|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 128, Zeilen: 15-18, 117 |
Quelle: Vollmer_1969 Seite(n): 116, 120, Zeilen: 23; 21-25, 101-102 |
---|---|
ii. City of London v. Wood (1701)
Während Chief Justice Holt (1642-1710), Präsident der King‘s Bench, in der Entscheidung R. v. Earl of Banbury (1693)753 keinen Zweifel daran ließ, dass er notfalls auch ein Parlamentsgesetz für nichtig erklären würde, denn [dort bezeichnete er dies als tägliches Geschäft der Gerichte, „...(to) construe and expound Acts of Parliament, and adjudge them to be void”754...]. 753 E.R.90, 231 ff. 754 E.R.90, 231 (236). |
b) CITY OF LONDON V. WOOD (1701)
[...] Jedenfalls hat LORD HOLT in einer anderen früheren Entscheidung R. v. EARL OF BANBURY (1693)276 keinen Zweifel daran gelassen, daß er notfalls auch ein Parlamentsgesetz für nichtig erklären würde, denn dort bezeichnete er es als tägliches Geschäft der Gerichte, „ ... (to) construe and expound Acts of Parliament, and adjudge them to be void”277. 276 E.R.90, S.231 ff. 277 E.R.90, S.236. |
Vollmer wird nicht genannt. Isoliert betrachtet wäre das Fragment ziemlich kleinteilig. Mit Blick auf die umgebenden Fragmente ist die ungekennzeichnete Übernahme aber ziemlich klar. |
|