Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Titel | Analogie (Recht) |
Verlag | [Wikipedia] |
Datum | 28. Dezember 2011 |
URL | http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Analogie_(Recht)&oldid=97621672 |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 3 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Jam/Fragment 097 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-19 16:30:25 Hindemith | Fragment, Gesichtet, Jam, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Analogie (Recht) 2011 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 97, Zeilen: 23-25 |
Quelle: Wikipedia_Analogie_(Recht)_2011 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Oft lässt sich aus den Wertungen der Verfassung oder der Generalklauseln ableiten, dass eine Lücke planwidrig sein muss, weil sich der Gesetzgeber sonst in Widerspruch zu grundsätzlichen Wertungen gesetzt hätte. | Oft lässt sich aus den Wertungen der Verfassung oder der Generalklauseln ableiten, dass eine Lücke planwidrig sein muss, weil sich der Gesetzgeber sonst in Widerspruch zu grundsätzlichen Wertungen gesetzt hätte. |
Die Übernahme ist nur kurz, aber wortwörtlich und ohne Quellenverweis |
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[2.] Jam/Fragment 099 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-06-19 16:30:20 Hindemith | Fragment, Gesichtet, Jam, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wikipedia Analogie (Recht) 2011 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 99, Zeilen: 3-5 |
Quelle: Wikipedia_Analogie_(Recht)_2011 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Die Interessenlage ist vergleichbar, wenn es beispielsweise aus Sicht des Betroffenen vom Zufall abhängt, ob eine einschlägige Norm vorhanden ist oder nicht. | Die Interessenlage ist vergleichbar, wenn beispielsweise aus Sicht des Betroffenen vom Zufall abhängt, ob eine einschlägige Norm vorhanden ist oder nicht |
Die Übernahme ist kurz, aber eindeutig. Ein Quellenverweis fehlt. |
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[3.] Jam/Fragment 099 24 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 21:02:53 Sotho Tal Ker | Fragment, Gesichtet, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Analogie (Recht) 2011 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 99, Zeilen: 24-32 |
Quelle: Wikipedia_Analogie_(Recht)_2011 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Es besteht auch die Möglichkeit, eine Regelung doppelt analog anzuwenden. Dies erfolgt, wenn eine gesetzliche Regelung wegen zwei verschiedenen Aspekten nicht unmittelbar anwendbar ist. Dies ist z.B. in einer Situation im Verwaltungsprozess nötig, bei der sich ein begehrter Verwaltungsakt vor Klageerhebung der Verpflichtungsklage z.B. wegen Zeitablaufs erledigt hat. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO wird in dieser Situation doppelt analog herangezogen. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO ist grundsätzlich nur auf die Anfechtungsklage anwendbar, wenn der Verwaltungsakt sich nach Klagerhebung erledigt hat. Im beschriebenen Fall liegt aber eine Verpflichtungsklage und eine Erledigung vor Klageerhebung vor und erfordern so die doppelte Analogie. | Auch die Möglichkeit, eine Regelung doppelt analog zu nehmen, besteht. Dies erfolgt, wenn eine gesetzliche Regelungen wegen zwei verschiedenen Aspekten nicht unmittelbar anwendbar ist. Dies ist z. B. in einer Situation im Verwaltungsprozess nötig, bei der sich ein begehrter Verwaltungsakt vor Klageerhebung der Verpflichtungsklage z. B. wegen Zeitablaufs erledigt hat. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wird in dieser Situation doppelt analog herangezogen. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO ist grundsätzlich nur auf die Anfechtungsklage anwendbar, wenn der Verwaltungsakt sich nach Klagerhebung erledigt hat. Im beschriebenen Fall liegt aber eine Verpflichtungsklage und eine Erledigung vor Klageerhebung vor und erfordert so die doppelte Analogie. |
Minimale Änderungen, ein Quellenverweis fehlt: bemerkenswert ist die Fehleridentität beim fehlenden Genitiv nach "wegen" (korrekt wäre: "wegen zweier verschiedener Aspekte") |
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[[QVerlag::[Wikipedia]| ]]