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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 4-11 |
Quelle: von_Bernstorff_1996 Seite(n): 17, Zeilen: 11-17, 24-26 |
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Die dritte Hauptabteilung des High Court of Justice ist die Familiy [sic!] Division285, die als Familiengericht insbesondere für Scheidungsverfahren zuständig ist. Die 16 hier tätigen Richter - mit einem President of the Division als Vorsitzendem bzw. Vorsitzender - befassen sich auch mit Unterhaltsprozessen, vormundschaftlichen Angelegenheiten und nichtstreitigen Testamentssachen (probate matters). Generell werden diese Sachen vor dem Einzelrichter verhandelt.
Ferner ist der Divisonal [sic!] Court of the Familiy Divison [sic!] Berufungsinstanz für Familiensachen aus den Magistrate’s [sic!] Courts286 |
Die dritte Hauptabteilung ist die Family Division, die als Familiengericht für Familiensachen, insbesondere für Scheidungsverfahren, zuständig ist. Die 16 hier tätigen Richter mit einem "President of the Division" als Vorsitzenden befassen sich auch mit Unterhaltsprozessen, vormundschaftlichen Angelegenheiten und nichtstreitigen Testamentssachen (probate matters). Generell werden diese Verfahren vor dem Einzelrichter
verhandelt. [...] Und schließlich ist der Divisional Court of the Family Division Berufungsinstanz für Familiensachen aus Magistrates' Courts. |
Kein Verweis auf von Bernstorff im Kontext der Family Division. Vier Flüchtigkeitsfehler beim Übertragen. |
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