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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 126, Zeilen: 1-16, 101-107
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 111-112, Zeilen: 11-21, 102-104; 5-8, 102-103
Gesetze, die dies gleichwohl tun und nach Dr. Bonham's Case gegen „common right and reason“ verstoßen, sind - und daran lässt Coke überhaupt keinen Zweifel - „utterly void“734, null und nichtig.


Mithin kann Coke m.E. keinesfalls als Vorkämpfer des parlamentarischen Souveränitätsdogmas gesehen werden, sondern ist von diesem Standpunkt aus - wie Sir Ivor Jennings treffend bemerkte - wohl eher als „Häretiker“735 zu klassifizieren. Coke entwickelte - gestützt auf Präzedenzfälle aus dem Mittelalter und der Tudorzeit736 - im Dr. Bonham's Case in sich widerspruchsfrei seine Idee von der kontrollierenden Macht des common law, die die Doktrin von der Parlamentssouveränität begrifflich ausschließt.737

c. Zwischenergebnis

Nach alledem steht m.E. fest, dass Coke für den angelsächsischen Rechtskreis der eigentliche Begründer der materiellen richterlichen Gesetzeskontrolle ist738, die seit der berühmten Entscheidung Marbury v. Madison (1803)739 ausgehend von den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Siegeszug über die ganze Welt antrat.740


734 E.R. 77, 646 (652)

735 Jennings, Constitution, 318 ff.

736 Vgl. oben § 6 A. I.

737 Vgl. Vollmer, 111.

738 Vgl. Vollmer, 112.

739 Cranch 1, 137 ff.

740 Vgl. Marcic, 80 ff.

Gesetze, die dies gleichwohl unternehmen, nach Dr. BONHAM`S CASE: gegen „common right and reason" verstoßen, sind, daran läßt COKE keinen Zweifel, „utterly void“, null und nichtig228.


Nach allem erweist sich LORD COKE somit nicht als der Vorkämpfer des parlamentarischen Souveränitätsdogmas, als den ihn DICEY und seine Anhänger229 für sich in Anspruch nehmen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, war COKE im Gegenteil ein „Häretiker“, wie SIR IVOR JENNINGS treffend bemerkt230. Gestützt auf Präzedenzien des Mittelalters und der Tudorzeit entwickelte er in Dr. BONHAM`S CASE eine Theorie der kontrollierenden Macht des COMMON LAW, die den Gedanken der Parlamentssouveränität begrifflich ausschließt.

[Seite 112]

Damit gebührt aber SIR EDWARD COKE das Verdienst, der eigentliche Begründer des richterlichen Prüfungsrechts zu sein, das später - über MARBURY v. MADISON (1803)232 - von Nordamerika aus seinen Siegeszug über die ganze Welt antrat233.


228 Vgl. oben, Anm. 123.

229 Vgl. oben, Anm. 82.

230 Lord Coke, S. 318 ff.

232 Cranch 1, S. 175.

233 Vgl. Marcic, S. 80 ff.

Anmerkungen

Zu zwei Sätzen wird Vollmer mit "Vgl." genannt.

Es wird nicht erkennbar, dass der ganze Abschnitt, wenig anders formuliert und mit einer Auslassung, die Gedankenfolge Vollmers Satz für Satz wiederholt, einschließlich des Zwischenergebnisses und der Belegstellen.

Die Zitierweisen unterscheiden sich: Auch die Fn 734 und 735 sind identisch mit den Fn 228 und 230 bei Vollmer.

Sichter
(Morinola), WiseWoman