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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Martin Morlok / Julian Krüper
Titel    Auf dem Weg zum „forum neutrum”? - Die „Kopftuch-Entscheidung” des BVerwG
Zeitschrift    NJW
Jahr    2003
Seiten    1020-1021

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    1


Fragmente der Quelle:
[1.] Mra/Fragment 260 32 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2016-05-13 22:56:26 Schumann
Fragment, Gesichtet, Morlok Krüper 2003, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 260, Zeilen: 32-36
Quelle: Morlok Krüper 2003
Seite(n): 1021, Zeilen: online
Während die Amtsperson letztlich zur Neutralität verpflichtet wird, soll die Privatperson ihre Religion offen bekennen können. Eine Versöhnung oder eine sog. praktische Konkordanz1199 dieser widerstreitenden Rechtspositionen lässt sich wohl nur dadurch erreichen, dass man sich nicht länger der Erkenntnis verschließt, dass sich diese Sphären in der Schule überlappen. Nicht nur in Person [unterrichtet die Lehrerin, sondern auch als Person.]

1195 Morlok/Krüper, NJW 2003, 1020.

1199 Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg 1999.

Während die Amtsperson zu Neutralität verpflichtet ist, soll die Privatperson ihre Religion offen bekennen können. Eine Versöhnung dieser widerstreitenden Rechtspositionen lässt sich letztlich nur dadurch erreichen, dass man sich nicht länger der Erkenntnis verschließt, dass diese Sphären sich in der Schule überlappen: Nicht nur in Person unterrichtet die Lehrerin, sondern auch als Person22.

22 So auch VGH München, NVwZ 2002, 1000, 1003.

Anmerkungen

Die Quelle ist weiter oben auf der Seite in Fn. 1195 genannt, daher auch Einordnung als BO möglich.

Die ungenaue Angabe in Fn. 1199 lässt ein Blindzitat vermuten.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann