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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 120 05 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-19 08:17:00 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 120, Zeilen: 5-24, 101-106
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 90, Zeilen: 4-18, 25-31, 101-104
Es ist augenscheinlich, dass die beiden Zitate Cokes in einem inneren Zusammenhang zueinander stehen. Das erste Zitat gibt die generell-abstrakte Regel des common law wieder, dass niemand in eigener Sache sein Richter sein dürfe. Dieser Rechtsgrundsatz geht bereits weit ins Mittelalter zurück.697 Im zweiten Zitat verbindet Coke diesen Grundsatz des common law mit der entsprechenden Rechtsfolge und subsumiert sie auf den vorliegenden Fall: Parlamentsgesetze, die wie hier gegen „common right and reason“ etc. verstossen [sic!], d.h. hier den Präsidenten und die Zensoren des Royal College of Physicians zu Richtern in eigener Sache machen, sind nach common law nichtig (void). Damit bilden die beiden Zitate, trotz ihrer elaboraten Diktion, ein in sich geschlossenes rechtliches Argument, das bei gleichzeitiger Subsumtion einen Tatbestand mit einer Rechtsfolge verbindet698, indem es einen abstrakten Rechtssatz des common law auf einen konkreten Lebenssachverhalt anwendet.699


Folglich ist davon auszugehen, dass Cokes umstrittene Ausführungen zur kontrollierenden Macht des common law gegenüber dem Gesetzesrecht nicht eine bloße beiläufige Rechtsbemerkung (obiter dicta) darstellten, sondern integrierender Bestandteil seiner rechtlichen Subsumtionen, mithin tragende Entscheidungsgründe (ratio decidendi) waren.700 Dafür spricht auch die Sorgsamkeit, mit der Coke seine Rechtsauffassung durch die bereits erörterten Präzedenzfälle aus dem Mittelalter und der Tudorzeit701 begründete.702


697 Vgl. Wade, Administrative Law, 128.

698 So zutreffend Vollmer, 90.

699 Vgl. zur Subsumtionstechnik Engisch, 33.

700 So auch Gough, 33; Thorne, L.Q.R. 1938, 543 ff.; Wade, Administrative Law, 129.

701 Vgl. oben § 6 A. I.

702 Vgl. E.R. 77, 646 (652 ff.). 

Zunächst ist unschwer zu erkennen, daß die beiden zuletzt aufgeführten Zitate von COKE nicht zufällig aneinandergereiht worden sind, sondern in einem inneren Zusammenhang stehen. Das erste Zitat enthält eine anerkannte Regel des COMMON LAW, deren Ursprung weit ins Mittelalter zurückreicht124: Niemand darf in seiner eigenen Sache Richter sein. Im zweiten Zitat knüpft COKE an dieses Verbot die Rechtsfolge: ACTS OF PARLIAMENT, die gegen „common right and reason“ etc. verstoßen, d.i. hier den Präsidenten und die Zensoren des ROYAL COLLEGE OF PHYSICIANS zu Richtern in eigener Sache machen, sind (nach Common Law, das insoweit eine Kontrollfunktion ausübt), „void“. Die beiden Zitate bilden also, ungeachtet ihrer weitschweifigen Diktion, ein in sich geschlossenes rechtliches Argument, das bei gleichzeitiger Subsumtion einen Tatbestand mit einer Rechtsfolge verbindet, mit anderen Worten einen abstrakten Rechtssatz125 auf einen konkreten Lebenssachverhalt anwendet.


[...] Daraus ergibt sich, daß COKES umstrittene Ausführungen zur kontrollierenden Macht des COMMON LAW nicht beiläufig (obiter dicta), sondern integrer Bestandteil seiner rechtlichen Subsumtion waren126. Dafür spricht auch die Sorgfalt, mit der COKE sich darum bemühte, seinen Rechtsstandpunkt durch die bereits erörterten Präzedenzfälle aus der Rechtsprechung des Mittelalters zu erhärten127.


124 Vgl. H.W R. Wade, Adm. Law, S. 128.

125 Vgl. Engisch, S. 33 ff.

126 Ebenso Gough, S. 33; Thorne, in L.Q.R. 1938, S. 543 ff.; H.W.R.Wade, Adm. Law, S. 129.

127 E.R.77, S. 652 ff.

Anmerkungen

Vollmer ist in Fn 698 zu einem Einzelsatz genannt.

Es wird nicht erkennbar, dass der ganze Abschnitt, wenig anders formuliert und einschließlich der Belegstellen, dem Gedankengang Vollmers Satz für Satz folgt.

Das Verwaltungsrechtslehrbuch von Wade (Fn 679 und 700) ist im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt. Die Seitenzahlen bei Vollmer (Fn 124 und 126) beziehen sich auf die 1. Auflage von 1961. Für Rm wäre die 8. Auflage von 2000 die aktuelle gewesen.

Das Buch von Engisch wird in Fn 699 - wie bei Vollmer in Fn 125 - nach der 2. Auflage von 1959 zitiert. Für Rm wäre die 9. Auflage von 1997 die aktuelle gewesen. Dass Engisch als Belegstelle zur Subsumtionstechnik erwähnt, erstaunt schon bei Vollmer und gleichermaßen bei Rm: Das ist Standardwissen für Erstsemester; in einer juristischen Doktorarbeit sollte man voraussetzen dürfen, dass der Leser eine Vorstellung von der Subsumtionstechnik hat (und die Anfängerliteratur kennt).

Elaborat (adj) gibt es im Deutschen nicht, anders als im Englischen elaborate. Gemeint ist elaboriert.

Sichter
(Morinola), WiseWoman



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20130224214156