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Untersuchte Arbeit: Seite: 249, Zeilen: 1-25 |
Quelle: Zippelius 1999 Seite(n): 437, Zeilen: 10 ff. |
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[Kommt es bei einer richterlichen Entscheidung auf die Gültigkeit einer gesetzlichen Norm] an, die unzweifelfhaft [sic!] einer Verfassungsnorm widerspricht, so hat der Richter die Wahl, entweder dem Gesetz oder der Verfassung den Gehorsam zu versagen, und er kann, wie Zippelius treffend formuliert, „vernünftigerweise gar nichts anderes tun, als die Verfassung zu befolgen“1387.
Die Rechtsprechung des Supreme Court war vom 19. Jahrhundert bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts dadurch gekennzeichnet, dass sie oftmals die rechts- und sozialpolitischen Absichten des Gesetzgebers durchkreuzte.1392 Mittlerweile hat sich der Supreme Court jedoch im Sinne eines „judicial self-restraint“ gemäßigt und hat sich durch seine maßgebliche Interpretation der [U.S.-Verfassung zu einem wesentlichen Organ der Fortbildung des Verfassungsrechts entwickelt.] 1387 A.a.O. (FN 1382). 1388 Vgl. Zander, Bill, 7 ff. 1389 Vgl. Zippelius, § 42 II (S. 408). 1390 Vgl. a.a.O. (FN 1389). 1391 Vgl. Zippelius, § 31 II 3 (S. 300 f.). 1392 Siehe Zippelius, § 42 II 4 (S. 408): „So verwarf das Gericht z. B. im Jahre 1857 die Sklavenbefreiungsregelung des Missouri-Kompromisses wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgarantie des Eigentums (V. Amendm.; Dred Scott v. Sanford, 19 How. 393 / 1857). Im Jahre 1905 erklärte es eine gesetzliche Arbeitszeitbeschränkung wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgarantie von Freiheit und Eigentum für ungültig (XIV. Amendm.; Lochner v. New York, 198 US 45/1905). Und es hinderte noch die New-Deal-Gesetzgebung F.D. Roosevelts in dessen erster Amtszeit. Erst dann setzte sich eine, zunächst sehr extreme, Praxis des judidcial [sic!] self-restraint durch“. |
Hängt dann eine richterliche Entscheidung von einem Gesetz ab, das unzweifelhaft einer Verfassungsnorm widerspricht, so bleibt dem Richter nur die Wahl, entweder dem Gesetz oder der Verfassung den Gehorsam aufzusagen, und er kann vernünftigerweise gar nichts anderes tun, als die Verfassung zu befolgen.
Es gab Epochen in der Rechtsprechung des Supreme Court, in denen er im Gewande der Verfassungsauslegung eine bestimmte Rechtspolitik verfolgte und mit ihr die rechts- und sozialpolitischen Absichten des Gesetzgebers durchkreuzte. So verwarf das Gericht z.B. im Jahre 1857 die Sklavenbefreiungsregelung des Missouri-Kompromisses wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgarantie des Eigentums (V. Amendm.; Dred Scott v. Sanford, 19 How. 393/1857). Im Jahre 1905 erklärte es eine gesetzliche Arbeitszeitbeschränkung wegen Verstoßes gegen die Verfassungsgarantie von Freiheit und Eigentum für ungültig (XIV. Amendm.; Lochner v. New York, 198 US 45/1905). Und es hinderte noch die New-Deal-Gesetzgebung F.D. Roosevelts in dessen erster Amtszeit. Erst dann setzte sich eine, zunächst sehr extreme, Praxis des judicial self-restraint durch. |
Fast ganzseitige Übernahme. Quelle ist mehrfach zitiert. |
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