Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Titel | BGB |
Herausgeber | Heinz Georg Bamberger; Herbert Roth Sonst |
Ort | München |
Verlag | Beck |
Ausgabe | Ed. 22 |
Datum | 1. Februar 2012 |
Reihe | Beck'scher Online-Kommentar |
Anmerkung | [Genaue Auflage ist zu klären.] |
URL | http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata/komm/BeckOK%5FZivR%5F22/cont/BeckOK.ZivR.htm |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 1 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Jam/Fragment 084 14 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-14 22:06:31 Fret | Bamberger Roth 2012, Fragment, Gesichtet, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 84, Zeilen: 14-20 |
Quelle: Bamberger Roth 2012 Seite(n): § 123 Rn 1, Zeilen: online |
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Die Vorschrift dient dem Schutz der rechtsgeschäftlichen Entschließungsfreiheit.29 Sie beruht auf dem Gedanken, dass eine Willenserklärung nur dann als Ausdruck rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung angesehen werden kann, wenn diese frei von Täuschung erfolgt ist. Deshalb soll der durch Täuschung zu einer bestimmten Willensbildung Veranlasste seine Erklärung die auf einer solchen Willensbildung beruht, durch Anfechtung rückgängig machen können. [...]30
29 BGHZ51, 141 (147). 30 BGHZ 25, 217 (223 f.). |
Die Vorschrift dient dem Schutz der rechtsgeschäftlichen Entschließungsfreiheit (BGH BeckRS 2011, 25937; BGHZ 51, 141, 147); sie beruht auf dem Gedanken, dass eine Willenserklärung (§ 133 Rn 4 ff) nur dann als Ausdruck rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung angesehen werden kann, wenn die Willensbildung des Erklärenden frei von Täuschung oder Drohung erfolgt ist (BGH BeckRS 2011, 25937; Palandt/Ellenberger Rn 1). Deshalb soll der durch Täuschung oder Drohung zu einer bestimmten Willensbildung Veranlasste seine Erklärung, die auf einer solchen - nicht selbstbestimmten - Willensbildung beruht, durch Anfechtung rückgängig machen können (BGH BeckRS 2011, 25937). |
Genaue Fundstelle siehe: Beck'scher Online-Kommentar BGB. Es ist nicht auszuschließen, dass den Verfassern eine andere Fassung vorgelegen hat. Der Textursprung ist jedoch schwerlich zweifelhaft. |
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