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Untersuchte Arbeit: Seite: 34, Zeilen: 9-14 |
Quelle: Koja 1993 Seite(n): 317, Zeilen: 25-30 |
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Die abstrakte Normenkontrolle zeichnet sich dadurch aus, dass die Verfassungs- bzw. Gesetzmäßigkeit einer Norm unabhängig von einem konkreten Streitfall, also außerhalb eines Anlassfalles, zu prüfen ist.207 Zwar bedarf sie eines Antrags durch ein dazu legitimiertes Organ, Gegenstand der Beurteilung ist jedoch allein die Frage der Übereinstimmung der Norm mit Verfassungs- bzw. Gesetzesrecht.
207 Vgl. Koja, 317. |
Beim Typus der abstrakten Kontrolle hat das Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkiet (Gesetzmäßigkeit) einer Norm unabhängig von einem konkreten Streitfall, also außerhalb eines "Anlaßfalles", zu prüfen. Zwar bedarf es eines Antrages durch ein dazu legitimiertes Organ, dann aber ist lediglich die Übereinstimmung der Norm (je nach ihrem Rang mit Verfassung oder Gesetz) Gegenstand der Beurteilung. |
Quelle ist nachgewiesen. Eigene Formulierungsleistung mit gutem Willen erkennbar. |
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