VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Rm/Fragment 013 17 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-13 21:56:31 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Vollmer 1969

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 17-29
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 2-3, Zeilen: S.2, 20 ff. - S.3, 1-3
C. Problemstellung


Die These Allans, den Souveränitätsgrundsatz zu relativieren und an die politischen Wirklichkeiten anzupassen, gab den Anlass zu der vorliegenden Untersuchung über die inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts. Nach angelsächsischer Rechtslehre beruht der parlamentarische Souveränitätsgrundsatz auf der Anerkennung durch die Gerichte. Von den Gerichten wird erwartet, dass sie in ihren Entscheidungen die Gesetzgebungsakte des Parlaments vorbehaltlos und bedingungslos als verbindliches Recht anerkennen.88 Letztendlich bedeutet also der Souveränitätsgrundsatz nichts anderes als das in den meisten Verfassungsurkunden der Welt verankerte Prinzip der Bindung und Unterwerfung der Richter an Recht und Gesetz.89 Freilich besteht im Vereinigten Königreich die Besonderheit, dass die Bindung und Unterwerfung der [Richter an Recht und Gesetz - mangels geschriebener Verfassung90 - auf keiner ausdrücklichen positivrechtlichen Regelung beruht, sondern auf einem stillschweigenden Einverständnis zwischen Judikative und Legislative basiert.91]


88 Vgl. Dicey, 49; Jennings, Constitution, 149.

89 Vgl. Jarass / Pieroth, Art. 97, Rdnr. 1.

90 Vgl. aber oben (§ 1), FN 1.

91 Lyall, 56 ff.

Diese makabre These, die das positive Gesetz zum Maß aller Dinge macht und die unter der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland blutige Wirklichkeit geworden ist, fordert zum Widerspruch heraus. Sie war der Anlaß zu der vorliegenden Untersuchung über die Idee der materiellen Gesetzeskontrolle in der englischen Rechtsprechung. Nach Auffassung der angelsächsischen Rechtslehre beruht nämlich der parlamentarische Souveränitätsgrundsatz auf der Anerkennung durch die englischen Gerichte. Von diesen wird - das ist, wie bereits angedeutet, die Kehrseite des Souveränitätsgrundsatzes - erwartet, daß sie in ihren Entscheidungen die Gesetzgebungsakte des Parlaments stets als verbindliches Recht anerkennen16. Das Dogma der Parlamentssouveränität beinhaltet, so betrachtet, letztlich also nichts anderes als den in den meisten Verfassungsurkunden der Welt verankerten Satz, daß der Richter dem Gesetz unterworfen sei17; freilich mit dem Unterschied, daß in England, wo es bekanntlich keine geschriebene Verfassung gibt18, diese Un-


[Seite 3]

terwerfung nicht auf einer ausdrücklichen positivrechtlichen Regelung, sondern auf einem stillschweigenden Einverständnis zwischen Rechtsprechung und Parlament beruht19.


16 Vgl. Dicey, Constitution, S. 40; Jennings, Constitution, S. 149.

17 Vgl. Maunz, S. 239.

18 Vgl. E. C. S. Wade-G. G. Phillips, S. 2.

19 Vgl. Holdsworth II, S. 440, 443; Marshall, Sovereignty, S. 55.

Anmerkungen

Im Original schließt dieser Abschnitt unmittelbar an Rm/Fragment_010_01 an.

Hier deutet sich die vollständige "Abhängigkeit" der Dissertation Rms von Vollmer (1969) bereits an, indem nämlich Vollmers Problemstellung fast im Wortlaut, nur mit leichten Adaptionen, übernommen wird.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20130306102442