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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Brigitta Goldberg
Titel    Merkblatt zum richtigen Zitieren von Gesetzen, Kommentaren und Gerichtsentscheidungen
Datum    19. März 2009
URL    www.efh-bochum.de/homepages/goldberg/dokumente/Merkblatt_juristisches_Zitieren.pdf

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    1


Fragmente der Quelle:
[1.] Jam/Fragment 127 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-19 16:30:16 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Goldberg 2009, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 127, Zeilen: 09-23
Quelle: Goldberg 2009
Seite(n): 2, Zeilen: 14-19, 21-29
23 Gesetze, Gesetzes- oder Amtsblätter, Gesetzesmaterialien und Gesetzessammlungen werden nicht ins Literaturverzeichnis aufgenommen.

24 Den Wortlaut von Normen müssen Sie grundsätzlich nicht in der Arbeit wiedergeben. Vielmehr kommt es auf die Anwendung der Paragraphen an bzw. auf die Erläuterung, welche Tatbestandsmerkmale genannt sind, wie die benutzten unbestimmten Rechtsbegriffe ausgelegt werden, welche Besonderheiten es hinsichtlich der Rechtsfolgen gibt. Nur wenn Sie einen Paragraphen sehr ausführlich beschreiben möchten, können Sie ihn zuvor einmal im Wortlaut niederschreiben. Achten Sie unbedingt darauf, Ihrer Arbeit den aktuell gültigen Gesetzesstand zugrunde zu legen. Machen Sie sich bei allen einbezogenen Paragraphen wegen eventueller Änderungen kundig. Berichten Sie bei Bedarf auch über beabsichtigte Gesetzesänderungen (und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens).

25 Wenn Sie über Gesetzesvorhaben, neue oder unbekannte Gesetze oder über die Veränderungen von gesetzlichen Regelungen im Laufe der Zeit schreiben, sollten Sie zudem die Fundstelle im Bundesgesetzblatt in eine Fußnote aufnehmen.

• Der Wortlaut von Paragraphen muss grundsätzlich nicht in der Arbeit wiedergegeben werden. Vielmehr kommt es auf die Anwendung der Paragraphen an bzw. auf die Erläuterung, welche Tatbestandsmerkmale genannt sind, wie die benutzten unbestimmten Rechtsbegriffe ausgelegt werden, welche Besonderheiten es hinsichtlich der Rechtsfolgen gibt. Nur wenn Sie einen Paragraphen sehr ausführlich beschreiben möchten, können Sie ihn zuvor einmal im Wortlaut niederschreiben (dann aber in kleinerer Schrift). [...] Bitte achten Sie unbedingt darauf, Ihrer Arbeit den aktuell gültigen Gesetzesstand zugrunde zu legen; machen Sie sich bei allen einbezogenen Paragraphen wegen eventueller Änderungen kundig. Berichten Sie bei Bedarf auch über beabsichtigte Gesetzesänderungen (und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens).

• Bitte beachten Sie, dass Sie im Text auch die oben erwähnten nicht im Literaturverzeichnis aufzuführenden Quellen nennen müssen, z. B. Gesetzes- oder Amtsblätter (BGBl. I, S. 247) und Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 16/2285, S. 3). Diese Quellen sind insbes. wichtig, wenn Sie über neue Gesetzesvorhaben schreiben oder über die Veränderungen von gesetzlichen Regelungen im Laufe der Zeit.

Anmerkungen

Keine Kennzeichnung als Zitat, kein Hinweis auf eine Quelle. Der zweite hier wiedergegebene Abschnitt des Originals wird in zwei Teile zerlegt und in freierer Form vor und hinter der wortwörtlich übernommenen Stelle platziert.

Sichter
(Graf Isolan), Qadosh