VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren

Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Bernd Holznagel, Christoph Enaux, Christian Nienhaus
Titel    Telekommunikationsrecht: Rahmenbedingungen – Regulierungspraxis
Ort    München
Verlag    Beck
Ausgabe    2., vollst. neubearb. Aufl.
Jahr    2006
Umfang    XXX, 336 S.
Anmerkung    Aus dem Vorwort: "Für die Mithilfe bei der Erstellung dieses Lehrbuchs danken wir insbesondere Herrn Dr. Christian Schulz, der die Kapitel 5, 6 und 12 in eigener Verantwortung erstellte, sowie Herrn Lars Dietze, der eigenverantwortlich das Kapitel 17 verfasste. Großer Dank gebührt den Mitarbeitern des ITM für Durchsicht und Redaktion des Manuskripts sowie für zahlreiche Verbesserungsvorschläge. Wertvolle Hilfe leisteten Stefanie Behle, Mareike Bonnekoh, Marc-Stefan Göge, LL.M., Anne Hombergs, Daniel Krone, Thorsten Ricke, Volker Rosengarten, Pascal Schumacher und Isabel Simon." Der Artikel Holznagel/Bonnekoh, Voice over IP – Regelungsbedarf und erste Lösungen, MMR 2005, 585 ff. der auch Quelle:Mb/Holznagel_Bonnekoh_2005 zugrunde liegt, wird an verschiedenen Stellen als Quelle genannt.
ISBN    3-406-52357-9
URL    http://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fkomm%2FHolznagelEnNieHdbTKR_2%2FBuch%2Fcont%2FHolznagelEnNieHdbTKR.htm

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    5


Fragmente der Quelle:
[1.] Tr/Fragment 344 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-08 20:13:12 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 344, Zeilen: 3-9
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn 297
Selbst wenn die IPTV- und Mobile TV-Plattformanbieter eine beträchtliche Marktmacht erlangen sollten, ist im Rahmen der nachträglichen Entgeltkontrolle der Überprüfungsmaßstab gegenüber der Ex-ante-Regulierung vermindert. Eine strenge Kostenkontrolle nach § 31 TKG findet nicht statt.1381 Im Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung wird lediglich überprüft, ob die Entgelte den Maßstäben des § 28 TKG entsprechen, also nicht missbräuchlich sind. Die nachträgliche Entgeltüberprüfung entspricht damit jedenfalls im Hinblick auf die zugrundeliegenden Maßstäbe weitgehend einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.1382

1381 Vgl. hierzu Hölscher/Lünenbürger, in: Scheurle/Mayen (Hrsg.), § 31 TKG, Rn. 11 ff.

1382 Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 120. Siehe auch Groebel, K&R Beilage 1/2004, 18,21.

Außerdem ist der Überprüfungsmaßstab gegenüber der Exante-Regulierung vermindert. Eine strenge Kostenkontrolle nach § 31 TKG findet nicht statt. Im Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung wird lediglich überprüft, ob die Entgelte den Maßstäben des § 28 TKG entsprechen, also nicht missbräuchlich sind. Die nachträgliche Entgeltüberprüfung entspricht damit weitgehend einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.
Anmerkungen

Kein Hinweis darauf, dass hier detailliertes Material im Wortlaut übernommen wurde.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[2.] Tr/Fragment 382 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-08 20:03:59 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 382, Zeilen: 3-14
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn 99
Zur Ermittlung der Austauschbarkeit (Substituierbarkeit) verschiedener Produkte aus Nachfragesicht wird daher untersucht, welchen Effekt eine hypothetische geringe, aber doch spürbare und nicht nur vorübergehende Preisänderung von 5 bis 10 % eines oder mehrerer gleicher Produkte eines bestimmten Anbieters auf die Nachfrage nach möglichen Substitutionsprodukten haben würde.1554 Wechseln so viele Kunden auf ein anderes Produkt, dass durch den Absatzrückgang die Preiserhöhung wirtschaftlich keinen Sinn mehr machen würde, werden diese alternativen Produkte ebenfalls in den relevanten Markt mit einbezogen. Sinkt die Nachfrageelastizität hingegen, d. h. wechseln keine oder nur sehr wenige Kunden auf ein anderes Produkt, ist der sachlich relevante Markt abgegrenzt, da alle Substitutionsprodukte oder -dienstleistungen ebenfalls erfasst sind.1555

1554 KOM., Leitlinien Marktanalyse, Tz. 46; Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 41.

1555 Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 42.

Zur Ermittlung der Austauschbarkeit verschiedener Produkte aus Nachfragesicht wird untersucht, welchen Effekt eine hypothetische geringe, aber doch spürbare, nicht vorübergehende Preisänderung - angesetzt wird hier eine Erhöhung im Bereich zwischen 5 und 10 % - eines oder mehrerer gleicher Produkte eines bestimmten Anbieters auf die Nachfrage nach möglichen Substitutionsprodukten haben würde.88 Wechseln so viele Kunden auf ein anderes Produkt, dass durch den Absatzrückgang die Preiserhöhung wirtschaftlich keinen Sinn mehr machen würde, werden diese alternativen Produkte ebenfalls in den relevanten Markt mit einbezogen. Sinkt die Nachfrageelastizität hingegen, d. h. wechseln keine oder nur sehr wenige Kunden auf ein anderes Produkt, ist der sachlich relevante Markt abgegrenzt, da alle Substitutionsprodukte oder -dienstleistungen ebenfalls erfasst sind.

88 EU-Kommission, Leitlinien (o. Fn. 87), Tz. 46.

Anmerkungen

Lange wörtliche Übernahme ohne geeignete Kennzeichnung. Keine der Fußnoten ist geeignet, Art und Umfang der Übernahme kenntlich zu machen.

Die Übernahme aus der Quelle wird in Tr/Fragment_382_17 nahtlos fortgesetzt.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[3.] Tr/Fragment 382 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-08 20:08:14 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 382, Zeilen: 17-25
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn 100
Das Kriterium der Anbietersubstituierbarkeit prüft deshalb, wie viele Anbieter bei derartigen Preisänderungen dazu in der Lage sind, ihrerseits ihre Produktion umzustellen und die relevanten Produkte ohne große Zusatzkosten kurzfristig auf den Markt zu bringen.1557 Dies wird in der Telekommunikation wegen der hohen Infrastrukturkosten vor allem bei Produkten im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere bei Mehrwertdiensten, angenommen. Netzstrukturen können hingegen auf Grund der hohen Anteile an irreversiblen Kosten in der Regel nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.1558

1557 KOM, Leitlinien Marktanalyse, Tz. 52; Heinen, in: Säcker (Hrsg.), § 10 TKG, Rn. 35.

1558 Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 42.

Das Kriterium der Anbietersubstituierbarkeit prüft demgegenüber, wie viele Anbieter bei derartigen Preisänderungen dazu in der Lage sind, ihrerseits ihre Produktion umzustellen und die relevanten Produkte ohne große Zusatzkosten kurzfristig auf den Markt zu bringen. [FN 89] Dies wird in der Telekommunikation wegen der hohen Infrastrukturkosten vor allem bei Produkten im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere der Mehrwertdienste, der Fall sein. Netzstrukturen können hingegen auf Grund der hohen Anteile an irreversiblen Kosten in der Regel nicht kurzfristig alternativ zur Verfügung gestellt werden.

[FN 89] EU-Kommission, Leitlinien (o. Fn. 87), Tz. 52.

Anmerkungen

Bei KOM, Leitlinien Marktanalyse steht dieser Wortlaut nicht.

Der übernommene Text in der Quelle schliesst sich nahtlos an Tr/Fragment_382_03 an.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[4.] Tr/Fragment 383 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-08 20:10:34 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 383, Zeilen: 3-11
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn 102
Daher umfasst der räumlich relevante Markt eine Region, in der die Unternehmen bei den relevanten Produkten an Angebot und Nachfrage beteiligt sind und die Wettbewerbsbedingungen einander gleichen oder hinreichend homogen sind und von Nachbargebieten unterschieden werden können, in denen erheblich andere Wettbewerbsbedingungen bestehen.1561 Für die Beurteilung der Frage, ob die Wettbewerbsbedingungen in verschiedenen Gebieten hinreichend homogen sind, wird ebenso wie bei der Festlegung des sachlich relevanten Marktes die Nachfrage- und Angebotssubstituierbarkeit als Reaktion auf eine relative Preiserhöhung herangezogen.1562

1561 Vgl. EuGH, Rs. 322/81, Slg. 1983, 3461, Rn. 37; siehe auch KOM, Leitlinien Marktanalyse, Tz. 56. Vgl. zur räumlichen Marktabgrenzung insgesamt Krüger, K&R-Beilage 1/2003, 9, 12 f.; Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 42 f.
1562 KOM, Leitlinien Marktanalyse, Tz. 57; Heinen, in: Säcker (Hrsg.), § 10 TKG, Rn. 42 ff.

Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH umfasst der räumlich relevante Markt ein Gebiet, „in dem die Unternehmen bei den relevanten Produkten an Angebot und Nachfrage beteiligt sind und die Wettbewerbsbedingungen einander gleichen oder hinreichend homogen sind und von Nachbargebieten unterschieden werden können, in denen erheblich andere Wettbewerbsbedingungen bestehen.“ [FN 92] Für die Beurteilung der Frage, ob die Wettbewerbsbedingungen in verschiedenen Gebieten hinreichend homogen sind, wird ebenso wie bei der Festlegung des sachlich relevanten Markts die Nachfrage- und Angebotssubstituierbarkeit als Reaktion auf eine relative Preiserhöhung herangezogen. [FN 93]

[FN 92] EU-Kommission, Leitlinien (o. Fn. 87), Tz. 56. Vgl. zur räumlichen Marktabgrenzung insgesamt Krüger, K&R-Beil. 1/2003, 9, 12 f.

[FN 93] EU-Kommission, Leitlinien (o. Fn. 87), Tz. 57.

Anmerkungen

In der Dissertation finden sich keine Anführungszeichen, die das in der Quelle enthaltene Zitat kenntlich machen würden. Schon das ist ein gravierender Verstoß gegen ordentliches wissenschaftliches Arbeiten. Die tatsächliche Quelle wird an dritter (!) Stelle genannt.

Die übrigen Literaturangaben erscheinen z.T. aus der Quelle übernommen.

Sichter
(Graf Isolan), fret


[5.] Tr/Fragment 383 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-08 20:11:02 Fret
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Holznagel Enaux Nienhaus 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tr

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 383, Zeilen: 17-23
Quelle: Holznagel Enaux Nienhaus 2006
Seite(n): online, Zeilen: Rn 103, 104
Für die Bestimmung der räumlich relevanten Märkte in der elektronischen Kommunikation sollen vor allem zwei Kriterien von maßgeblicher Bedeutung sein: das von einem Netz erfasste Gebiet und die bestehenden Rechts- und Verwaltungsinstrumente.1566 Insofern kann es - je nach Einfluss der oben genannten Faktoren - nach Auffassung der EU-Kommission lokale, regionale, nationale oder aber auch länderübergreifende Märkte, wie die Satellitenmärkte, geben.1567

1566 KOM, Leitlinien Marktanalyse, Tz. 59, Fn. 43 f.

1567 Ebd., Tz. 60; hierzu Holznagel/Enaux/Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 43.

[Rn 103]

Für die Bestimmung der räumlich relevanten Märkte in der elektronischen Kommunikation sollen zwei Kriterien von maßgeblicher Bedeutung sein:
- das von einem Netz erfasste Gebiet [FN 94]
- die bestehenden Rechts- und Verwaltungsinstrumente [FN 95].

[Rn 104]

[...] Insofern kann es - je nach Einfluss der oben genannten Faktoren - nach Auffassung der Kommission lokale, regionale, nationale oder länderübergreifende Märkte geben. [FN 97]


[FN 96] EU-Kommission, Leitlinien (o. Fn. 87), Tz. 59, Fn. 44 m. w. N.

[FN 97] EU-Kommission, Leitlinien (o. Fn. 87), Tz. 60.

Anmerkungen

In KOM, Leitlinien Marktanalyse findet sich der Wortlaut so nicht.

Zwar handelt es sich nur um einen kleinen Ausschnitt, allerdings setzt er - insbesondere in der Quelle, den in Fragment 383 03 belegten Passus fort.


Bitte gegenchecken, ob nicht eher aus Holznagel, Enaux, Nienhaus 2006!.

Sichter
(Graf Isolan), fret