Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Titel | Zwischennutzung und neue Freiflächen, Städtische Lebensräume der Zukunft |
Herausgeber | BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) |
Jahr | 2005 |
URL | http://www.stadtbuerohunger.de/druckseiten/Zwischennutzung.pdf |
Literaturverz. |
nein |
Fußnoten | nein |
Fragmente | 0 |
[1.] Jg/Fragment 184 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 23:07:25 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 184, Zeilen: 2-5 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 111, Zeilen: 18-21 |
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Die Dynamik der Stadtumbauprozesse, die ein flexibles und prozessorientiertes Handeln erfordern und offene Fragen bezüglich der Bodenneuordnung, wie vor allem die Neubewertung der Grundstückswerte, erzeugen eine in der Praxis zu beobachtende Zurückhaltung gegenüber der verbindlichen Bauleitplanung. | Die Dynamik der Stadtumbauprozesse, die ein flexibles und prozessorientiertes Handeln erfordern, und offene Fragen bezüglich der Bodenneuordnung – wie vor allem die Neubewertung der Grundstückswerte - erzeugen eine verständliche Zurückhaltung gegenüber der verbindlichen Bauleitplanung. |
Der Text findet sich ebenfalls auf S. 374 (Jg/Fragment 374 04). |
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[2.] Jg/Fragment 236 25 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 23:10:16 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 236, Zeilen: 25-31 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 108, Zeilen: 1-7 |
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Deshalb ist die dauerhafte Umwidmung von Wohn- und Gewerbebauland sowie von Flächen der sozialen und technischen Infrastruktur in unbebaute Flächen eine neue städtebauliche Strategie, die umfassend vorbereitet werden muss. Stadtumbaustrategien, die in ihrer Grundkonzeption auf eine dauerhafte Umwandlung von Bauland zu unbebauten Grün- und Freiflächen angelegt sind, können unter dem Begriff Renaturierung zusammengefasst werden. | Die dauerhafte Umwidmung von Wohn- und Gewerbebauland sowie von Flächen der sozialen und technischen Infrastruktur in Grün- und Freiflächen ist ein neue städtebauliche Aufgabe, die mit dem Bevölkerungsrückgang und der damit einhergehenden nachlassenden Flächennachfrage in städtischen Räumen verbunden ist. Stadtumbauprojekte, die in ihrer Grundkonzeption auf eine dauerhafte Umwandlung von Bauland zu Grün- und Freiflächen angelegt sind, werden im folgenden unter dem Oberbegriff „Renaturierung“ zusammengefasst. |
Kein Hinweis auf die Quelle. |
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[3.] Jg/Fragment 237 15 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 02:36:07 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 237, Zeilen: 15-18 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 115, Zeilen: 0 |
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Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ (§ 135 Abs. 2 Satz 2 BauGB) eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. | Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. |
Der gleiche Satz findet sich auch auf S. 350 in der Dissertation. |
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[4.] Jg/Fragment 350 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 02:36:35 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 350, Zeilen: 16-19 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 115, Zeilen: 0 |
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Rückbau- bzw. Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ (§ 135 Abs. 2 Satz 2 BauGB) eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. | Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. |
Der gleiche Satz findet sich auch auf S. 237 in der Dissertation. |
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[5.] Jg/Fragment 350 34 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 23:13:13 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 350, Zeilen: 34-36 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 115, Zeilen: 39-48 |
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Die Umlegung der Kosten kann durch Erstattungsbescheid (§ 135 a Abs. 3 BauGB) oder durch einen städtebaulichen Vertrag (§ 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB) erfolgen. Zu beachten ist, dass naturschutzrechtlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der [Maßnahmen erforderlich ist. Dieser Nachweis kann z. B. im Rahmen einer Kompensationsflächenkonzeption geführt werden.512]
[512 vgl. Bunzel, Flächen- und Maßnahmepools - Chance für die integrierte Freiraumentwicklung, Beitrag zur Fachtagung „Integrierte Freiraumentwicklung - Aktuelle Konzepte und Strategien“ des Deutschen Instituts für Urbanistik am 31. März 2004 in Hannover] |
Die Umlegung der Kosten kann durch Erstattungsbescheid oder durch einen städtebaulichen Vertrag erfolgen.
Zu beachten ist, dass naturschutzrechtlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der Maßnahmen erforderlich ist. Dieser Nachweis kann z.B. im Rahmen einer Kompensationsflächenkonzeption geführt werden. (vgl. auch: Arno Bunzel: „Flächen- und Maßnahmepools - Chance für die integrierte Freiraumentwicklung“; Beitrag zur Fachtagung „Integrierte Freiraumentwicklung - Aktuelle Konzepte und Strategien“ des Deutschen Instituts für Urbanistik am 31. März 2004 in Hannover sowie Christa Böhme, Arno Bunzel u.a.: „Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmepools“ (Statusbericht Teil A), Technische Universität Berlin / Deutsches Institut für Urbaninstik , Berlin 2003) |
Der in der Quelle direkt voranstehende Satz findet sich in der Dissertation (leicht modifiziert) an anderer Stelle auf der gleichen Seite, siehe Jg/Fragment 351 17. Fortsetzung auf der Folgeseite. |
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[6.] Jg/Fragment 351 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 23:16:39 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 351, Zeilen: 1-2, 101-104 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 115, Zeilen: 39-48 |
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[Die Umlegung der Kosten kann durch Erstattungsbescheid (§ 135 a Abs. 3 BauGB) oder durch einen städtebaulichen Vertrag (§ 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB) erfolgen.
Zu beachten ist, dass naturschutzrechtlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der] Maßnahmen erforderlich ist. Dieser Nachweis kann z. B. im Rahmen einer Kompensationsflächenkonzeption geführt werden.512 512 vgl. Bunzel, Flächen- und Maßnahmepools - Chance für die integrierte Freiraumentwicklung, Beitrag zur Fachtagung „Integrierte Freiraumentwicklung - Aktuelle Konzepte und Strategien“ des Deutschen Instituts für Urbanistik am 31. März 2004 in Hannover |
Die Umlegung der Kosten kann durch Erstattungsbescheid oder durch einen städtebaulichen Vertrag erfolgen. Zu beachten ist, dass naturschutzrechtlich ein Nachweis der fachlichen Eignung der Maßnahmen erforderlich ist. Dieser Nachweis kann z.B. im Rahmen einer Kompensationsflächenkonzeption geführt werden. (vgl. auch: Arno Bunzel: „Flächen- und Maßnahmepools - Chance für die integrierte Freiraumentwicklung“; Beitrag zur Fachtagung „Integrierte Freiraumentwicklung - Aktuelle Konzepte und Strategien“ des Deutschen Instituts für Urbanistik am 31. März 2004 in Hannover sowie Christa Böhme, Arno Bunzel u.a.: „Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmepools“ (Statusbericht Teil A), Technische Universität Berlin / Deutsches Institut für Urbaninstik , Berlin 2003) |
Fortgesetzt von vorheriger Seite. |
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[7.] Jg/Fragment 351 17 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 02:42:43 Plagin Hood | BBR 2005, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 351, Zeilen: 17-19 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 115, Zeilen: 0 |
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Die Ausgleichsmaßnahmen können sowohl über den Grunderwerb, als auch auf anderem Wege, wie über den Eintrag einer Grunddienstbarkeit, gesichert werden | Die Ausgleichsmaßnahmen bzw. der Flächenpool können sowohl über den Grunderwerb, als auch auf anderem Wege, wie über den Eintrag einer Grunddienstbarkeit, gesichert werden. |
Der in der Quelle direkt anschließende Text findet sich ebenfalls in der Dissertation wieder, jedoch an anderer Stelle (S. 350/351, siehe Jg/Fragment 350 34). |
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[8.] Jg/Fragment 374 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-20 09:35:09 Klicken | BBR 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 374, Zeilen: 04-07 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 111, Zeilen: 18-21 |
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Die Dynamik der Stadtumbauprozesse, die ein flexibles und prozessorientiertes Handeln erfordern, und offene Fragen bezüglich der Bodenneuordnung, wie vor allem die Neubewertung der Grundstückswerte, erzeugt eine in der Praxis zu beobachtende Zurückhaltung gegenüber der verbindlichen Bauleitplanung. | Die Dynamik der Stadtumbauprozesse, die ein flexibles und prozessorientiertes Handeln erfordern, und offene Fragen bezüglich der Bodenneuordnung – wie vor allem die Neubewertung der Grundstückswerte - erzeugen eine verständliche Zurückhaltung gegenüber der verbindlichen Bauleitplanung. |
Nicht ausgewiesene wörtliche und inhaltliche Übernahme. Verschleiert: aus "verständliche" wird in der untersuchten Arbeit "in der Praxis zu beobachtende" wodurch die Anmaßung der Autorschaft, der Ausdruck von Sachkenntnis bzw. eigener Beobachtung und Beurteilung seitens des Verfassers bestärkt wird. Der Text findet sich ebenfalls auf S. 184. |
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