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Bewertungsverfahren für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)

von Dr. Reiner Petersen

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[1.] Rp/Fragment 060 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2018-01-13 15:47:44 Schumann
Fragment, Gesichtet, Laurenz 2006, Rp, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 1 ff. (ganze Seite)
Quelle: Laurenz 2006
Seite(n): 36-37, Zeilen: 36: 25 ff.; 37: 1 ff.
4.2.5.2.3 Fremdkapitalkosten

Die Berechnung der Fremdkapitalkosten hat eine besonders hohe Bedeutung, weil viele Unternehmen mit einer hohen Fremdfinanzierung arbeiten.227 Der gesamte Fremdkapitalbestand eines Unternehmens setzt sich oftmals aus vielen unterschiedlichen Positionen mit ebenfalls unterschiedlichen Kosten zusammen. Somit errechnet sich der Fremdkapitalzinssatz grundsätzlich als gewogener Kostensatz der einzelnen Fremdkapitalformen des zu bewertenden Unternehmens.228 Es ist jedoch auch möglich, die unterschiedlichen Fremdkapitalkategorien mit ihren jeweiligen Zinssätzen gesondert zu ermitteln. Bei beiden Ansätzen wird davon ausgegangen, dass sich die künftige Fremdkapitalzusammensetzung nicht ändert.229 Maßgeblich für die Berechnung sind nicht die aktuellen Kosten, sondern die Fremdkapitalkosten am Markt zum Bewertungsstichtag.230 Berücksichtigt wird nur verzinsliches Fremdkapital (z. B. Bankkredite, Anleihen usw.) und keine kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Lieferantenkredite).231 Da die Fremdkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig sind, verringern sich die Fremdkapitalkosten um den Grenzsteuersatz (sog. Tax Shield). Dabei ist zu beachten, dass nach dem derzeit geltenden deutschen Steuerrecht Zinsen für Dauerschulden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nur zur Hälfte berücksichtigt werden.232 Unter Berücksichtigung dieses Steuervorteils werden bei der WACC-Ermittlung die Renditeforderungen der Fremdkapitalgeber mit dem Anteil des Fremdkapitals zu Marktwerten am Gesamtwert des Unternehmens multipliziert (vgl. Formel 7).


227 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 326

228 Vgl. Widmann, B. (Bewertung) 2002, S. 158

229 Vgl. Mandl, G. / Rabel, K. (Unternehmensbewertung) 1997, S. 326

230 Vgl. Schacht, U. / Fackler, M. (DCF-Verfahren) 2005, S. 196

231 Vgl. Pape, U. (Unternehmensführung) 2004, S. 114

232 Vgl. Schacht, U. / Fackler, M. (DCF-Verfahren) 2005, S. 196

2.1.3.2.2.1 Bestimmung des Fremdkapitalkostensatzes

Aufgrund des hohen Anteils der Fremdfinanzierung bei vielen Unternehmen kommt der Berechnung der Fremdkapitalkosten eine besondere Bedeutung zu.186 In der Regel setzt sich der gesamte Fremdkapitalbestand eines Unter-

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nehmens aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen mit ebenfalls unterschiedlichen Kosten zusammen, so dass sich zunächst die Frage nach dem zu verwendenden Fremdkapitalzinssatz stellt.187 Auf Basis der erwarteten Zusammensetzung des Fremdkapitals ergeben sich die Fremdkapitalkosten grundsätzlich als gewogener durchschnittlicher Kostensatz der einzelnen Fremdkapitalformen des zu bewertenden Unternehmens.188 Alternativ können in die WACC-Ermittlung auch unterschiedliche Fremdkapitalkategorien mit ihren jeweiligen eigenständigen Zinssätzen (und gegebenenfalls unterschiedlichen Steuerwirkungen) einbezogen werden. In beiden Ansätzen wird implizit davon ausgegangen, dass sich die künftige Fremdkapitalzusammensetzung im Zeitablauf nicht ändert.189 Unabhängig davon, welcher Ansatz im Rahmen der Bewertung gewählt wird, sind nicht die vom Unternehmen aktuell zu zahlenden Fremdkapitalkosten, sondern die zum Bewertungsstichtag am Markt aufzubringenden Fremdkapitalkosten anzusetzen. 190 Zu beachten ist, dass nur verzinsliches Fremdkapital wie z. B. Bankkredite, Anleihen usw., berücksichtigt wird. [...] Aufgrund der ertragsteuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands verringern sich die Fremdkapitalkosten um den Grenzsteuersatz (sog. Tax Shield). Unter den Bedingungen des deutschen Steuerrechts ist dabei zu beachten, dass Zinsen für Dauerschulden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nur hälftig abzugsfähig sind.193

Im WACC-Ansatz werden die Renditeforderungen der Fremdkapitalgeber, unter Berücksichtigung des Steuervorteils (1 – s), schließlich mit dem Anteil des Fremdkapitals zu Marktwerten am Gesamtwert des Unternehmens multipliziert.194


187 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 71.

188 Vgl. Widmann, Bernd 2002, S. 158.

189 Vgl. Mandl, Gerwald/Rabel, Klaus 1997, S. 326.

190 Vgl. Born, Karl 2003, S. 111.

191 Vgl. Pape, Ulrich 2004, S. 114.

192 Vgl. Ernst, Dietmar/Schneider, Sonja/Thielen, Bjoern 2006, S. 71.

193 Vgl. Schacht, Ulrich/Fackler, Matthias 2005, S. 196.

194 Vgl. Formel 7.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Leicht umformuliert und gerafft.

Sichter
(PlagProf:-)), WiseWoman



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