VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki

Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Sebastian Haslinger
Titel    Netzmonopole in der Elektrizitätswirtschaft und Wettbewerb rechtliche und ökonomische Analyse der Interessenkonflikte und ihrer Bewältigung
Ort    Kassel
Jahr    2006
URL    http://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2006091814521/3/HaslingerDissertation.pdf

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    3


Fragmente der Quelle:
[1.] Psc/Fragment 138 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-30 22:00:59 Guckar
Fragment, Gesichtet, Haslinger 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 138, Zeilen: 01-11
Quelle: Haslinger_2006
Seite(n): 154, Zeilen: 10-19
* EVU,
  • Stromendabnehmer (bzw. Verbraucher) und
  • der Staat bzw. die öffentliche Hand als Gewährleistungsträger für eine funktionierende flächendeckende Stromversorgung.

Wegen unterschiedlicher Interessenslagen bei der Netznutzung ist besonders in der Gruppe der EVU eine weitere Unterscheidung zwischen Netzbetreibem und Netznutzem (Erzeuger und Stromhändler) angebracht. Die Endabnehmer können in Kunden innerhalb und außerhalb der Grundversorgung, Klein- und Großabnehmer oder gewerbliche und private Stromabnehmer unterteilt werden. Bei der öffentlichen Hand kann zwischen gewählten Mandatsträgern und der öffentlichen Verwaltung differenziert werden.

Energieversorgungsunternehmen, Stromendabnehmer und der Staat bzw. die öffentliche Hand als Gewährleistungsträger für eine funktionierende flächendeckende Energieversorgung. Wegen unterschiedlicher Interessenslagen bei der Netznutzung ist besonders in der Gruppe der Energieversorgungsunternehmen eine weitere Unterscheidung zwischen Netzbetreiber(n) und Netznutzern (Erzeuger und Stromhändler) angebracht. Die Endabnehmer können in Sonder- und Tarifkunden, Klein- und Großabnehmer oder gewerbliche und private Stromabnehmer unterteilt werden. Bei der öffentlichen Hand kann zwischen gewählten Mandatsträgern (Politikern) und der öffentlichen Verwaltung differenziert werden.
Anmerkungen
Sichter
(vanboven), fret


[2.] Psc/Fragment 173 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-30 22:18:33 Guckar
Fragment, Gesichtet, Haslinger 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 173, Zeilen: 09-14
Quelle: Haslinger 2006
Seite(n): 52, 54, Zeilen: 7-8; 18-23
Durch die Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und -Organisationsgesetzes

(EIWOG) im Jahr 2000642 wurde dort bereits zum 1.10.2001 der Strommarkt vollständig liberalisiert. Die Netznutzungsentgelte sanken in der Folge bis Jahresende 2003 im Durchschnitt um 13 %643. Am meisten profitierten davon die Gewerbetreibenden mit Preisabschlägen von bis zu 35 %644, die vor der Liberalisierung erheblich höhere Strompreise als Haushaltskunden entrichten mussten645.


642 (Österr.) BGBl. I Nr. 121/2000.
643 Vgl. Boltz, ET 2004, 150, 153.
644 Lamprecht, ET 2004, 398.
645 Vgl. Rodgarkia-Dara/Wirl, ZögU 2004, 34, 35 f. So verwundert es nicht, dass letztere wegen der für sie vergleichsweise geringen Preissenkungen weit seltener ihren Energieversorger wechseln als gewerbliche Stromkunden. Vgl. Boltz, ET 2004, 150, 153. Im Zeitraum von 1998-2003 wechselten 22 % der Gewerbekunden aber nur 3 % der Haushaltskunden ihren Stromversorger. Vgl. KOM, Vierter Benchmarkingbericht, KOM(2004) 863, Technical Annexes, SEC (2004) 1720, 5.

[S. 52, Z. 7-8]

Durch die Novellierung des ElWOG im Jahr 2000187 wurde bereits zum 1. Oktober 2001 der Markt zu 100 % liberalisiert.

[S. 54, Z. 18-23]

Die Netznutzungsentgelte sanken bis zu diesem Zeitpunkt um 13 %.214 Am meisten profitierten davon die Gewerbetreibenden mit Preisabschlägen von bis zu 35 %,215 die vor der Liberalisierung erheblich höhere Strompreise als Haushaltskunden entrichten mussten.216 So verwundert es nicht, dass letztere wegen der für sie vergleichsweise geringen Preissenkungen weit seltener ihren Energieversorger wechseln als gewerbliche Stromkunden.217


[S. 52]
187 (Österr.) BGBl. I Nr. 121/2000.

[S. 54]
214 Vgl. Boltz, W., Regulierung des Elektrizitätsmarktes in Österreich, in: ET 2004, S. 153.
215 Vgl. Lamprecht, F., EPCON 2004: Liberalisierungstendenzen in Österreichs Strom- und Gasmarkt, in: ET 2004, S. 398.
216 Vgl. Rodgarkia-Dara, A./Wirl, F., Auswirkungen der Liberalisierung des österreichischen Elektrizitätsmarktes, in: ZögU 2004, S. 35 f.
217 Vgl. Boltz, W., Regulierung des Elektrizitätsmarktes in Österreich, in: ET 2004, S. 153. Im Zeitraum von 1998-2003 wechselten 22 % der Gewerbekunden aber nur 3 % der Haushaltskunden ihren Stromversorger. Vgl. Europäische Kommission (Hg.), Vierter Benchmarkingbericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes, 2005, KOM (2004) 863, Technical Annexes, SEC (2004) 1720, S. 5

Anmerkungen

Haslinger ist in der Arbeit im Kontext dieser Stelle angegeben, jedoch mit S. 44 und ohne Hinweis auf den Umfang der Übernahme.

Sichter
vanboven


[3.] Psc/Fragment 175 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-30 22:16:36 Guckar
Fragment, Gesichtet, Haslinger 2006, Psc, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
fret
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 175, Zeilen: 01-08
Quelle: Haslinger 2006
Seite(n): 154, 155, Zeilen: 23-29; 1
[...649]

Hier besteht für Netzbetreiber zum einen der Anreiz, ihre Gewinne zu maximieren, indem sie mittels sog. Coumot-Preise650 Monopolrenten erzielen und das Netz nur minimal warten (sog. statische Wohlfahrtsverluste)651. Soweit aufgrund von regulativen Vorgaben Monopolgewinne nicht aus dem Unternehmen an seine Eigner transferiert werden können, besteht die Gefahr, dass stattdessen durch den sog. Averch-Johnson-Effekt652 Ineffizienzen auftreten. In diesem Fall werden zwar keine Monopolgewinne ausgewiesen, dafür entstehen durch große Redundanzen unnötig hohe Netzbau-, Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten.


[649 Vgl. ausführlich hierzu nur Fritsch/Wein/Ewers, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, 179; Haslinger, Netzmonopole, 23 ff.]

650 Cournot, Recherches sur les principes mathématiques de la théorie des richesses, passim; Pfähler/Wiese, Untemehmensstrategien im Wettbewerb, passim.

651 Holznagel/Theurl/Meyer/Schumacher, Ownership Unbundling, 34; Haslinger, Netzmonopole, 25 ff.

652 Vgl. Averch/Johnson, AER 1962, 1052 ff.

Für Netzbetreiber bestehen aufgrund der Monopoleigenschaft des Stromnetzes sehr

starke Anreize zum Missbrauch ihrer Marktmacht. Sie können ihren Gewinn maximieren, indem sie mittels Cournotpreisen Monopolrenten erzielen und das Netz nur minimal warten.820 Können Monopolgewinne nicht aus dem Unternehmen an seine Eigner transferiert werden, besteht die Gefahr, dass statt dessen durch den Averch-Johnson-Effekt821 Ineffizienzen auftreten. In diesem Fall werden zwar keine Monopolgewinne ausgewiesen, dafür entstehen durch eine zu große Redundanz unnötig hohe Netzbau-, Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten.


820 Siehe hierzu Abschnitt 2.1.2 ab S. 25.

821 Vgl. Averch, H./Johnson, L. L., Behaviour of the Firm under Regulatory Constraint, in: AER 1962,S. 1052-1062.

Anmerkungen

Zwar erfolgt ein Verweis auf Haslinger, jedoch nicht auf die korrekte Stelle. Wörtliche Übernahme wird nicht gekennzeichnet.

Sichter
vanboven