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Untersuchte Arbeit: Seite: 66, Zeilen: 11-15, 20-23 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 28, Zeilen: 19-27 |
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C. Der Gegenstand der inzidenten Gesetzesprüfung
[...] Da dem deutschen und österreichischen Leser Begriff, Entstehung und Erscheinungsformen der britischen Parlamentsgesetze nicht ohne weiteres geläufig sind, bedarf es hierzu einiger Erläuterungen. |
III. Der Gegenstand der richterlichen Gesetzeskontrolle
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Zwischen den ersten und den zweiten Satz ist Rm/Fragment 066 15 (von Bernstorff) eingeschoben, danach setzt es sich nahtlos in Rm/Fragment 067 02 (Vollmer) fort. Vollmer ist weder hier noch dort genannt. Exemplarisch sichtbar wird hier die (wenn auch kleine) eigene Leistung von Rm: Aus dem deutschen Leser bei Vollmer wird der deutsche und österreichische Leser. |
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