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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Ohne Angabe
Titel    Exportkontrollbestimmungen der USA
Ort    Bonn
Verlag    Ohne Angabe
Datum    04 2005
Anmerkung    (1) Als 'Ansprechpartner' (nicht: als Autor!) wird genannt: Amin Moawad. Es wird aus der Lektüre nicht klar, ob dieser Ansprechpartner auch der Autor des Artikels ist. (2) Der Link funktioniert trotz des Typos im Dateinamen (-kontolle statt -kontrolle).
URL    http://www.ihk-lahndill.de/download/pdf/Amerikanische%20Exportkontolle.pdf

Literaturverz.   

gibt es bei Ub nicht
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Ub/Fragment 173 18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:24:20 Kybot
Fragment, IHKLahnDill 2005, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, ZuSichten

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hansgert Ruppert, Eridanos
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 173, Zeilen: 13-25
Quelle: IHKLahnDill 2005
Seite(n): 2, 3, Zeilen: S. 2: 13-18; S. 3: 13-21
Welche Waren oder Technologien Gegenstand der amerikanischen Exportkontrollen sind, ergibt sich auf der Grundlage der „Commerce Controll List“ (CCL). Die CCL ist innerhalb der EAR unter der Bezeichnung „Supplement No. 1 to EAR Part 774“ zu finden. Struktur und Inhalte der CCL gleichen in wesentlichen Teilen der deutschen Ausfuhrliste und Güterliste der Dualuse-Verordnung der EU.

Mit Blick auf die Zielländer amerikanischer Exporte sehen die US-Bestimmungen im Vergleich zu den europäischen Regelungen jedoch eine wesentlich stärkere Differenzierung hinsichtlich deren Sensibilität und damit auch letztlich des für Lieferungen dorthin vorgesehenen Exportkontrollniveaus vor. In der „Commerce Country Chart“ (CCC), die als „Supplement No. 1 to EAR 738“ Bestandteil der EAR ist, werden für alle Länder weltweit Sensibilitätseinstufungen vorgenommen. Der Umgang und das Zusammenwirken von CCL und CCC wird in „EAR Part 738“ als „Commerce Control List Overview and the Country Chart“ detailliert und mit Beispielen beschrieben.

S.2:

Welche Waren, Software oder Technologien aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit bzw. ihrer Verwendungsmöglichkeiten Gegenstand der amerikanischen Exportkontrollen sind, ergibt sich auf der Grundlage der „Commerce Controll List“ (CCL). Die CCL ist innerhalb der EAR unter der Bezeichnung „Supplement No. 1 to EAR Part 774“ zu finden. Struktur und Inhalte der CCL gleichen in wesentlichen Teilen der deutschen Ausfuhrliste bzw. der Güterliste der Dual-use-Verordnung der EU. [...] S.3: Mit Blick auf die Zielländer amerikanischer Exporte sehen die US-Bestimmungen im Vergleich zu den europäischen Regelungen eine wesentlich stärkere Differenzierung hinsichtlich deren Sensibilität und damit auch letztlich des für Lieferungen dorthin vorgesehenen Exportkontrollniveaus vor. In Form einer umfangreichen Tabelle, die alle Länder und Gebiete weltweit umfasst, werden mit der „Commerce Country Chart“ (CCC), die als „Supplement No. 1 to EAR 738“ ebenfalls als Download über die EAR-Datenbank verfügbar ist, für alle Länder weltweit Sensibilitätseinstufungen vorgenommen. Der Umgang mit bzw. das Zusammenwirken von CCL und CCC wird in „EAR Part 738“ als „Commerce Control List Overview and the Country Chart“ detailliert und mit Beispielen beschrieben.

Anmerkungen

Habe das Fragment erst einmal erweitert, da direkt davor ebenfalls eine plagiierte Passage aus gleicher Quelle vorhanden ist. Komplettplagiat mit leichten Streichungen und sehr wenigen Veränderungen. Die gesamte Quelle lohnt vielleicht einen weiteren Blick. Falls jemand meint, das seien zwei Fragmente, bitte aufteilen. Ich habe darum meinen Sichtungsvermerk wieder entfernt. Eridanos --

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