VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 10, Zeilen: 9-41
Quelle: BLL - Das europäische Hygienerecht 2006
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: 3-31
Seit den 60er-Jahren hat sich in der Europäischen Gemeinschaft ein Hygienerecht entwickelt. Zunächst wurden in besonders hygienesensiblen Bereichen, etwa beim Schlachten, Fleischzerlegen sowie in der Fisch- und Milchverarbeitung, Vorschriften etabliert, die ein vergleichbares Maß der Hygienevorkehrungen sicherstellten.

1993 trat die Richtlinie 93/43 EWG über Lebensmittelhygiene in Kraft

Im Laufe der Jahre wurden alle tierischen Bereiche mit dem Richtlinienrecht abgedeckt; ergänzend kam 1993 die Richtlinie 93/43 EWG über Lebensmittelhygiene hinzu, die die bislang nicht erfassten Bereiche der Verarbeitung pflanzlicher Lebensmittel sowie der Handels- und Verpflegungstätigkeiten erfasst.

Die Richtlinie 93/43 EWG wurde 1997 in nationales Recht in Form der Verordnung über Lebensmittelhygiene (LMHV) umgesetzt.

Die Verordnung über Lebensmittelhygiene (LMHV) hat ein damals ganz neues Konzept in das Hygienerecht eingeführt, das die Eigenverantwortung der Betriebe durch Risikoanalysen und Eigenkontrollen forderte. Durch zahlreiche produktspezifische Richtlinien, Ergänzungsrichtlinien, Durchführungsbestimmungen und Entscheidungen ist sowohl auf europäischer Ebene als auch auf den jeweiligen nationalen Ebenen eine Vielzahl an Hygieneregelungen entstanden, die sich als unübersichtlich erwiesen. Deshalb wurde das gemeinschaftliche Hygienerecht einer grundlegenden Reform unterzogen, um es zusammenzufassen und zu modernisieren. Der Auftrag an die Kommission hierzu wurde im „Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit“ 1999 formuliert. Nach mehrjährigen Vorarbeiten konnte dann im Juli 2000 die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament fünf Verordnungsvorschläge und eine Aufhebungsrichtlinie zuleiten. Nach einem mehrjährigen Änderungsprozess des „Hygienepaketes“ wurde am 29. April 2004 in Form von drei EU-Verordnungen nebst Aufhebungsrichtlinie das neue Hygienerecht auf Gemeinschaftsebene erlassen. Die Verordnungen traten am 20. Mai 2004 in Kraft und sind seit dem 1. Januar 2006 obligatorisch anzuwenden. Die nationale Hygienevorschrift ist nicht mehr anwendbar, auch wenn sie Detailregelungen enthält, die das neue EU-Recht nicht enthält. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion, die Rechtsform der Verordnungen und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basisverordnung 178/2002 (Bund für Lebensmittelrecht u. Lebensmittelkunde 2007).

Seit den 60er Jahren hat sich in der Europäischen Gemeinschaft ein Hygienerecht entwickelt. Zunächst wurden in besonders hygienesensiblen Bereichen wie Schlachten, Fleischzerlegen, Fischverarbeitung und Milchverarbeitung Vorschriften etabliert, die ein vergleichbares Maß der Hygienevorkehrungen sicherstellten. Im Laufe der Jahre wurden alle tierischen Bereiche mit Richtlinienrecht abgedeckt; ergänzend hinzu kam 1993 die Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene, die die bislang nicht erfassten Bereiche der Verarbeitung pflanzlicher Lebensmittel, der Handels- und Verpflegungstätigkeiten erfasst. Die Richtlinie wurde 1997 in nationales Recht in Form der Verordnung über Lebensmittelhygiene (LMHV) umgesetzt; sie hat ein damals ganz neues Konzept in das Hygienerecht eingeführt, das die Eigenverantwortung der Betriebe durch Ermessensfreiräume und Eigenkontrollen herausfordert.

Durch die zahlreichen produktspezifischen Richtlinien, Ergänzungsrichtlinien, Durchführungsbestimmungen und Entscheidungen ist sowohl auf Europäischer als auch auf den jeweiligen nationalen Ebenen ein Konglomerat an Hygieneregelungen entstanden, das unübersichtlich, inkohärent und hinsichtlich des Detaillierungsgrades und Regelungstiefen an einzelnen Stellen unzeitgemäß war. Insofern war es nahe liegend, das gemeinschaftliche Hygienerecht einer grundlegenden Reform zu unterziehen, mit dem Ziel, es zusammenzufassen, zu modernisieren und zu konsolidieren. Der Auftrag an die Kommission hierzu war im "Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit" 1999 formuliert; aufgrund von mehrjährigen Vorarbeiten konnten dann bereits im Juli 2000 seitens der Europäischen Kommission an Rat und Europäisches Parlament (EP) ein Paket mit 5 Verordnungsvorschlägen und einer Aufhebungsrichtlinie zugeleitet werden.

Nach einem mehrjährigen komplexen Beratungs- und Änderungsprozess des "Hygienepakets" wurde am 29. April 2004 in Form von drei EU-Verordnungen nebst Aufhebungsrichtlinie das neue Hygienerecht auf Gemeinschaftsebene erlassen. Die Verordnungen traten bereits am 20. Mai 2004 in Kraft und sind seit 1. Januar 2006 obligatorisch anzuwenden.

Wesentliche Neuerungen, die die Reform mit sich bringt, sind die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion, die Rechtsform der Verordnungen, die Aufhebung der Vorrangstellung des Spezialrechts und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2003.

Anmerkungen

Keine hinreichende Kennzeichnung der übernommenen Passagen.

Sichter
(Graf Isolan), fret