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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Titel    Hintergrundpapier zur Pressekonferenz am 24. Juli 2008 zum Thema "Zentralvermarktung der Verwertungsrechte der Fußball Bundesliga ab dem 1. Juli 2009"
Herausgeber    Bundeskartellamt
Datum    24. Juli 2008
URL    http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/080724_PK_Hintergrundpapier.pdf

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    ja
Fragmente    6


Fragmente der Quelle:
[1.] Ld/Fragment 002 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-11-17 14:02:55 SleepyHollow02
BauernOpfer, Bundeskartellamt 2008, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 002, Zeilen: 17-28
Quelle: Bundeskartellamt_2008
Seite(n): 2, Zeilen: 8-19
[...] des Bundeskartellamtes.13 Wesentlich neues Element des „Sirius-Modells“ war es, dass die „Sirius GmbH“ die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren wollte. Hierfür sollte von der DFL und der „Sirius GmbH“ über eine gemeinsame Firma ein Bundesliga TV-Sender betrieben werden. Auf diesem sollten die Live- und Highlightberichterstattungen angeboten werden. In der übrigen Zeit wären Nonstop-Sendungen mit dem Schwerpunkt Fußball-Bundesliga gezeigt worden.

Pay-TV-Anbieter sowie Betreiber technischer Infrastruktur wie Kabel, DSL oder Mobilfunk hätten somit auf das Recht zur Einspeisung des DFL/Kirch-Signals bieten müssen. Es war kein Spielraum für eigene redaktionelle Bearbeitung der Live-Übertragungen vorgesehen. Nur Free-TV-Sender hätten wie bisher auf das Recht zur Bearbeitung der Bilder aus den Stadien 14 bieten können.


13 BKartA, Hintergrundpapier, S.2.

14 Des sog. Basissignals.

Ein wesentliches neues Element des Vermarktungsmodells ist, dass Sirius (die Kirch-Agentur) die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren soll. Hierfür wollen DFL und Sirius über eine gemeinsame Firma einen Bundesliga-TV-Sender betreiben. Auf diesem sollen die Live- und Highlight-Berichterstattungen zu sehen sein. In der übrigen Zeit sollen Nonstop-Sendungen mit dem Schwerpunkt "Fußballbundesliga" angeboten werden.

Pay-TV-Anbieter bzw. Betreiber technischer Infrastruktur wie Kabel, DSL oder Mobilfunk müssen auf das Recht zur Einspeisung des DFL/Kirch-Senders bieten. Nach dem vorgelegten Modell gibt es keinen Spielraum für eine eigene redaktionelle Bearbeitung der Live-Übertragungen. Nur Free TV Sender bieten wie bisher auf das Recht zur Bearbeitung der Bilder aus dem Stadion (des so genannten Basissignals).

Anmerkungen

In Fn. 13, die diesem Abschnitt vorangeht, wird die Quelle noch zitiert, das ist aber nicht ausreichend.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[2.] Ld/Fragment 003 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-23 08:50:12 SleepyHollow02
BauernOpfer, Bundeskartellamt 2008, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 003, Zeilen: 01-12
Quelle: Bundeskartellamt_2008
Seite(n): 2, Zeilen: 20-29
Ferner sah das neue Vermarktungsmodell eine veränderte terminliche Ansetzung der Spielbegegnungen vor. Der Spieltag sollte sich danach zwar wie bisher auf drei Termine verteilen, der Unterschied lag aber in einer weiteren Ausdifferenzierung. Das Freitagabendspiel sollte noch unverändert gezeigt werden. Am Samstagnachmittag sollten anstatt der üblichen sechs nunmehr fünf Begegnungen ausgetragen werden, am Sonntagnachmittag hingegen drei anstatt der gewohnten zwei Begegnungen.

Das Vermarktungsmodell sah ferner vor, dass jeder dieser Termine als eigenes Paket und zwar getrennt nach den einzelnen Vertriebswegen ausgeschrieben wird. Beinahe alle Pakete zur Live-Übertragung sollten alternativ Pay-TV- und Free-TV-Anbietern angeboten werden, allerdings jedes Paket nur einmal, entweder für den Pay-TV- oder den Free-TV-Bereich.

Das Modell sieht ferner vor, dass die Rechtepakete für jeden Übertragungsweg – die wichtigsten sind Satellit und Kabel – separat ausgeschrieben werden.

Bundesliga-Spieltage verteilen sich in der Regel auf drei Termine, Freitagabend (ein Spiel), Samstagnachmittag (heute sechs, künftig geplant fünf Spiele) und Sonntagnachmittag (heute zwei, künftig geplant drei Spiele). Das Vermarktungsmodell sieht vor, dass jeder dieser Termine als eigenes Paket und zwar getrennt nach den einzelnen Vertriebswegen ausgeschrieben wird. Fast alle Pakete zur Live-Übertragung sollen alternativ Pay- oder Free-TV-Anbietern angeboten werden. Allerdings werden die betreffenden Pakete nur einmal, d.h. entweder für den Free- TV oder den Pay- TV- Bereich vergeben.

Anmerkungen

Leicht umformuliert und in die Vergangenheit gesetzt. Quellenangabe auf der vorherigen Seite.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[3.] Ld/Fragment 004 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-26 14:41:28 Agrippina1
Bundeskartellamt 2008, Fragment, KeineWertung, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 004, Zeilen: 4-36
Quelle: Bundeskartellamt_2008
Seite(n): 4-6, Zeilen: 20 ff
Auch das Bundeskartellamt hat bei ihrer Bewertung die möglichen Vorteile einer Zentralvermarktung berücksichtigt. 22 In erster Linie sind weniger bilaterale Verhandlungen um die Rechte nötig (sog. „one-stop-shop“). Zudem sinkt der Abstimmungsbedarf bei der Spielplanerstellung, weil nicht auf parallel stattfindende Spiele attraktiver Vereine Rücksicht genommen wird. Ferner läßt sich dadurch eine zu ausgeprägte Zerfaserung des Spieltages verhindern. Dies alles ermöglicht wiederum eine Highlight-Berichterstattung über alle Spiele.

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Prüfung jedoch auch mehrere Punkte identifiziert, welche seiner Ansicht nach Anlass zu kartellrechtlichen Bedenken gaben.23 Unter anderem sah das Bundeskartellamt gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Rechteverwertern und Rechtevermarktern, zum Beispiel im Kirch-Konzern mit dem Sportsender DSF als problematisch an.24 Kritisch bewertete es ferner den Zwang für die Fernsehsender, die vorgefertigte Live-Berichterstattung ohne eigene redaktionelle Bearbeitungsmöglichkeit zu übernehmen. Auf diese Weise würde nicht nur die Rechtevergabe durch die Zentralvermarktung, sondern eine weitere Marktstufe monopolisiert, infolgedessen könnten der Qualitätswettbewerb sowie die Presse- und Meinungsfreiheit leiden.25 Des Weiteren hat das Bundeskartellamt besondere Aufmerksamkeit den Vertriebswegen gewidmet. Hier galt es die Stilllegung von Vertriebswegen wie Kabel, DSL oder Satellit zu vermeiden.26 Die Hauptkritik lag jedoch bei einem anderen Punkt. Aus Sicht des Bundeskartellamts wurden durch das neue Vermarktungsmodell die Verbraucher nur unzureichend an den durch die zentrale Vermarktung entstehenden Vorteilen beteiligt. Die geplante Ausdifferenzierung des Spieltages, die Aufspaltung der Vertriebswege sowie die Produktion eines eigenen Bundesliga-Senders führen zu einer Absenkung der Marktzutrittsschranken. Daraus folgen mehr potentielle Interessenten für die zu vergebenden Rechte und ein preistreibender Wettbewerb auf dem Bietermarkt für die Pay-TV-Rechte. Darin sieht das Bundeskartellamt zwei schwerwiegende kartellrechtliche Probleme. Zum Ersten besteht die Möglichkeit, dass ein Sender die exklusiven Rechte für alle Spieltage erwirbt. Der Anreiz hierfür ist groß, weil dies zu einem großen Mehrwert führt. Hohe Ausgaben für den Erwerb der Rechte müssten dann aber von den Abonnenten durch entsprechende Abo-Preise getragen werden. Zum Zweiten könnten auch verschiedene Sender einzelne Tage ersteigern. Die Folge wäre, dass dem Zuschauer mit nur einem Pay- [TV-Abonnement nicht garantiert wäre, jede Woche alle Spitzenspiele bzw. alle Spiele seines Vereins live sehen zu können.]


22 BKartA, Hintergrundpapier, S. 4.

23 BKartA, Hintergrundpapicr, S. 5.

24 BKartA, Hintergrundpapier, S. 5.

25 BKartA, Hintergrundpapier, S. 5.

26 BKartA, Hintergrundpapier, S. 5.

Das Bundeskartellamt hat folgende mögliche vorgetragene Vorteile einer Zentralvermarktung berücksichtigt:

1. Es sind weniger bilaterale Verhandlungen um die Rechte nötig („one-stop-shop“).

2. Der Abstimmungsbedarf bei der Spielplanerstellung sinkt, weil nicht auf parallel stattfindende Spiele attraktiver Vereine Rücksicht genommen werden muss. Gleichzeitig wird die „Zerfaserung“ des Spieltages verhindert.

3. Beides ermöglicht wiederum eine Highlight-Berichterstattung über alle Spiele.

[S. 5]

[...]

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der umfassenden Prüfung mehrere Punkte in dem vorgeschlagenen Vermarktungsmodell identifiziert, die Anlass für kartellrechtliche Bedenken geben. Neben dem Aspekt der angemessenen Verbraucherbeteiligung (hierzu unten) handelte es sich dabei um folgende Einzelaspekte:

- Das Bundeskartellamt sah gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Rechteverwertern und Rechtevermarktern, zum Beispiel im Kirch-Konzern mit dem Sportsender DSF als problematisch an.

- Kritisch sah das Bundeskartellamt ferner den Zwang für die Fernsehsender, die vorgefertigte Live-Berichterstattung ohne eigene redaktionelle Bearbeitungsmöglichkeit zu übernehmen. Denn auf diese Weise würde nicht nur die Rechtvergabe durch die Zentralvermarktung, sondern eine weitere Marktstufe monopolisiert, wodurch der Qualitätswettbewerb und die Presse- sowie Meinungsfreiheit leiden könnte.

- Besondere Aufmerksamkeit hat das Bundeskartellamt auch den Vertriebswegen gewidmet. Hier galt es die Stilllegung von Vertriebswegen wie Kabel, DSL oder Satellit zu vermeiden.

In diesen Bereichen wurden mögliche Lösungen gefunden, die hier nicht näher erläutert werden sollen, da sie je nach Gesamtkonzept unterschiedlich sein können und auch noch nicht mit anderen Verfahrensbeteiligten besprochen wurden.

Wichtigster Grund für die kritische kartellrechtliche Beurteilung des vorgelegten Vermarktungsmodells war aber die aus Sicht des Bundeskartellamtes unzureichende Beteiligung des Verbrauchers an den Vorteilen der Zentralvermarktung.


Die Ausschreibung von Paketen für Freitags-, Samstagsnachmittags-, Samstagsabend- und Sonntagsspiele, die Aufspaltung der Vertriebswege und die Produktion eines eigenen Bundesliga-Senders führen zu einer Absenkung der Marktzutrittsschranken und sorgen insoweit für mehr – preistreibenden – Wettbewerb auf dem Bietermarkt im Pay-TV-Bereich. Gleichzeitig bergen sie aber zwei schwerwiegende wettbewerbliche Probleme.

[S. 6]

Auf der einen Seite ist es denkbar, dass ein Sender die exklusiven Rechte für alle Tage gegen viele Konkurrenten für Unsummen ersteigert. Der Anreiz ist groß, weil Gesamtexklusivität zu einem großen Mehrwert führt, nämlich einziger Sender mit Bundesligaprogramm zu sein. Seine hohen Ausgaben für die Rechte müssen dann aber im Ergebnis vom Pay-TV-Abonnenten über entsprechend hohe Abo-Preise getragen werden.

Auf der anderen Seite steht die Möglichkeit, dass verschiedene Sender einzelne Tage ersteigern. Dann ärgert sich der Zuschauer über sein Pay-TV-Abo, das ihm nicht garantiert, jede Woche alle Spitzenspiele bzw. alle Spiele seines Vereins live sehen zu können.

Anmerkungen

Quelle ist in den Fn. mehrfach genannt. Ein Hinweis auf die wortlautnahe Übernahme fehlt. k.W., weil aufgrund der dichten Fußnotenfolge erkennbar ist, daß hier nicht der Verf. selbst spricht.

Sichter
(SleepyHollow02)


[4.] Ld/Fragment 005 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-22 10:57:19 Hindemith
BauernOpfer, Bundeskartellamt 2008, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 5, Zeilen: 01-02
Quelle: Bundeskartellamt_2008
Seite(n): 6, Zeilen: 8-10
[Die Folge wäre, dass dem Zuschauer mit nur einem Pay-] TV-Abonnement nicht garantiert wäre, jede Woche alle Spitzenspiele bzw. alle Spiele seines Vereins live sehen zu können.27

27 BKartA, Hintergrundpapier, S.5 f.

Dann ärgert sich der Zuschauer über sein Pay-TV-Abo, das ihm nicht garantiert, jede Woche alle Spitzenspiele bzw. alle Spiele seines Vereins live sehen zu können.
Anmerkungen

Fortsetzung von Fragment_004_04. Quelle ist in Fn. 27 nachgewiesen. Kein Hinweis auf wortlautnahe Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman


[5.] Ld/Fragment 071 26 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-23 23:15:28 WiseWoman
BauernOpfer, Bundeskartellamt 2008, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 071, Zeilen: 26-40
Quelle: Bundeskartellamt_2008
Seite(n): 02, Zeilen: 03-16
Die Veränderungen zwischen dem bisherigen und dem ursprünglich geplanten Modell finden sich im Wesentlichen im Hintergrundpapier des Bundeskartellamtes. 351 Die erste Veränderung des ursprünglich geplanten Modells betrifft die Vermarktung der Rechte. Die DFL wollte diese nicht mehr selbst vornehmen. Vorgesehen war ferner eine Vermarktung der Rechte durch die „Sirius GmbH“, die der Liga im Gegenzug pro Saison Erlöse von 500 Millionen Euro garantierte. Teil dieses Modells war es auch, dass die „Sirius GmbH“ die Berichte für das Pay-TV selbst produzieren sollte. Dem Hintergrundpapier des Bundeskartellamtes lässt sich zudem die beabsichtigte Ausgestaltung dieser Berichte entnehmen. DFL und „Sirius GmbH“ wollten über eine gemeinsame Firma einen Bundesliga-TV-Sender betrieben. Auf diesem wären Live- und Highlightberichterstattungen angeboten worden, in der übrigen Zeit Sendungen mit dem Schwerpunkt „Fußballbundesliga“. Pay-TV-Anbieter bzw. die Betreiber technischer Infrastruktur wie Kabel, DSL oder Mobilfunk hätten dazu auf das Recht zur Einspeisung des DFL/Kirch- Senders bieten müssen. Nach dem beim Bundeskartellamt vorgelegten Modell gab [...]

351 BKartA, Hintergrundpapier, S. 1 f.

Das von der DFL verfolgte Vermarktungskonzept beruht auf dem Modell der Zentralvermarktung, d.h. dass die Medienrechte nicht im Wettbewerb von den einzelnen Vereinen, sondern gebündelt und exklusiv durch die DFL vergeben werden.

Allerdings wird die DFL nicht selbst die Rechte vermarkten. Die DFL hat die Vermarktung der Rechte vielmehr an die Agentur Sirius des Kirch-Konzerns vergeben, die der Liga im Gegenzug Erlöse von 500 Millionen Euro pro Saison garantiert. Dieser Betrag liegt bereits deutlich über den Erlösen, die die DFL in den vergangenen Spielzeiten pro Saison erzielt hat. Ein wesentliches neues Element des Vermarktungsmodells ist, dass Sirius (die Kirch-Agentur) die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren soll. Hierfür wollen DFL und Sirius über eine gemeinsame Firma einen Bundesliga-TV-Sender betreiben. Auf diesem sollen die Live- und Highlight-Berichterstattungen zu sehen sein. In der übrigen Zeit sollen Nonstop-Sendungen mit dem Schwerpunkt "Fußballbundesliga" angeboten werden. Pay-TV-Anbieter bzw. Betreiber technischer Infrastruktur wie Kabel, DSL oder Mobilfunk müssen auf das Recht zur Einspeisung des DFL/Kirch-Senders bieten. Nach dem vorgelegten Modell gibt [...]

Anmerkungen

Die gleiche Quelle ist auf Ld 2 schon einmal übernommen worden. Fortsetzung auf Ld. 72.

Die Quelle wird nach dem ersten Satz des Fragments zwar genannt. Es wird aber durch weitere Belege nicht deutlich gemacht, dass auch die folgenden Sätze wortnah der Quelle entnommen worden sind.

Sichter
Liberalix68


[6.] Ld/Fragment 072 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-23 23:15:59 WiseWoman
BauernOpfer, Bundeskartellamt 2008, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 072, Zeilen: 01-13
Quelle: Bundeskartellamt 2008
Seite(n): 02 (Internetquelle), Zeilen: 16-32
es für Pay-TV-Sender keine Möglichkeit zur eigenen redaktionellen Bearbeitung der Live-Übertragungen. Nur Free-TV-Sender hätten, wie bisher, auf das Recht zur Bearbeitung der Biider aus den Stadien352 geboten. Den eigentlichen Spieltag betreffend, war eine Veränderung der bisherigen Aufteilung vorgesehen. Neben dem unveränderten Freitagabend mit einem Spiel sollten am Samstag anstatt der bisherigen sechs nur noch fünf, dafür am Sonntag drei anstatt wie bisher zwei Spiele ausgetragen werden. Jeder dieser Termine wären als eigenes Paket und zudem getrennt nach den einzelnen Vertriebswegen ausgeschrieben worden. Diese Pakete umfassten jeweils die Liveberichte der Spiele. Die Pakete für die Highlight-Berichterstattungen und Zweitverwertung dagegen sollten in zwei Szenarien ausgeschrieben werden.

352 Des sog. Basissignals.

[...] es keinen Spielraum für eine eigene redaktionelle Bearbeitung der Live-Übertragungen. Nur Free TV Sender bieten wie bisher auf das Recht zur Bearbeitung der Bilder aus dem Stadion (des so genannten Basissignals). Das Modell sieht ferner vor, dass die Rechtepakete für jeden Übertragungsweg – die wichtigsten sind Satellit und Kabel – separat ausgeschrieben werden. Bundesliga-Spieltage verteilen sich in der Regel auf drei Termine, Freitagabend (ein Spiel), Samstagnachmittag (heute sechs, künftig geplant fünf Spiele) und Sonntagnachmittag (heute zwei, künftig geplant drei Spiele). Das Vermarktungsmodell sieht vor, dass jeder dieser Termine als eigenes Paket

und zwar getrennt nach den einzelnen Vertriebswegen ausgeschrieben wird. Fast alle Pakete zur Live-Übertragung sollen alternativ Pay- oder Free-TVAnbietern angeboten werden. Allerdings werden die betreffenden Pakete nur einmal, d.h. entweder für den Free- TV oder den Pay- TV- Bereich vergeben. Die Pakete umfassen jeweils die Liveberichte der Spiele. Dazu kommen Pakete für Highlight-Berichterstattungen und Zweitverwertung, die in zwei Szenarien ausgeschrieben werden.

Anmerkungen

Fortsetzung von Seite 71. Ähnlich bereits auf Seite 2 zu finden.

Wort- und gedankennahe Übernahme der Quelle ohne direkten Beleg. Ein Verweis auf die Quelle findet sich im Folgetext erst wieder in Fußnote 354 - allerdings ist dazwischen eine Zwischenüberschrift ("[2] Grenzen der verbesserten Verbraucherbeteiligung")gesetzt, so dass sich dem Leser nicht erschließt, dass auch der vor der Zwischenüberschrift gesetzte - beleglose - Text der Quelle entstammt.

Sichter
Liberalix68