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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Gustav Radbruch
Titel    Geschichte des Verbrechens — Versuch einer historischen Kriminologie
Sammlung    Bd. 11. Strafrechtsgeschichte
Herausgeber    Ulfrid Neumann
Beteiligte    Ulfrid Neumann
Verlag    C. F. Müller
Jahr    1931
Anmerkung    Einzelwerk 1931. Sammelwerk 2001. Die Dissertation benennt das im Sammelwerk enthaltene Einzelwerk mit anderer Jahreszahl: "Radbruch, Gustav / Gwinner, Heinrich, Geschichte des Verbrechens — Versuch einer historischen Kriminologie, Stuttgart 1951". (Im Sammelwerk lautet die Jahreszahl 1931)
ISBN    3811421476
URL    http://books.google.de/books?id=-9xJKHLJ_7wC

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    1


Fragmente der Quelle:
[1.] Tj/Fragment 074 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 21:44:15 Plagin Hood
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Radbruch 1931, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tj

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 74, Zeilen: 4-15
Quelle: Radbruch 1931
Seite(n): 206, 207, Zeilen: S.206,13ff. und S.207,1-2.10ff
Gegenstand der Untersuchung ist dabei das Schlüsseldelikt283 aller strafrechtsreformerischen Bestrebungen des 18. Jahrhunderts: der Kindsmord. Über kein anderes Verbrechen ist damals häufiger und leidenschaftlicher gestritten worden. Zunächst nahm sich die Schöne Literatur – vor allem die des Sturm-und-Drangs – des Themas an. Kaum ein Dichter dieser Epoche ist am Thema des Kindsmordes vorübergegangen. Neben der dichterischen Behandlung entstand aber sehr bald auch eine umfangreiche kriminalpolitische Diskussion. Man fragt sich, wie es dazu kam. Sicherlich meinte man, anhand der Auswertung der spärlich überlieferten Zahlen eine ansteigende Häufigkeitskurve des Kindsmordes im 18. Jahrhundert glaubhaft machen zu können.

283 Vgl. zu diesem Begriff Radbruch/Gwinner, S. 242.

[Seite 206 (Sammelband)]

Das Schlüsseldelikt aller strafrechtsreformerischen Bestrebungen des 18. Jahrhunderts ist der Kindsmord. Über kein anderes Verbrechen ist damals häufiger und leidenschaftlicher gestritten worden. Zunächst in der schönen Literatur: Von R. L. Wagner an, der 1776 sein Trauerspiel „Die Kindsmörderin“← veröffentlichte, ist kaum ein Dichter des „Sturmes und Dranges“ an diesem Thema vorübergegangen – und nicht nur Lenz, Klinger, Maler Müller← haben es sich zu eigen gemacht, sondern auch Bürger← („Des Pfarrers Tochter von Taubenhain“), Schiller← (in dem Gedicht „Die Kindsmörderin“) und Goethe. [...]

[Seite 207 (Sammelband)]

Neben der dichterischen Behandlung entstand sehr bald eine umfangreiche kriminalpolitische Literatur über den Kindsmord.

[...]

Man fragt sich, ob damals der Kindsmord nur unter neuen Gesichtspunkten mit gesteigerter Aufmerksamkeit betrachtet wurde oder ob er in der Tat zahlenmäßig häufiger vorkam als in früherer und in späterer Zeit. In der Tat hat man durch die Auswertung spärlich überlieferter Zahlen eine ansteigende Häufigkeitskurve des Kindsmordes im 18. Jahrhundert glaubhaft machen können←.

Anmerkungen

Auf die Quelle wird nur mit "Vgl." und nur mit Bezug auf den Begriff "Schlüsseldelikt" in einer Fußnote verwiesen, ohne dass die wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen in ihrem Umfang kenntlich gemacht sind. (Die genannte Seitenzahl 242 bezieht sich wohl auf die historische Ausgabe, nicht auf den Sammelband aus dem Jahr 2001.)

Sichter
Hindemith