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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 058 05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-20 15:18:43 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 5-8
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 28, Zeilen: 10-14
Da es sich nicht „ziemen“ würde, der Königin widersprechende Ratschläge zu erteilen, gibt es im Privy Council niemals - ohne Ausnahme - „dissenting opinons“, worin ein überstimmter Richter seine abweichende Rechtsauffassung darlegen kann. Da es nicht ziemlich wäre, der Königin widersprechende Ratschläge zu erteilen, gibt es im PRIVY COUNCIL zum Unterschied von allen anderen britischen Gerichten kein "dissenting opinion", worin ein überstimmter Richter seine abweichende Rechtsauffassung darlegen kann.
Anmerkungen

Vollmer wird als Beleg für den vorausgehenden Satz genannt. Die Übernahme dieser weiteren Aussage samt Wortlaut ist regelwidrig, für sich genommen kein besonders schwerwiegender Verstoß. Allerdings schleppt die ungeprüfte Übernahme durch Rm hier eine Falschaussage in das 21. Jahrhundert, die schon beim Erscheinen der Arbeit von Vollmer überholt war. Mit der Judicial Decisions (Dissenting Order) SI 1966 No 1100 wurden dissenting opinions für das Judicial Committee des Privy Council eingeführt. Eine dissenting opinion gibt es auch im Fall Madzimbamuto v Ladner-Burke [1968] 3 All ER 561 (PC) (http://www.bailii.org/cgi-bin/markup.cgi?doc=/uk/cases/UKPC/1968/1968_18.html), den Rm im Entscheidungsregister erwähnt (S. 283), aber offenbar nicht gelesen hat. Im direkten Anschluss: Fragment_058_08.

Sichter
SleepyHollow02


[2.] Rm/Fragment 058 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-12 08:13:41 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Von Bernstorff 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 8-13
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 20, Zeilen: 11-17
Bei seiner Rechtsfindung legt das Judicial Committee of the Privy Council nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zu Grunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des Privy Council keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den Privy Council selbst - darstellen.319

319 Graf v. Bernstorff, 20.

Das Judicial Committee of the Privy Council legt bei seinen Entscheidungen nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zugrunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des Privy Council keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den Privy Council selbst - darstellen.
Anmerkungen

Die Quelle wird genannt, aber die wörtlichen Zitate sind nicht gekennzeichnet.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20130216221912