von Siegfried Haller
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[1.] Sh/Fragment 023 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:17:17 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sh, Stadterneuerung 1997 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 023, Zeilen: 03-05,12-29 |
Quelle: Stadterneuerung 1997 Seite(n): 005,014, Zeilen: |
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[...] Dazu gehört die Instandsetzung, Modernisierung von bestehenden Gebäuden und der Neubau.
[...] 1.4.2.2 Organisation Die zielgerichtete Steuerung und Durchführung einer Sanierungsmaßnahme ist organisatorisch aufwendig und erfordert ein umfangreiches Spezialwissen sowie soziale Kompetenz. Die Städte und Gemeinden haben die Wahl, die Durchführung in Eigenregie zu gewährleisten oder entsprechend fachlich qualifizierte Unternehmen (Sanierungsträger) zu beauftragen. Sofern die Aufgaben vollständig durch die Kommunalverwaltung erbracht werden sollen, müssen hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen. In jedem Fall ist die Errichtung einer Sanierungsstelle sinnvoll, die verwaltungsintern die Federführung für die Stadterneuerungsmaßnahme übernimmt. Der Einsatz eines Sanierungsträgers ermöglicht die Übertragung kommunaler Verwaltungsaufgaben. Insbesondere die treuhändlerische Verwaltung der Städtebaufördermittel und sonstiger für die Sanierungsmaßnahme zweckgebundene Gelder kann in dessen Hände gelegt werden. Ein Sanierungsträger wird vom Land maßnahmebezogen zugelassen und unterwirft sich mit dieser Zulassung einer jährlichen kaufmännischen Prüfpflicht. Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme ist wesentlich vom Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure abhängig. Gesetzlich ist eine [klare Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und privaten Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümern festgelegt:] |
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Dazu gehört die Instandsetzung, Modernisierung von bestehenden Gebäuden und der Neubau.
[Seite 14, 2. Spalte] Organisationsstruktur Die zielgerichtete Steuerung und Durchführung einer Sanierungsmaßnahme ist organisatorisch aufwendig und erfordert ein umfangreiches Spezialwissen sowie soziale Kompetenz. Die Städte und Gemeinden haben die Wahl, die Durchführung in Eigenregie zu gewährleisten oder entsprechend fachlich qualifizierte Unternehmen (Sanierungsträger) zu beauftragen. Sofern die Aufgaben vollständig durch die Kommunalverwaltung erbracht werden sollen, müssen hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen. In jedem Fall ist die Errichtung einer Sanierungsstelle sinnvoll, die verwaltungsintern die Federführung für die Stadterneuerungsmaßnahme übernimmt. Der Einsatz eines Sanierungsträgers ermöglicht die Übertragung kommunaler Verwaltungsaufgaben. Insbesondere die treuhändlerische Verwaltung der Städtebaufördermittel und sonstiger für die Sanierungsmaßnahme zweckgebundene Gelder kann in dessen Hände gelegt werden. Ein Sanierungsträger wird vom Land maßnahmebezogen zugelassen und unterwirft sich mit dieser Zulassung einer jährlichen kaufmännischen Prüfpflicht. [Seite 14, 3. Spalte] Der Erfolg einer Stadterneuerungsmaßnahme ist wesentlich vom Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure abhängig. Gesetzlich ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und privaten Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümern festgelegt: |
Ueber weite Strecken woertliche Uebernahme, 2 Seiten weiter oben (Seite 21) findet sich ein Verweis auf die Quelle via Fussnote an der Ueberschrift des Kapitels: "Text folgt in Auszuegen aus [...]". Eine woertliche Uebernahme ist aber nicht gekennzeichnet. Ein kleiner Absatz von 6 Zeilen scheint nicht plagiiert zu sein (eventuell übersehen?). |
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