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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 113-115 |
Quelle: Dietl Lorenz 1990 Seite(n): 395, Zeilen: s.v. indictable |
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Die meisten strafrechtlich verfolgbaren Straftaten werden heute mit Einwilligung des Angeklagten im summarischen Verfahren (summary procedure), d.h. ohne Geschworene, von den unteren Gerichten, den Magistrate’s courts, abgeurteilt; vgl. Dietl/Lorenz, Bd. I, 395. | (die meisten ~ offences werden heute mit Einwilligung des Angeklagten im summarischen Verfahren, d.h. ohne Geschworene, von den unteren Gerichten, den Magistrates' courts, abgeurteilt; ...) |
Ein "vgl."-Verweis auf ein Wörterbuch. Die wörtliche Übernahme ist nicht gekennzeichnet. Bei den Magistrates' courts verwandelt Rm den korrekten Genitiv Plural in einen Genitiv Singular. |
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