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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 211 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 08:19:54 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grote 1998a, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 211, Zeilen: 12-22
Quelle: Grote 1998a
Seite(n): 321, Zeilen: 1 ff.
d. Der Einfluss auf richterliche Ermessensentscheidungen


Außerdem machte sich der Einfluss der EMRK auf richterliche Ermessensentscheidungen in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten bemerkbar, die Auswirkungen auf die Ausübung der von der Konvention geschützten Freiheiten hatten. So hat z.B. der Court of Appeal die Notwendigkeit gesehen, bei der Überprüfung der von Geschworenen (jury) im Rahmen von Verleumdungsklagen festgesetzten Schmerzensgeldsummen das Verhältnismäßigkeitsprinzip anzuwenden, um zu gewährleisten, dass durch die Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes nicht stärker in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird, als zur Befriedigung des berechtigten Interesses des Klägers - Entschädigung für die Beeinträchtigung seines Ansehens - erforderlich.1201


1201 Vgl. Rantzen v. Mirror Group Newspapers Ltd. [1994] Q.B., 670 (692) per Lord Justice Neil.

5. Einfluß der Konvention auf richterliche Ermessensentscheidungen


Am stärksten scheint der Einfluß der EMRK auf die Anwendung innerstaatlichen Rechts dort zu sein, wo es nicht um die Kontrolle von Ermessensentscheidungen der Exekutive geht, sondern um die Handhabung eigener Ermessensspielräume durch die Gerichte, insbesondere bei der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten, die Auswirkungen auf die Ausübung der von der Konvention geschützten Freiheiten haben können. So hat der Court of Appeal die Notwendigkeit anerkannt, bei der Überprüfung der von der Jury im Rahmen von Verleumdungsklagen festgesetzten Schmerzensgeldsumme das Verhältnismäßigkeitsprinzip anzuwenden, um zu gewährleisten, daß durch die Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes nicht stärker in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird, als zur Befriedigung des berechtigten Interesses des Klägers - Entschädigung für die Beeinträchtigung seines Ansehens - erforderlich ist.40


40 Rantzen v. Mirror Group Newspapers Ltd [1994] QB 670, 692 (Neil L.J.).

Anmerkungen

Grote wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt.

Sichter
SleepyHollow02



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