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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 21-27, 106-108
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 155, Zeilen: 17-27, 104-107
2. Die Vertragstheorie


Die im schottischen Schrifttum vertretene Vertragstheorie888 meint, dass die Unionsvereinbarung dem Zugriff des Westminster Parlaments entzogen sei, soweit sie gewisse Grundsätze und Institutionen ausdrücklich für unabdingbar erkläre.889 Die Unabdingbarkeit dieser „Fundamentalgrundsätze“ beruhen nach der Vertragstheorie nicht auf Gesetz, sondern auf dem völkerrechtlichen Ursprung der Unionsvereinbarung. T.B. Smith führt dazu aus:


888 T.B. Smith, L.Q.R. 1953, 512 ff.; ders., P.L. 1957, 99 ff; im Ergebnis ebenso Middleton, J.R. 1954, 37 ff.; vgl. die ausführliche Differenzierung der Vertragstheorie bei Thelen, 50 ff.

889 Vgl. T. B. Smith, P.L. 1957, 99 (113 f.).

2. Die Vertragstheorie


Dagegen steht die Vertragstheorie, deren profiliertester Vertreter Professor THOMAS B. SMITH von der Universität Aberdeen ist 501, auf dem Standpunkt, daß die Unionsverfassung von 1707, jedenfalls soweit sie gewisse Grundsätze und Institutionen ausdrücklich für unabdingbar erkläre, dem Zugriff des britischen Gesetzgebers entzogen sei und daher nicht rechtswirksam abgeändert werden könne 502. Ihre Unabdingbarkeit verdanken jene „Fundamentalsätze” nach der Vertragstheorie dem völkerrechtlichen Ursprung der Unionsverfassung. Diese beruht hiernach nicht auf Gesetz, sondern auf einem völkerrechtlichen Vertrag, der nach SMITH folgendermaßen zustande kam 503:


501 Vgl. Smith, Cases, in L.Q.R. 1953, S. 512 ff.; derselbe, Union, in P.L.1957, S. 99 ff.; im Ergebnis ebenso Middleton, in J.R. 1954, S. 37 ff.

502 Vgl. Smith, Union, a.a. O., S. 113, 114.

503 Smith, Union, in P.L. 1957, S. 105.

Anmerkungen

Vollmer wird nicht genannt.

1969 konnte T.B. Smith (von Vollmer) als „profiliertester Vertreter“ der Vertragstheorie bezeichnet werden. Smith starb 1988. Rm (2002) belegt die im schottischen Schrifttum „vertretene“ Vertragstheorie außer mit den von Vollmer angeführten Schriften aus den 1950er Jahren (Fn 501) lediglich noch mit einer deutschen Schrift aus dem Jahr 1973.

Vollmer gibt den vollständigen Namen von Smith im Literaturverzeichnis fehlerhaft als „Thomas Brown Smith“ an anstatt richtig als „Thomas Broun Smith“. Im Literaturverzeichnis von Rm findet sich derselbe Fehler.

Fortsetzung in Rm/Fragment 152 01.

Sichter
(Morinola), SleepyHollow02