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Untersuchte Arbeit: Seite: 128, Zeilen: 15-18, 117 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 116, 120, Zeilen: 23; 21-25, 101-102 |
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ii. City of London v. Wood (1701)
753 E.R. 90, 231 ff. 754 E.R. 90, 231 (236). |
b) CITY OF LONDON v. WOOD (1701)
Jedenfalls hat LORD HOLT in einer anderen früheren Entscheidung R. v. EARL OF BANBURY (1693)276 keinen Zweifel daran gelassen, daß er notfalls auch ein Parlamentsgesetz für nichtig erklären würde, denn dort bezeichnete er es als tägliches Geschäft der Gerichte, „ ... (to) construe and expound Acts of Parliament, and adjudge them to be void”277. 276 E.R. 90, S.231 ff. 277 E.R. 90, S.236. |
Vollmer wird in Fn 752 genannt. Isoliert betrachtet wäre das Fragment ziemlich kleinteilig. Mit Blick auf die umgebenden Fragmente ist die ungekennzeichnete Übernahme aber ziemlich klar. |
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