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Bewertungsverfahren für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)

von Dr. Reiner Petersen

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[1.] Rp/Fragment 052 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-01-13 15:37:32 Schumann
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 30-31, Zeilen: 30: 1 ff.; 31: 1 ff.
[Eine andere Form der Risikoadjustierung kann dadurch erfolgen, dass man die Erwartungswerte der künftigen Erfolgsströme unverändert lässt und stattdessen den Basiszinssatz um einen Risikozuschlag] erweitert (Risikozuschlagsmethode bzw. Zinszuschlagsmethode).194 Die Risikozuschlagsmethode wird in der Bewertungspraxis bevorzugt, weil sie den Vorteil aufweist, dass sie sich auf empirisch beobachtbares Verhalten stützen kann und zudem eine marktorientierte Vorgehensweise (z.B. nach den Grundsätzen des CAPM195) bei der Bemessung von Risikozuschlägen erlaubt.196 Der Rückgriff auf Kapitalmarktpreisbildungsmodelle (z. B. CAPM) dient nach Auffassung des IDW nur als Orientierungshilfe. Die einzelfallbezogene und unternehmensindividuelle Risikoeinschätzung des Bewerters kann damit nicht ersetzt werden.197 Wird in der Bewertungspraxis der Risikozuschlag auf der Grundlage von Ermessen, Erfahrung oder nach allgemeiner Übung festgelegt, so kann der Ansatz grundsätzlich nicht überprüft werden.198

Für die Phase 2 (Phase der ewigen Rente) ist bei der Ermittlung des Kalkulationszinssatzes unter Umständen noch ein Inflations- bzw. Wachstumsabschlag zu berücksichtigen. Dieser Ansatz kann jedoch in Zeiten niedriger Inflationsraten unterbleiben, weil im landesüblichen Zinssatz bereits eine Geldentwertung berücksichtigt ist. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass das Bewertungsobjekt sich in der Phase 2 in einem Gleichgewichtszustand befindet. Wird dennoch von einem vorsichtigen Wachstum ausgegangen, tritt an die Stelle des Inflationsabschlags ein Wachstumsabschlag, der sowohl inflationäre Entwicklungen als auch Wachstumsbestrebungen umfasst.199

Im Rahmen der subjektiven Unternehmenswertermittlung richtet sich die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes stärker nach den individuellen Verhältnissen des Investors. Maßgeblich sind dabei seine persönlichen Renditeerwartungen und subjektiven Risikoeinschätzungen. Trotzdem ist auch in diesem Fall die Berücksichtigung der Laufzeit- und Steueräquivalenz sowie ggfs. ein Wachstumsabschlag in der zweiten Phase der Bewertung [erforderlich.200]


194 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 173

195 Vgl. Behringer, S. (KMU-Bewertung) 2009, S. 134 ff.

196 Vgl. IDW S. 1 n.F. (Grundsätze) 2008, S. 18

197 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 174

l98 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 227

199 Vgl. Peemöller, V. / Kunowski, S. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 240

200 Vgl. Serf, C. (Ertragswertverfahren) 2005, S. 178 ff.

Zum anderen kann die Risikoadjustierung dadurch erfolgen, dass man die Erwartungswerte der künftigen Erfolgsströme unverändert lässt und stattdessen den Basiszinssatz um einen Risikozuschlag erweitert (Risikozuschlagsmethode bzw. Zinszuschlagsmethode).150 Die nationale und internationale Bewertungspraxis bevorzugt die Risikozuschlagsmethode, die den Vorteil aufweist, dass sie sich auf empirisch beobachtbares Verhalten stützen kann und zudem eine marktorientierte Vorgehensweise (z. B. nach den Grundsätzen des CAPM151) bei der Bemessung von Risikozuschlägen erlaubt.152 Nach Auffassung des IDW dient der Rückgriff auf Kapitalmarktpreisbildungsmodelle wie bspw. das CAPM lediglich als Orientierungshilfe, die die einzelfallbezogene, unternehmensindividuelle Risikoeinschätzung des Wirtschaftsprüfers als Bewerter nicht ersetzen kann.153 In der Praxis wird der Risikozuschlag vom Bewerter daher auf der Grundlage von Ermessen, Erfahrung oder nach allgemeiner Übung festgelegt und kann daher grundsätzlich nicht nachgeprüft werden.154

[...]

Bei der Ermittlung des Kalkulationszinssatzes der Phase der ewigen Rente (Phase 2) ist u. U. noch ein Inflations- bzw. Wachstumsabschlag zu berücksichtigen. In Zeiten niedriger Inflationsraten unterbleibt der Ansatz eines Inflationsabschlags, da die Geldentwertung bereits im landesüblichen Zinssatz enthalten ist. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich das Bewertungsobjekt in der Phase 2 in einem Gleichgewichtszustand befindet. Wird dennoch von einem vorsichtigen Wachstum ausgegangen, tritt an die Stelle des Inflationsabschlags ein Wachstumsabschlag, der sowohl inflationäre Entwicklungen als auch Wachstumsbestrebungen umfasst.156

Die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes im Rahmen der subjektiven Unternehmenswertermittlung richtet sich stärker nach den individuellen

[Seite 31]

Verhältnissen des Investors. Hierbei sind seine persönlichen Renditeerwartungen und subjektive Risikoeinschätzung maßgeblich. Allerdings ist auch in diesem Fall die Berücksichtigung der Laufzeit- und Steueräquivalenz sowie ggf. ein Wachstumsabschlag in der zweiten Phase der Bewertung erforderlich.157


150 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 173.

151 Vgl. zum CAPM (Capital Asset Pricing Model) die Ausführungen im Kapitel 2.1.3.2.2.2.

152 Vgl. IDW S 1, 2000, S. 834.

153 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 174.

154 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 227.

156 Vgl. Peemöller, Volker H./Kunowski, Stefan 2005, S. 240.

157 Vgl. Serf, Christoph 2005, S. 178 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(PlagProf:-)), SleepyHollow02



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