität und liefert manifeste Begründungen für ihren Einsatz; Möglichkeitsstrukturen eröffnen Chancen und Optionen zur Gewaltanwendung, ohne bereits etwas über die Sinnhaftigkeit eines Gewalteinsatzes mitzuteilen; und Kontingenzen der Gewaltausübung verweisen auf Zufälligkeitsstrukturen und auf Prozesse diffuser, wenig [zielgerichteter Gewaltausübung, die schwer kalkulierbare Risiko- und Gefahrenpotenziale beinhalten.]


273 Ebd.

- Weshalb wird Gewalt ausgeübt? Das ist die Frage nach den Rechtfertigungsmustern und Legitimationsstrategien von Gewalt. Je nach dem, um welche Art und welchen Typus von Gewalt es sich handelt, können unterschiedliche Rechtfertigungen für Gewalttaten ins Feld geführt werden, deren Legitimität sich an den jeweils vorherrschenden Normen einer Gesellschaft orientiert. Von solch übergeordneten Normen und Werten ist es abhängig, ob eine Gewaltausübung als legal oder als illegal angesehen wird, ob sie als legitim oder als illegitim gilt.

Aus diesen knappen Ausführungen dürfte bereits deutlich geworden sein, dass Gewalt immer eine komplexe Figuration darstellt, deren konkrete Täter- Opfer-Bezüge um Konstellationen von Dritten zu ergänzen sind, und Gewalt als Prozess sowohl eine Handlungs- als auch Strukturkomponente aufweist.

Der Verweis auf Interessen verleiht der Gewalt fast immer einen Grad an Zweckrationalität und liefert manifeste Begründungen für ihren Einsatz; Möglichkeitsstrukturen eröffnen Chancen und Optionen zur Gewaltanwendung, ohne bereits etwas über die Sinnhaftigkeit eines Gewalteinsatzes mitzuteilen;

[Seite 86]

und Kontingenzen der Gewaltausübung verweisen auf Zufälligkeitsstrukturen und auf Prozesse diffuser, wenig zielgerichteter Gewaltausübung, die schwer kalkulierbare Risiko- und Gefahrenpotenziale beinhalten.

Anmerkungen

Der vorhandene Quellenverweis macht nicht deutlich, dass hier alles wörtlich aus der Quelle stammt.

Die einzige Abweichung besteht in der Auslassung einer Zeile des Quelltextes, was dann zu einem grammatikalisch fehlerhaften Satzbau führt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[6.] Gjb/Fragment 113 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 07:37:21 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 85 f., Zeilen: S. 85: 37ff, S. 86: 1ff
[Der Verweis auf Interessen verleiht der Gewalt fast immer einen Grad an Zweckrationalität und liefert manifeste Begründungen für ihren Einsatz; Möglichkeitsstrukturen eröffnen Chancen und Optionen zur Gewaltanwendung, ohne bereits etwas über die Sinnhaftigkeit eines Gewalteinsatzes mitzuteilen; und Kontingenzen der Gewaltausübung verweisen auf Zufälligkeitsstrukturen und auf Prozesse diffuser, wenig] zielgerichteter Gewaltausübung, die schwer kalkulierbare Risiko- und Gefahrenpotenziale beinhalten. Dennoch, traditionelle Gewaltverständnisse, die der Gewalt noch mit einfachen

Kausalmodellen im Sinne eines direkten Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs einer oder einiger weniger Schlüsselvariablen habhaft werden wollten, sind deshalb seit einiger Zeit gegenüber adäquateren Prozessmodellen zurückgetreten, die sowohl die objektiven Bedingungen wie auch die subjektiven Deutungen von Gewalthandlungen einbeziehen und die aus den Restriktionen und Randbedingungen sich ergebenden unterschiedlichen Freiheitsgrade für individuelles oder kollektives Gewalthandeln berücksichtigen.274

II. Typologie der Gewalt

Wurde Gewalt bisher in seine Bedeutungselemente auseinandergelegt, so sollen nun in einem weiteren Schritt unterschiedliche Gewaltverständnisse und deren Zusammenhänge vorgestellt werden. Grundlegend für eine Differenzierung des Begriffsfeldes ist in vielerlei Hinsicht die Unterscheidung von direkter physischer Gewalt und psychischer Gewalt, von institutioneller Gewalt, struktureller Gewalt und kultureller bzw. symbolischer Gewalt. Zusätzlich kommt Gewalt im übertragenen Sinne in einer Vielzahl metaphorischer Wortbedeutungen sowie in ritualisierten Formen vor.275

1. Direkte physische Gewalt


274 Siehe IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 86

275 Ausführlich bei IMBUSCH/BONACKER a.a.O.

Der Verweis auf Interessen verleiht der Gewalt fast immer einen Grad an Zweckrationalität und liefert manifeste Begründungen für ihren Einsatz; Möglichkeitsstrukturen eröffnen Chancen und Optionen zur Gewaltanwendung, ohne bereits etwas über die Sinnhaftigkeit eines Gewalteinsatzes mitzuteilen; und Kontingenzen der Gewaltausübung verweisen auf Zufälligkeitsstrukturen und auf Prozesse diffuser, wenig zielgerichteter Gewaltausübung, die schwer kalkulierbare Risiko- und Gefahrenpotenziale beinhalten. Traditionelle Gewaltverständnisse, die der Gewalt noch mit einfachen Kausalmodellen im Sinne eines direkten Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs einer oder einiger weniger Schlüsselvariablen habhaft werden wollten, sind deshalb seit einiger Zeit gegenüber adäquateren Prozessmodellen zurückgetreten, die sowohl die objektiven Bedingungen wie auch die subjektiven Deutungen von Gewalthandlungen einbeziehen und die aus den Restriktionen und Randbedingungen sich ergebenden unterschiedlichen Freiheitsgrade für individuelles oder kollektives Gewalthandeln berücksichtigen.

2.3 Differenzierungen des Gewaltbegriffs

Wurde Gewalt bisher in seine Bedeutungselemente auseinandergelegt, so sollen nun in einem weiteren Schritt unterschiedliche Gewaltverständnisse und deren Zusammenhänge vorgestellt werden. Grundlegend für eine Differenzierung des Begriffsfeldes ist in vielerlei Hinsicht die Unterscheidung von direkter physischer Gewalt und psychischer Gewalt, von institutioneller Gewalt, struktureller Gewalt und kultureller bzw. symbolischer Gewalt. Zusätzlich kommt Gewalt im übertragenen Sinne in einer Vielzahl metaphorischer Wortbedeutungen sowie in ritualisierten Formen vor.

Anmerkungen

Quelle ist in beiden Fn. genannt.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)


[7.] Gjb/Fragment 114 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 13:12:04 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 1-29 (komplett)
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 86-87, Zeilen: 21ff
Im Zentrum der Gewaltproblematik steht zweifellos die direkte physische Gewalt, die auf Schädigung, Verletzung oder Tötung anderer Personen abzielt. Diese Form der Gewalt wird immer manifest und meistens auch intendiert ausgeübt. Popitz276 hat in der relativen Instinktenbundenheit [sic] des Menschen mit der weitreichenden Befreiung von Handlungszwängen und Handlungshemmungen die anthropologische Basis dieser Art der Gewalt gesehen. Dadurch, dass der Mensch nicht Gewalt ausüben muss, aber immer gewaltsam handeln kann, gewinnt Gewalt ihren beunruhigenden Charakter: Als eine Handlungsoption, als Möglichkeit des Handelns ist Gewalt jederzeit einsetzbar, sie setzt keine dauerhaft überlegenen Machtmittel voraus, weil ihre Mächtigkeit ganz elementar aus der Verletzbarkeit des menschlichen Körpers resultiert.277

Der Mensch muss keine Gewalt ausüben, es ist aber immer eine Möglichkeit des Handelns und setzt keine dauerhaften Machtmittel voraus. Die Mächtigkeit entsteht aus der Verletzbarkeit des menschlichen Körpers.

Der Einsatz physischer Gewalt erzielt damit an und für sich Wirkungen, sie ist kulturell voraussetzungslos und universell wirksam und muss nicht erst verstanden werden. Neidhardt hat in diesem Sinne von physischer Gewalt als einer Universalsprache gesprochen und ihre Besonderheit gerade darin gesehen, dass ihr Einsatz sicherer, unbedingter und allgemeiner als andere Zwangsmittel Wirkungen zeitigt und dass sie ein im Ernstfall alles [sic] anderen überlegenes Kontrollwerkzeug und politisches Machtinstrument ist.278

Gewalt ist letztendlich eine Universalsprache. Besonderheit: Einsatz wirkungsvoller, sicherer und unbedingter als andere Zwangsmittel. Im Ernstfall ein allen anderen überlegenes Kontrollwerkzeug und politisches Machtmittel.


276 POPITZ 1986, S. 48 ff.

277 SCARRY 1992; IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 86.

278 NEIDHARDT 1986, S. 134; IMBUSCH/BONACKER a.a.O., S. 87.

Im Zentrum der Gewaltproblematik steht zweifellos die direkte physische Gewalt, die auf Schädigung, Verletzung oder Tötung anderer Personen abzielt. Diese Form der Gewalt wird immer manifest und meistens auch intendiert ausgeübt. Heinrich Popitz hat in der relativen Instinktentbundenheit des Menschen mit der weitreichenden Befreiung von Handlungszwängen und Handlungshemmungen die anthropologische Basis dieser Art der Gewalt gesehen.32 Dadurch, dass der Mensch nicht Gewalt ausüben muss, aber immer gewaltsam handeln kann, gewinnt Gewalt ihren beunruhigenden Charakter: Als eine Handlungsoption, als Möglichkeit des Handelns ist Gewalt jederzeit einsetzbar, sie setzt keine dauerhaft überlegenen Machtmittel voraus, weil ihre Mächtigkeit ganz elementar aus der Verletzbarkeit des menschlichen Körpers resultiert33 Der Einsatz physischer Gewalt erzielt damit an und für sich Wirkungen, sie ist kulturell voraussetzungslos und universell wirksam und muss nicht erst verstanden werden. Friedhelm Neidhardt hat in diesem Sinne von physischer Gewalt als einer Universalsprache gesprochen und ihre Besonderheit gerade darin gesehen, dass ihr Einsatz sicherer, unbedingter und allgemeiner als andere Zwangsmittel Wirkungen zeitigt und dass sie ein im Ernstfall allen anderen überlegenes Kontrollwerkzeug und politisches Machtinstrument ist.34

32 Popitz, Heinrich: Phänomene der Macht, Tübingen 1992, S. 48ff.

33 Scarry, Elaine: Der Körper im Schmerz, Frankfurt/M. 1992.

34 Neidhardt, Friedhelm: Gewalt, a.a.O., S. 134.

Anmerkungen

Quelle ist zweimal in Fn. genannt.

Der mit "Der Mensch" beginnende Absatz ist eine Paraphrase des unmittelbar davorstehenden Satzes.

Der letzte Abschnitt, der mit "Gewalt" beginnt, besteht aus Teilen des vorangegangen Satzes. Er enthält zwei Rumpfsätze, die wie Stichworte wirken, die versehentlich in die Arbeit geraten sind.

Sichter
(SleepyHollow02) Singulus


[8.] Gjb/Fragment 115 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 21:44:25 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 2-25
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 87, Zeilen: 7-23
Obwohl sie an die Körperfähigkeit der menschlichen Existenz verbunden [sic] bleibt, ist sie nur erheblich schwerer feststellbar, sondern kann auch bedeutend inhumaner sein als physische Gewalt.279 Im Gegensatz zu direkter Physischer [sic] Gewalt ist die Wirkung nicht in gleicher Weise zu berechnen, weil sie das Opfer über Abwehrmechanismen, Fluchtbewegungen oder Verdrängung psychischer Gewalt unterlaufen kann. Es gibt keine äußerlich sichtbaren Zeichen. Das Ausmaß ist oft zeitlich versetzt und führt zu schweren Traumata.

Psychische Gewalt stützt sich auf Worte, Gebärden, Bilder, Symbole oder den Entzug von Lebensnotwendigkeiten, um Menschen durch Einschüchterung und Angst oder spezifische „Belohnungen“ gefügig zu machen. Formen seelischer Grausamkeit und bestimmte Arten der Folter zählen unzweifelhaft zur psychischen Gewalt. Während jedoch physische Gewalt einem starken Ursache-Wirkungs-Zusammenhang unterliegt und ihren [sic] Ergebnissen in hohem Maße prognostizierbar ist, lässt sich die Wirkung psychischer Gewalt nicht in gleicher Weise berechnen, da sie durch eine Reihe von Abwehrmechanismen, Fluchtbewegungen oder durch Verdrängung vom Opfer unterlaufen werden kann. Physische Gewalt hinterlässt immer offen sichtbare Schädigungen oder Verletzungen, psychische Gewalt wirkt im Verborgenen, sie ist äußerlich nicht sichtbar. Häufig zeigt sich deren ganzes Ausmaß erst zeitlich versetzt und schlägt sich dann in schweren Traumata nieder.280


279 Siehe IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 87.

280 IMBUSCH/BONACKER a.a.O., S. 87

Obwohl sie an die Körperhaftigkeit der menschlichen Existenz gebunden bleibt, ist sie nicht nur erheblich schwerer feststellbar, sondern kann auch bedeutend inhumaner sein als physische Gewalt. Psychische Gewalt stützt sich auf Worte, Gebärden, Bilder, Symbole oder den Entzug von Lebensnotwendigkeiten, um Menschen durch Einschüchterung und Angst oder spezifische ‘Belohnungen’ gefügig zu machen. Formen seelischer Grausamkeit und bestimmte Arten der Folter zählen unzweifelhaft zur psychischen Gewalt. Während jedoch physische Gewalt einem starken Ursache-Wirkungs-Zusammenhang unterliegt und in ihren Ergebnissen in hohem Maße prognostizierbar ist, lässt sich die Wirkung psychischer Gewalt nicht in gleicher Weise berechnen, da sie durch eine Reihe von Abwehrmechanismen, Fluchtbewegungen oder durch Verdrängung vom Opfer unterlaufen werden kann. Physische Gewalt hinterlässt immer offen sichtbare Schädigungen oder Verletzungen, psychische Gewalt wirkt im Verborgenen, sie ist äußerlich nicht sichtbar. Häufig zeigt sich deren ganzes Ausmaß erst zeitlich versetzt und schlägt sich dann in schweren Traumata nieder.
Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in beiden Fn. genannt, Art und Umfang der Übernahme bleiben jedoch ungekennzeichneet.

Auffällig: Ein Textteil wird zweimal übernommen - zuerst noch leicht umformuliert, weiter unten dann wörtlich abgeschrieben.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[9.] Gjb/Fragment 116 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 07:29:01 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 116, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 87, 88, Zeilen: 87: 24-36 ; 88: 1-3
3. Institutionelle Gewalt

Geht über personelle Gewalt hinaus; definiert als:

„Eine durch physische Sanktionen abgestützte Verfügungsmacht, die den Inhabern hierarchische [sic] Positionen über Untergebene und Abhängige eingeräumt ist… Prototyp in der Moderne: Hoheits- und Gehorsamsanspruch, mit dem der Staat gegenüber dem Einzelnen auftritt.“281

Dieser [sic] Art von Gewalt geht über direkte personelle Gewalt insofern hinaus, als sie nicht nur eine spezifische Modalität sozialen Verhaltens beschreibt, sondern auch auf dauerhafte Abhängigkeits- und Unterwerfungsverhältnisse abzielt.282

Hier geht es also zunächst um die ordnungsstiftenden Funktionen von Gewalt, wie sie von staatlichen Sicherheitsbehörden (Polizei) oder staatlichen Organisationen (wie dem Militär oder Geheimdienste) [sic] ausgeübt werden. Deren physische Zwangseingriffe bleiben aber zunächst einmal Gewalt, auch wenn die Polizei unter rechtsstaatlich-demokratisch [sic] Verhältnissen bei ihren Gewalteinsätzen einen prinzipiellen Legitimitätsvorsprung vor ihren Gegnern genießt.

Laut Imbusch u. Bonacker,283 institutionelle Gewalt kann aber je nach dem, welche Formen sie annimmt und von welchen Organisationen sie ausgeübt wird, sehr unterschiedliche Qualitäten gewinnen.


281 WALDMANN 1995, S. 431.

282 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 87

283 IMBUSCH/BONACKER a.a.O., S. 87 ff.

Institutionelle Gewalt geht über die direkte personelle Gewalt insofern hinaus, als sie nicht nur eine spezifische Modalität sozialen Verhaltens beschreibt, sondern auch auf dauerhafte Abhängigkeits- und Unterwerfungsverhältnisse abzielt. Man kann sie zunächst definieren als „eine durch physische Sanktionen abgestützte Verfügungsmacht, die den Inhabern hierarchischer Positionen über Untergebene und Abhängige eingeräumt ist ... Prototyp institutioneller Gewalt in der Moderne ist der Hoheits- und Gehorsamsanspruch, mit dem der Staat dem einzelnen gegenübertritt.“35 Hier geht es also zunächst um die ordnungsstiftenden Funktionen von Gewalt, wie sie von staatlichen Sicherheitsbehörden (Polizei) oder staatlichen Organisationen (wie dem Militär oder den Geheimdiensten) ausgeübt werden. Deren physische Zwangseingriffe bleiben aber zunächst einmal Gewalt, auch wenn die Polizei unter rechtsstaatlich-demokratischen Verhältnissen bei ihren Gewalteinsätzen

[Seite 88]

einen prinzipiellen Legitimitätsvorsprung vor ihren Gegnern genießt. Institutionelle Gewalt kann aber je nach dem, welche Formen sie annimmt und von welchen Organisationen sie ausgeübt wird, sehr unterschiedliche Qualitäten gewinnen.


35 Waldmann, Peter: Politik und Gewalt, in: Nohlen, Dieter und Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.): Politische Theorien, München 1995, S. 431.

Anmerkungen

Die Quelle ist in zwei Fußnoten genannt, Art und Umfang der Übernahme bleiben jedoch ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)


[10.] Gjb/Fragment 117 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-06 17:58:06 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 88, Zeilen: 4ff
Kriterien zur Bestimmung dieser Differenz: globaler Reichtum und das entsprechende Verfügbare Wissen, ungleiche Verteilung von Ressourcen, ungleiche Machtverteilung und die dadurch sich ergebenden unterschiedlichen Lebenschancen. Man kann strukturelle Gewalt auch als „soziale Ungerechtigkeit“ bezeichnen.

Der Begriff der strukturellen Gewalt stammt von Johan Galtung.284 Er hatte ihn seinerzeit in Ergänzung zum Begriff der direkten Gewalt geprägt, um jene Arten der Gewalt zu fassen, die aus systemischen Strukturen resultieren und sich in den vielfältigen Formen anonymer Massenverelendung und weltweiten Massensterbens aufgrund ungleicher Lebenschancen niederschlagen. Diese sind zwar von Menschen zu verantworten, aber individuell nicht mehr zurechenbar, sie ergeben sich für ihn letztlich aus der gewaltförmigen Verfasstheit der Weltgesellschaft selbst. Strukturelle Gewalt sieht Galtung immer dann gegeben, wenn es keinen direkter [sic!] Täter, aber doch einen Dauerzustand von Gewalt gibt, die Gewalt also in die sozialen Strukturen einer Gesellschaft oder eines Systems eingebaut sein muss. Entsprechend liegt für Galtung strukturelle Gewalt immer dann vor, „wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung“.285

Gewalt wird somit zur Ursache für den Unterschied zwischen dem Aktuellen und dem Potenziellen, zwischen dem, was ist, und dem, was auf einem bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungsniveau hätte sein können.

Als Kriterien zur Bestimmung dieser Differenz zieht Galtung zum einen den globalen Reichtum und das entsprechende verfügbare Wissen heran, sodann die ungleiche Verteilung von Ressourcen, ungleiche Machtverhältnisse und die daraus sich ergebenden unterschiedlichen Lebenschancen. Mit seiner Begründung der [strukturellen Gewalt nimmt er allerdings eine folgenreiche Entgrenzung des Gewaltbegriffs vor, indem er Armut, Unterdrückung und Entfremdung zu Definitionsbestandsteilen seines strukturellen Gewaltbegriffs macht]


284 GALTUNG 1975.

285 Siehe GALTUNG a.a.O., S. 9.

Der Begriff der strukturellen Gewalt stammt von Johan Galtung.36 Er hatte ihn seinerzeit in Ergänzung zum Begriff der direkten Gewalt geprägt, um jene Arten der Gewalt zu fassen, die aus systemischen Strukturen resultieren und sich in den vielfältigen Formen anonymer Massenverelendung und weltweiten Massensterbens aufgrund ungleicher Lebenschancen niederschlagen. Diese sind zwar von Menschen zu verantworten, aber individuell nicht mehr zurechenbar, sie ergeben sich für ihn letztlich aus der gewaltförmigen Verfasstheit der Weltgesellschaft selbst. Strukturelle Gewalt sieht Galtung immer dann gegeben, wenn es keinen direkten Täter, aber doch einen Dauerzustand von Gewalt gibt, die Gewalt also in die sozialen Strukturen einer Gesellschaft oder eines Systems eingebaut sein muss. Entsprechend liegt für Galtung strukturelle Gewalt immer dann vor, „wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.“37 Gewalt wird somit zur Ursache für den Unterschied zwischen dem Aktuellen und dem Potenziellen, zwischen dem, was ist, und dem, was auf einem bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungsniveau hätte sein können. Als Kriterien zur Bestimmung dieser Differenz zieht Galtung zum einen den globalen Reichtum und das entsprechende verfügbare Wissen heran, sodann die ungleiche Verteilung von Ressourcen, ungleiche Machtverhältnisse und die daraus sich ergebenden unterschiedlichen Lebenschancen. Mit seiner Begründung der strukturellen Gewalt nimmt er allerdings eine folgenreiche Entgrenzung des Gewaltbegriffs vor, indem er Armut, Unterdrückung und Entfremdung zu Definitionsbestandteilen seines strukturellen Gewaltbegriffs macht:

36 Galtung, Johan: Strukturelle Gewalt. Reinbek 1975.

37 Ebda.. S. 9.

Anmerkungen

Der Verfasser präsentiert im ersten Absatz den letzten Absatz auf dieser Seite als leicht umformulierte Zusammenfassung ("Kriterien zur Bestimmung..."). Imbusch/Bonacker werden auf der vorausgehenden Seite für einen anderen Abschnitt zitiert und erneut auf der nachfolgenden Seite als Beleg für Kritik an Galtung.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)


[11.] Gjb/Fragment 118 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 07:19:13 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 118, Zeilen: 1-13
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 88, Zeilen: 24ff
[Mit seiner Begründung der] strukturellen Gewalt nimmt er allerdings eine folgenreiche Entgrenzung des Gewaltbegriffs vor, indem er Armut, Unterdrückung und Entfremdung zu Definitionsbestandsteilen seines strukturellen Gewaltbegriffs macht: „Um das Wort Gewalt nicht zu sehr zu strapazieren, werden wir die Bedingung struktureller Gewalt zuweilen als soziale Ungerechtigkeit bezeichnen“.286 Auch wenn man gegen den Begriff der strukturellen Gewalt kritisch dessen Unbestimmtheit bzw. sogar Unbestimmbarkeit anführen kann, weil Gewaltformen und Gewaltverhältnisse mit ihm ad infinitum ausgeweitet werden können und am Ende alles als Gewalt erscheint, sofern nur vorstellbar wäre, dass es im normativen Sinne besser sein könnte, so ist umgekehrt nicht einsichtig, warum Gewalt zumindest begriffsdefinitorisch auf ihre direkten und institutionellen Formen eingegrenzt werden sollte.287

286 GALTUNG 1971, S. 62

287 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 88

Mit seiner Begründung der strukturellen Gewalt nimmt er allerdings eine folgenreiche Entgrenzung des Gewaltbegriffs vor, indem er Armut, Unterdrückung und Entfremdung zu Definitionsbestandteilen seines strukturellen Gewaltbegriffs macht: „Um das Wort Gewalt nicht zu sehr zu strapazieren, werden wir die Bedingung struktureller Gewalt zuweilen als soziale Ungerechtigkeit bezeichnen.“ 38 Auch wenn man gegen den Begriff der strukturellen Gewalt kritisch dessen Unbestimmtheit bzw. sogar Unbestimmbarkeit anführen kann, weil Gewaltformen und Gewaltverhältnisse mit ihm ad infinitum ausgeweitet werden können und am Ende alles als Gewalt erscheint, sofern nur vorstellbar wäre, dass es im normativen Sinne besser sein könnte, so ist umgekehrt nicht einsichtig, warum Gewalt zumindest begriffsdefinitorisch auf ihre direkten und institutionellen Formen eingegrenzt werden sollte.
Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 287 genannt.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)


[12.] Gjb/Fragment 119 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-12-26 17:21:25 Schumann
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 6-21
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 89, Zeilen: 4-16
Der Begriff der kulturellen Gewalt wurde von Galtung definiert.289 Er definierte kulturelle Gewalt in Verlängerung seines Konzepts der strukturellen Gewalt als jene Aspekte von Kultur, die zur Rechtfertigung oder zur Legitimierung direkter, illegitimer institutioneller oder struktureller Gewalt benutzt werden können. Kulturelle Gewalt zielt darauf, andere Formen der Gewalt als rechtmäßig oder zumindest nicht als Unrecht erscheinen zu lassen und sie so für die Gesellschaft akzeptabel zu machen. Kulturelle Gewalt funktioniert und wirkt in der [sic] Maße, wie es ihr gelingt, die moralische Färbung einer Handlung von falsch auf richtig bzw. akzeptabel oder bedenkenlos umzuschalten und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Handlungen oder Tatsachen als Gewalt zu verschleiern.290 Als Medien kommen dafür insbesondere die Religion, Ideologien, Sprache sowie Kunst und Wissenschaft in Frage. 291 Die tatsächliche oder potenzielle Legitimation von Gewalt ist damit das Erkennungszeichen

für kulturelle Gewalt.


289 Siehe GALTUNG 1990.

290 GALTUNG 1998, S. 341 ff.

291 Siehe IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 89, insb. FN Nr. 40 „Bereits zuvor hatte Pierre Bordieu [sic] mit seinem Begriff der symbolischen Gewalt in eine ähnliche Richtung argumentiert. Bordieu [sic] nannte symbolischer [sic] Gewalt jene in Begriffen, Sprache und Symbolsystemen eingelagerte Gewalt, die darauf abzielt, nicht offen eingenstandene [sic] Herrschaftverhältnisse zu „verlarven“, zu verklären und zu beschönigen. Macht [sic] und Herrschaftsverhältnisse, Diskriminierung und Betrug und die in ihnen eingelagerten Gewaltstrukturen würden in dem Maße unkenntlich, wie sie nicht mehr hinterfragbar erscheinen und damit verkannt, aber zugleich auch anerkannt werden“.

Galtung definierte kulturelle Gewalt in Verlängerung seines Konzepts der strukturellen Gewalt als jene Aspekte von Kultur, die zur Rechtfertigung oder zur Legitimierung direkter, illegitimer institutioneller oder struktureller Gewalt benutzt werden können. Kulturelle Gewalt zielt darauf, andere Formen der Gewalt als rechtmäßig oder zumindest nicht als Unrecht erscheinen zu lassen und sie so für die Gesellschaft akzeptabel zu machen. Kulturelle Gewalt funktioniert und wirkt in dem Maße, wie es ihr gelingt, die moralische Färbung einer Handlung von falsch auf richtig bzw. akzeptabel oder bedenkenlos umzuschalten und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Handlungen oder Tatsachen als Gewalt zu verschleiern.40 Als Medien kommen dafür insbesondere die Religion, Ideologien, Sprache sowie Kunst und Wissenschaft in Frage. Die tatsächliche oder potenzielle Legitimation von Gewalt ist damit das Erkennungszeichen für kulturelle Gewalt.41

40 Galtung, Johan: Frieden mit friedlichen Mitteln. Friede und Konflikt, Entwicklung und Kultur, Opladen 1998. S. 341 ff

41 Bereits zuvor hatte Pierre Bourdieu mit seinem Begriff der symbolischen Gewalt in eine ähnliche Richtung argumentiert. Bourdieu nannte symbolische Gewalt jene in Begriffen, Sprache und Symbolsystemen eingelagerte Gewalt, die darauf abzielt, nicht offen eingestandene Herrschaftsverhältnisse zu ‘verlarven’, zu verklären und zu beschönigen. Macht- und Herrschaftsverhältnisse, Diskriminierung und Betrug und die in ihnen eingelagerten Gewaltstrukturen würden in dem Maße unkenntlich, wie sie nicht mehr hinterfragbar erscheinen und damit verkannt, aber zugleich auch anerkannt werden. Siehe Bourdieu. Pierre: Sozialer Sinn, Frankfurt/M. 1993; Bourdieu. Pierre und Jean-Claude Passcron: Grundlagen einer Theorie der symbolischen Gewalt, Frankfurt/M. 1973.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in Fn. 291 genannt, Art und Umfang der Übernahme bleiben jedoch ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[13.] Gjb/Fragment 144 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:48:40 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 7-11
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 92, Zeilen: 1 ff.
Aggressionen und Gewalt können hier aus dem Zwangscharakter der Vergemeinschaftung (Verwandtschaftsbeziehungen) und der Notwendigkeit, sich innerhalb der Familie miteinander verständigen und vertragen zu müssen, entstehen.332

332 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 92 . „Schattenseiten der Familie zeigen sich nicht nur in impliziten oder expliziten Drohungen, Überwachungen des Aktionsraums des jeweiligen Partners, krankhafter Eifersucht und verbaler Degradierung, die bis hin zu psychischen Misshandlungen reichen können, sondern auch in ganz manifesten Formen der Gewalt gegen Frauen (etwa Schläge, Prügel, Vergewaltigung in der Ehe), Kinder (Misshandlung, Vernachlässigung, Verwahrlosung, sexueller Missbrauch) und ältere Menschen (Missachtung des Willens der meist schutzlosen und hilfsbedürftigen Personen). Diese Formen der familiären Gewalt waren lange Zeit effektiv privatisiert und einem öffentlichen (staatlichen) Zugriff durch den Schutz der garantierten Privatsphäre entzogen; sie sind erst in jüngster Zeit in das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit getreten und damit in ihrem ganzen Ausmaß überhaupt bewusst geworden“.In: IMBUSCH/BONACKER a.a.O., S. 92.

Aggressionen und Gewalt können hier aus dem Zwangscharakter der Vergemeinschaftung (Verwandtschaftsbeziehungen) und der Notwendigkeit, sich innerhalb der Familie miteinander verständigen und vertragen zu müssen, entstehen.[...] Schattenseiten der Familie zeigen sich nicht nur in impliziten oder expliziten Drohungen, Überwachungen des Aktionsraums des jeweiligen Partners, krankhafter Eifersucht und verbaler Degradierung, die bis hin zu psychischen Misshandlungen reichen können, sondern auch in ganz manifesten Formen der Gewalt gegen Frauen (etwa Schläge, Prügel, Vergewaltigung in der Ehe), Kinder (Misshandlung, Vernachlässigung, Verwahrlosung, sexueller Missbrauch) und ältere Menschen (Missachtung des Willens der meist schutzlosen und hilfsbedürftigen Personen). Diese Formen der familiären Gewalt waren lange Zeit effektiv privatisiert und einem öffentlichen (d.h. staatlichen) Zugriff durch den Schutz der garantierten Privatsphäre entzogen; sie sind erst in jüngster Zeit in das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit getreten und damit in ihrem ganzen Ausmaß überhaupt bewusst geworden.
Anmerkungen

Die Quelle ist genannt, aber es nicht klar, dass der Text vor der FN 332 wörtlich aus ihr stammt. In der Fußnote zeigt der Autor, dass er durchaus Anführungszeichen für wörtliche Zitate verwendet.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[14.] Gjb/Fragment 144 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:49:48 Guckar
Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 16-18
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 92, Zeilen: 19 ff.
Kollektive Gewalt bildet den Gegensatz zu individueller, aber in ihrem öffentlichen Charakter auch zu privater Gewalt. Als kollektive Gewalt bezeichnet man insbesondere solche Formen der Gewalt, die [ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für die ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist.] Kollektive Gewalt bildet den Gegensatz zu individueller, aber in ihrem öffentlichen Charakter auch zu privater Gewalt. Als kollektive Gewalt bezeichnet man insbesondere solche Formen der Gewalt, die ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für die ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist.
Anmerkungen

Die Quelle ist hier nicht genannt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[15.] Gjb/Fragment 145 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:52:30 Guckar
Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 145, Zeilen: 1-24
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 92, 93, Zeilen: 92: 20 ff.; 93: 1 ff.
Als kollektive Gewalt bezeichnet man insbesondere solche Formen der Gewalt, die] ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für die ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist. Entscheidend für die Definition ist hier die Gruppengröße, die über eine bestimmte Personenzahl hinausgehen muss, da es sich ansonsten lediglich um einfache Gruppendelinquenz oder Bandengewalt (Straßengangs, Hooligans, usw.) handelt. Typische Beispiele für kollektive Gewalt wären Aufstände und Pogrome, soziale Aufruhr und unfriedliche Massenproteste. Allerdings ist bei letzteren bereits eine Grauzone zur politischen Gewalt erreicht, unter der hauptsächlich Terrorismus, Guerrillabewegungen, Rebellionen, Revolutionen, Bürgerkriege und Staatsstreiche verstanden wird. 333

Das zentrale Abgrenzungskriterium von politischer Gewalt gegen kollektive Gewalt liegt in den Intentionen der Akteure. Politische Gewalt zeichnet sich durch das Ziel aus, welches mit dem Einsatz von Gewalt erreicht werden soll, nämlich politische Macht zu erringen oder etablierte Herrschaftsverhältnisse zu ändern. 334

Insofern richtet sie sich vornehmlich gegen den Staat bzw. ein politisches Regime und seine Repräsentanten, aber auch gegen bestimmte stigmatisierte Gruppen oder gegen Fremde. Politische Gewalt lässt sich deshalb als Akt der Zerstörung, Verletzung oder Schädigung auffassen, deren Ziele, Objekte und Opfer, Umstände, Ausführung und beabsichtigte Wirkung eine politische Bedeutung besitzen.


333 Siehe WALDMANN 1998.

334 Siehe dazu WALDMANN 1977; ZIMMERMANN 1977. Gewalt: Auf der Suche nach ihrer Bedeutung

Als kollektive Gewalt bezeichnet man insbesondere solche Formen der Gewalt, die ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für die ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist. Entscheidend für die Definition ist hier die Gruppengröße, die über eine bestimmte Personenzahl hinausgehen muss, da es sich ansonsten lediglich um einfache Gruppendelinquenz oder Bandengewalt (Straßengangs, Hooligans etc.) handelt. Typische Beispiele für kollektive Gewalt wären Aufstände und Pogrome, sozialer Aufruhr und unfriedliche Massenproteste. Allerdings ist bei letzteren bereits eine Grauzone zur politischen Gewalt erreicht, unter der hauptsächlich Terrorismus, Guerillabewegungen [sic], Rebellionen, Revolutionen, Bürgerkriege und Staatsstreiche verstanden wird.50

Das zentrale Abgrenzungskriterium von politischer Gewalt gegenüber kollektiver Gewalt liegt in den Intentionen der Akteure. Politische Gewalt zeich-

[Seite 93]

net sich durch das Ziel aus, welches mit dem Einsatz von Gewalt erreicht werden soll, nämlich politische Macht zu erringen oder etablierte Herrschaftsverhältnisse zu ändern. Insofern richtet sie sich vornehmlich gegen den Staat bzw. ein politisches Regime und seine Repräsentanten, aber auch gegen bestimmte stigmatisierte Gruppen oder gegen Fremde. Politische Gewalt lässt sich deshalb als Akt der Zerstörung, Verletzung oder Schädigung auffassen, deren Ziele, Objekte und Opfer, Umstände, Ausführung und beabsichtigte Wirkung eine politische Bedeutung besitzen.51


50 Waldmann, Peter: Terrorismus - Provokation der Macht, München 1998; Waldmann, Peter: Terrorismus und Bürgerkrieg, München 2003.

51 Vgl. Waldmann, Peter: Strategien politischer Gewalt, Stuttgart 1977; Zimmermann, Ekkart: Politische Gewalt. Rebellion, Revolution, Krieg, in: Albrecht, Günther, Axel Groenmeyer und Friedrich W. Stallberg (Hrsg.): Handbuch soziale Probleme. Wiesbaden 1999, S. 556-574.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[16.] Gjb/Fragment 146 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:55:12 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 146, Zeilen: 1-20
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 93, Zeilen: 9 ff.
3. Heterogene Formen staatlicher Gewalt

Eine letzte, in sich selbst wiederum extrem heterogene Form der Gewalt stellt die staatliche Gewalt dar.335 Die Verwendungsweisen des Gewaltbegriffs im Zusammenhang mir [sic] dem politischen Gebilde Staat sind vielfältig und bezeichnen jeweils außerordentlich unterschiedliche Typen und Formen der Gewalt, die es für seriöse Gewaltanalysen differenziert zu betrachten gilt, weil sie zugleich verschiedenartige Qualitäten der Gewaltausübung anzeigen. Diese reichen vom legitimen Gewaltmonopol des Staates über den Krieg bis hin zu staatsterroristischen Formen der Gewalt. Wenn heute in den führenden westlichen Industrieländern die Gewalt des Staates manchmal gar nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen als solchen [sic] wahrgenommen wird, so liegt das von [sic] allen daran, dass der demokratische Staat sein legitimes Gewaltmonopol wesentlich in seiner Ordnungs- und nicht in seiner Repressionsfunktion einsetzt. Dass dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt nicht nur ein Rückblick in die Geschichte, wo dies die Ausnahme war, sonder [sic] auch einen [sic] Blick auf all jene Länder der Welt, in denen der Staat nur ein durchlöchertes Gewaltmonopol besitzt und als genuines Machtorgan selbst vielfach zum Gewaltakteur geworden ist.336


335 NARR 1980.

336 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 93. „Die „Opferbilanz“ staatlicher Gewalt im 20. Jahrhundert übersteigt jedenfalls die individuelle und kollektive Gewalt aus der Gesellschaft um ein Vielfaches.”. In: IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 93.

Die heterogenen Formen staatlicher Gewalt

Eine letzte, in sich selbst wiederum extrem heterogene Form der Gewalt stellt die staatliche Gewalt dar.52 Die Verwendungsweisen des Gewaltbegriffs im Zusammenhang mit dem politischen Gebilde Staat sind vielfältig und bezeichnen jeweils außerordentlich unterschiedliche Typen und Formen der Gewalt, die es für seriöse Gewaltanalysen differenziert zu betrachten gilt, weil sie zugleich verschiedenartige Qualitäten der Gewaltausübung anzeigen. Diese reichen vom legitimen Gewaltmonopol des Staates über den Krieg bis hin zu staatsterroristischen Formen der Gewalt. Wenn heute in den führenden westlichen Industrieländern die Gewalt des Staates manchmal gar nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen als solche wahrgenommen wird, so liegt das v.a. daran, dass der demokratische Staat sein legitimes Gewaltmonopol wesentlich in seiner Ordnungs- und nicht in seiner Repressionsfunktion einsetzt. Das dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt nicht nur ein Rückblick in die Geschichte, wo dies die Ausnahme war, sondern auch ein Blick auf all jene Länder der Welt, in denen der Staat nur ein durchlöchertes Gewaltmonopol besitzt und als genuines Machtorgan selbst vielfach zum Gewaltakteur geworden ist.


52 Narr, Wolf-Dieter: Physische Gewaltsamkeit, ihre Eigentümlichkeit und das Monopol des Staates, in: Leviathan. 1980. Num. 4, S. 541-573.

Anmerkungen

Die Quelle ist angegeben, Art und Umfang der Übernahme werden aber dem Leser nicht klar. In der Fußnote demonstriert der Autor, dass er durchaus Anführungszeichen zu verwenden weiß.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[17.] Gjb/Fragment 147 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 12:03:44 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 147, Zeilen: 1-21
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 93, 94, Zeilen: 93: letzte Zeile; 94: 1 ff.
[Die] legale staatliche Gewaltausübung muss sodann nach Repressions- und Ordnungsfunktionen unterschieden werden. Gerade in Bezug auf die Repressionsfunktion kommt es bei der Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Gewalt manchmal zu beträchtlichen Überreaktionen, so dass staatliche Gewalt keineswegs immer eine unschuldige Form von Gewalt darstellt.

Bereits Weber wusste, dass jeder Staat als Zwangsanstalt auf Gewalt gründet und dass der [sic] modernen Staat definitorisch als einem ihm spezifischen Mittel physische Gewaltsamkeit eigen ist. In diesem Sinne betrachtete Weber den Staat als ein auf das Mittel legitimer Gewaltanwendung gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen.338

Dass der moderne Staat auf Gewalt gründet, trifft aber auch in einem sehr viel direkteren Sinne zu, war doch die Herausbildung des Herrschaftsgebildes Staat mitsamt der gelungenen Durchsetzung seines Gewaltmonopols in Westeuropa nicht nur ein historisch einzigartiges [sic] Prozess, sondern erst das Ergebnis langwieriger und seinerseits äußerst gewalttätiger und verlustreicher Auseinandersetzungen, die keineswegs gradlinig zur Monopolisierung von Gewalt führten.339 Girard zufolge, 340 haben hier manche der gewalthaltigen Gründungsmythologien moderner Staaten ihren Ursprung.


338 WEBER 1976, S. 822

339 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 94

340 Siehe GIRARD 1987 in Teil I.

Bereits Max Weber wusste, dass jeder Staat als Zwangsanstalt auf Gewalt gründet

[Seite 94]

und dass dem modernen Staat definitorisch als einem ihm spezifischen Mittel physische Gewaltsamkeit eigen ist. In diesem Sinne betrachtete Weber den Staat als ein auf das Mittel legitimer Gewaltanwendung gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen.53 Die legale staatliche Gewaltausübung muss sodann nach Repressions- und Ordnungsfunktionen unterschieden werden. Gerade in Bezug auf die Repressionsfunktion kommt es bei der Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Gewalt manchmal zu beträchtlichen Überreaktionen, so dass staatliche Gewalt keineswegs immer eine unschuldige Form von Gewalt darstellt.

Dass der moderne Staat auf Gewalt gründet, trifft aber auch in einem sehr viel direkteren Sinne zu, war doch die Herausbildung des Herrschaftsgebildes Staat mitsamt der gelungenen Durchsetzung seines Gewaltmonopols in Westeuropa nicht nur ein historisch einzigartiger Prozess, sondern erst das Ergebnis langwieriger und seinerseits äußerst gewalttätiger und verlustreicher Auseinandersetzungen, die keineswegs gradlinig zur Monopolisierung von Gewalt führten. [...] Hier haben manche der gewalthaltigen Gründungsmythologien moderner Staaten ihren Ursprung.56


53 Weber. Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, Tübingen 1976, S. 822.

56 Girard, René: Das Heilige und die Gewalt, Frankfurt/M. 1992.

Anmerkungen

Die Quelle ist angegeben, aber sie macht nicht Art und Umfang der Übernahmen deutlich

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02


[18.] Gjb/Fragment 179 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 08:40:59 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 23-25
Quelle: Imbusch_Bonacker_2006
Seite(n): 100, Zeilen: 1-5
Deutungskämpfe und semantische Verschiebungen des Bedeutungsgehalts von Gewalt haben dabei eine einigermaßen genaue diachrone oder synchrone Erfassung von Gewalttatbeständen und damit [die Erstellung verlässlicher historischer Langschnitte erschwert.] Deutungskämpfe und semantische Verschiebungen des Bedeutungsgehalts von Gewalt haben dabei eine einigermaßen genaue diachrone oder synchrone Erfassung von Gewalttatbeständen und damit die Erstellung verlässlicher historischer Längsschnitte erschwert.
Anmerkungen

Auftakt zu einer ganzseitigen Übernahme in Fragment_180_01.

Sichter
SleepyHollow02


[19.] Gjb/Fragment 180 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 07:51:18 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 100 f., Zeilen: 100:1ff, 101:1
[Deutungskämpfe und semantische Verschiebungen des Bedeutungsgehalts von Gewalt haben dabei eine einigermaßen genaue diachrone oder synchrone Erfassung von Gewalttatbeständen und damit] die Erstellung verlässlicher historischer Langschnitte erschwert. Die Kontroversen verlaufen auf zwei Ebenen:

a) Zum einen geht es um die Frage der empirischen Nachweisbarkeit von Veränderungen im (langfristigen) Gewaltniveau von Gesellschaften.

Während die einen hier (mit lückenhaftem Material) versuchen, entsprechende Trends und Entwicklungen nach zu zeichnen, und zu dem Ergebnis kommen, dass nach einem Jahrhunderte langen Zivilisierungsprozess im elias’schen Sinne erst seit den 60er Jahre [sic] des 20. Jahrhunderts wieder eine hinsichtlich ihrer Ursachen und Gründe noch unklare [sic] Umkehr in der Gewaltentwicklung feststellbar ist, weisen andere neben den vielfältigen, die Einschätzung beeinflussenden intermittierenden Variablen und unklare Quantifizierungs- und Qualifizierungskriterien auf die widersprüchliche und wechselnde Bewertung dessen, was Gewalt überhaupt ist oder sein soll, hin und verneinen die Möglichkeit einer einigermaßen objektiven Messung von Gewalt und Zeitverlauf.433

b) Zum anderen geht es in theoretisch-interpretativer Perspektive um die Einschätzung des historischen Gewaltverlaufs und die Frage nach den Zusammenhängen von Moderne und Gewalt. Hier stehen sich die Anhänger eines „Traums von der gewaltfreien Moderne“ 434 und die (beizeiten anthropologisch inspirierten) Pessimisten in Bezug [auf effektive Einhegungsmöglichkeiten von Gewalt gegenüber.435]


433 IMBUSCH/BONACKER 2006, S.100. „Es ist nicht möglich, mit Anspruch auf Objektivität zu sagen, ob die moderne Geschichte eine Geschichte zunehmender oder abnehmender Gewalt ist – und zwar deshalb, weil es unmöglich ist, das Gesamtvolumen von Gewalt „objektiv“ zu messen… Alle Schätzungen über historische Tendenzen der Gewalt hatten deshalb bislang keine Chance auf dauerhafte Anerkennung; sie sind von der Natur der Sache her nicht weniger umstritten und umkämpft als die Legitimität von Zwangsmaßnahmen bzw. die Klassifizierung von Zwangsmaßnahmen als Gewalt (in Abhängigkeit von der Legitimitätsfrage“. In: BAUMAN 2000, S. 32 ff.

434 JOAS 1994.

Deutungskämpfe und semantische Verschiebungen des Bedeutungsgehalts von Gewalt haben dabei eine einigermaßen genaue diachrone oder synchrone Erfassung von Gewalttatbeständen und damit die Erstellung verlässlicher historischer Längsschnitte erschwert. Die Kontroversen verlaufen auf zwei Ebenen: Zum einen geht es um die Frage der empirischen Nachweisbarkeit von Veränderungen im (langfristigen) Gewaltniveau von Gesellschaften. Während die einen hier (mit lückenhaftem Datenmaterial) versuchen, entsprechende Trends und Entwicklungen nach zu zeichnen und zu dem Ergebnis kommen, dass nach einem Jahrhunderte langen Zivilisierungsprozess im Eliasschen Sinne erst seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wieder eine hinsichtlich ihrer Ursachen und Gründe noch unklare Umkehr in der Gewaltentwicklung feststellbar ist, weisen andere neben den vielfältigen, die Einschätzung beeinflussenden intermittierenden Variablen und unklaren Quantifizierungs- und Qualifizierungskriterien auf die widersprüchliche und wechselnde Bewertung dessen, was Gewalt überhaupt ist oder sein soll, hin und verneinen die Möglichkeit einer einigermaßen objektiven Messung von Gewalt im Zeitverlauf. Zygmunt Bauman hat z.B. geschrieben: „ Es ist nicht möglich, mit Anspruch auf Objektivität zu sagen, ob die moderne Geschichte eine Geschichte zunehmender oder abnehmender Gewalt ist - und zwar deshalb, weil es unmöglich ist, das Gesamtvolumen von Gewalt ‘objektiv’ zu messen ... Alle Schätzungen über historische Tendenzen der Gewalt hatten deshalb bislang keine Chance auf dauerhafte Anerkennung; sie sind von der Natur der Sache her nicht weniger umstritten und umkämpft als die Legitimität von Zwangsmaßnahmen bzw. die Klassifizierung von Zwangsmaßnahmen als Gewalt (in Abhängigkeit von der Legitimitätsfrage).“73 Zum anderen geht es in theoretischinterpretativer Perspektive um die Einschätzung des historischen Gewaltverlaufs und die Frage nach den Zusammenhängen von Moderne und Gewalt. Hier stehen sich die Anhänger eines „Traums von der gewaltfreien Moderne“ 74 und die (beizeiten anthropologisch inspirierten) Pessimisten in Bezug auf effektive Einhegungsmöglichkeiten von Gewalt gegenüber.75

73 Bauman, Zygmunt: Alte und neue Gewalt, in: Journal ftlr Konflikt- und Gewaltforschung, 2000, Num. 1 ,S . 32f.

74 Joas, Hans: Der Traum von der gewaltfreien Moderne, in: Sinn und Form, 1994, Num. 2, S. 309-318.

75 Sofsky, Wolfgang: Traktat über die Gewalt, Frankfurt/M. 1996; ders.: Zeiten des Schreckens. Amok - Terror - Krieg, Frankfurt/M. 2002; Duerr, Hans Peter: Der Mythos vom Zivilisationsprozess, 5 Bde.. Frankfurt/M. 1988ff.

Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 433 genannt. Das Zitat in dieser Fußnote stammt lautImbusch/Bonacker von Baumann; Gjb schreibt es Imbusch/Bonacker zu.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)


[20.] Gjb/Fragment 181 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 08:13:55 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 181, Zeilen: 1 ff. (kpl.)
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 100-102, Zeilen: 100: 26ff, 101: 1ff, 102: 1ff
[Zum anderen geht es in theoretisch-interpretativer Perspektive um die Einschätzung des historischen Gewaltverlaufs und die Frage nach den Zusammenhängen von Moderne und Gewalt. Hier stehen sich die Anhänger eines „Traums von der gewaltfreien Moderne“ 434 und die (beizeiten anthropologisch inspirierten) Pessimisten in Bezug] auf effektive Einhegungsmöglichkeiten von Gewalt gegenüber.435

Während die ersteren in modernisierungstheoretischer Perspektive von einer langfristigen Abnahme der Gewalt ausgehen und in den freiheits- und friedensverbürgenden Institutionen der westlichen Demokratie die entscheidenden Voraussetzungen für die möglichst weitgehende Durchsetzung von zivilen und gewaltfreien Verhältnissen erblicken, weisen die anderen vor allem mit Blick auf die dramatischen Entzivilisierungsschübe und die verheerenden Erfahrungen mit Makrogewalt im 20. Jahrhundert auf die keineswegs unverbrüchlichen Sicherungen der Moderne gegenüber Gewalt hin und betonen sogar die Fragilität und besondere Anfälligkeit der Moderne für Gewalt.436

6. Legalität und Legitimität – Begriffliche Unterscheidung

Schließlich ist seit jeher strittig, welche Formen und Arten von Gewalt unter welchen Umständen legal sind oder als legitim erachtet werden. Fragen von Legalität und Legitimität sorgen ob ihrer weitreichenden Folgen für dauerhafte Streitpunkte nicht nur unter Gewaltforschern, sondern auch zwischen diesen und staatlichen Organen. Imbusch u. Bonacker sind der Auffasung, dass beide zudem nur vordergründig leicht zu beantworten sind. 437 Dies liegt nicht nur daran, dass es im Einzelfall eine beträchtliche Grauzone zwischen legitimer und legaler Gewaltanwendung gibt, sondern auch daran, dass die Kennzeichnung einer bestimmten Handlung als Gewalt selbst einem historischen Wandel unterliegt und das einstmals illegale Gewalt [durch bestimmte Ereignisse oder durch den sozialen Wandel plötzlich in einem legitimen Licht erstrahlt.]


435 SOFSKY 1996.

436 Siehe IMBUSCH 2005; 2006, S. 101.

437 IMBUSCH/BONACKER 2006, S.102.

Zum anderen geht es in theoretischinterpretativer Perspektive um die Einschätzung des historischen Gewaltverlaufs und die Frage nach den Zusammenhängen von Moderne und Gewalt. Hier stehen sich die Anhänger eines „Traums von der gewaltfreien Moderne“ 74 und die (beizeiten anthropologisch inspirierten) Pessimisten in Bezug auf effektive Einhegungsmöglichkeiten von Gewalt gegenüber.75 Während die ersteren in modernisierungstheoretischer Perspektive von einer langfristigen Abnahme der Gewalt ausgehen und in den freiheits- und friedensverbürgenden Institutionen der westlichen Demokratie die entscheidenden Voraussetzungen für die möglichst weitgehende Durchsetzung von zivilen und gewaltfreien Verhältnissen erblicken, weisen die anderen v.a. mit Blick auf die dramatischen Entzivilisierungsschübe und die verheerenden Erfahrungen mit Makrogewalt im 20. Jahrhundert auf die keineswegs unverbrüchlichen Sicherungen der Moderne gegenüber Gewalt hin und betonen sogar die Fragilität und besondere Anfälligkeit der Moderne für Gewalt.76

[S. 102]

Schließlich ist seit jeher strittig, welche Formen und Arten von Gewalt unter welchen Umständen legal sind oder als legitim erachtet werden. Fragen von Legalität und Legitimität sorgen ob ihrer weitreichenden Folgen für dauerhafte Streitpunkte nicht nur unter Gewaltforschern, sondern auch zwischen diesen und staatlichen Organen.78 Beide sind zudem nur vordergründig leicht zu beantworten. Dies liegt nicht nur daran, dass es im Einzelfall eine beträchtliche Grauzone zwischen legitimer und legaler Gewaltanwendung gibt, sondern auch daran, dass die Kennzeichnung einer bestimmten Handlung als Gewalt selbst einem historischen Wandel unterliegt und das einstmals illegale Gewalt durch bestimmte Ereignisse oder durch den sozialen Wandel plötzlich in einem legitimen Licht erstrahlt.


75 Sofsky, Wolfgang: Traktat über die Gewalt, Frankfurt/M. 1996; ders.: Zeiten des Schreckens. Amok - Terror - Krieg, Frankfurt/M. 2002; Duerr, Hans Peter: Der Mythos vom Zivilisationsprozess, 5 Bde.. Frankfurt/M. 1988ff.

76 Miller, Max und Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Modernität und Barbarei. Soziologische Zeitdiagnose am Ende des 20. Jahrhunderts, Frankfurt/M. 1996; Imbusch, Peter: Moderne und Gewalt. Zivilisationstheoretische Perspektiven a u f das 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2005.

Anmerkungen

Zwei Verweise auf Imbusch/Bonacker, die nur in den letzten zwei Sätzen offen paraphrasiert werden. Die ausgiebigen wörtlichen Übernahmen werden nicht gekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)


[21.] Gjb/Fragment 182 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-07 08:23:31 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 182, Zeilen: 1-2
Quelle: Imbusch Bonacker 2006
Seite(n): 102, Zeilen: 6ff
[Dies liegt nicht nur daran, dass es im Einzelfall eine beträchtliche Grauzone zwischen legitimer und legaler Gewaltanwendung gibt, sondern auch daran, dass die Kennzeichnung einer bestimmten Handlung als Gewalt selbst einem historischen Wandel unterliegt und das einstmals illegale Gewalt] durch bestimmte Ereignisse oder durch den sozialen Wandel plötzlich in einem legitimen Licht erstrahlt. Dies liegt nicht nur daran, dass es im Einzelfall eine beträchtliche Grauzone zwischen legitimer und legaler Gewaltanwendung gibt, sondern auch daran, dass die Kennzeichnung einer bestimmten Handlung als Gewalt selbst einem historischen Wandel unterliegt und das einstmals illegale Gewalt durch bestimmte Ereignisse oder durch den sozialen Wandel plötzlich in einem legitimen Licht erstrahlt.
Anmerkungen

Anschluß an zwei ganzseitige Übernahmen in Fragment_180_01 und Fragment_181_01. Es folgt ein ordnungsgemäß ausgewiesenes Zitat aus Imbusch/Bonacker.

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)