Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Martin Morlok / Julian Krüper |
Titel | Auf dem Weg zum „forum neutrum”? - Die „Kopftuch-Entscheidung” des BVerwG |
Zeitschrift | NJW |
Jahr | 2003 |
Seiten | 1020-1021 |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 1 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Mra/Fragment 260 32 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2016-05-13 22:56:26 Schumann | Fragment, Gesichtet, Morlok Krüper 2003, Mra, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 260, Zeilen: 32-36 |
Quelle: Morlok Krüper 2003 Seite(n): 1021, Zeilen: online |
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Während die Amtsperson letztlich zur Neutralität verpflichtet wird, soll die Privatperson ihre Religion offen bekennen können. Eine Versöhnung oder eine sog. praktische Konkordanz1199 dieser widerstreitenden Rechtspositionen lässt sich wohl nur dadurch erreichen, dass man sich nicht länger der Erkenntnis verschließt, dass sich diese Sphären in der Schule überlappen. Nicht nur in Person [unterrichtet die Lehrerin, sondern auch als Person.]
1195 Morlok/Krüper, NJW 2003, 1020. 1199 Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Heidelberg 1999. |
Während die Amtsperson zu Neutralität verpflichtet ist, soll die Privatperson ihre Religion offen bekennen können. Eine Versöhnung dieser widerstreitenden Rechtspositionen lässt sich letztlich nur dadurch erreichen, dass man sich nicht länger der Erkenntnis verschließt, dass diese Sphären sich in der Schule überlappen: Nicht nur in Person unterrichtet die Lehrerin, sondern auch als Person22.
22 So auch VGH München, NVwZ 2002, 1000, 1003. |
Die Quelle ist weiter oben auf der Seite in Fn. 1195 genannt, daher auch Einordnung als BO möglich. Die ungenaue Angabe in Fn. 1199 lässt ein Blindzitat vermuten. |
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