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Das Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein. Eine Bilanz von 30 Jahren baulicher Erneuerung und sozialer Veränderung

von Siegfried Haller

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[1.] Sh/Fragment 028 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:17:27 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sh, Stadterneuerung 1997

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schirdewan, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 028, Zeilen: 01-32
Quelle: Stadterneuerung 1997
Seite(n): 19-21, Zeilen: 20 (Spalte 1)
[Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Sanierungskonzept der Gemeinde keine] Maßnahmen enthalten sind, die bodenwerterhöhend wirken (Bodenordnung, Neuerschließung, Nutzungsverdichtung etc.).

Nach der Entscheidung für das geeignete Sanierungsverfahren und dem Beschluss der parzellenscharf abgegrenzten Sanierungssatzung durch die Gemeinde müssen die Sanierungsziele in der Regel laufend konkretisiert werden. Ansonsten wäre eine zügige Durchführung der Sanierung in Frage gestellt und den umfangreichen Kontroll- und Genehmigungsbefugnissen der Gemeinde würde eine Entscheidungsgrundlage fehlen. Sa-nierungsziele sind z. B. für die angestrebte Nutzung des Gebietes, für die Baustruktur, Baugestaltung und Baudichte, die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft, das Verkehrssystem, die Infrastrukturversorgung und die Freiraumentwicklung erforderlich.

Städtebauliche Rahmenpläne sind als informelle Pläne besonders geeignet zur differenzierten Darstellung und Fortschreibung der Sanierungsziele. Üblicherweise werden Fragen der Nutzung und Gestaltung im städtebaulichen Rahmenplan geregelt. Da Inhalt und Verfahren gesetzlich nicht festgelegt sind, gibt es in der Praxis ein breites Spektrum von Rahmenplänen mit unterschiedlicher Genauigkeit und oft spezifischer Zielrichtung. Bewährt hat sich bei der Fortschreibung der Rahmenplanung eine Vertiefung im räumlichen Sinne (z. B. Erarbeitung genauer, umsetzungsorientierter Blockkonzepte) ebenso wie im fachlichen Sinne (z. B. Erarbeitung eines Verkehrskonzepts für das Sanierungsgebiet)

Auf der Grundlage von städtebaulichen Rahmenplänen und Blockkonzepten können in vielen Fällen mit vergleichsweise geringem Aufwand Bebauungspläne aufgestellt werden, sobald diese für die Stadterneuerung erforderlich sind. Das gilt auch für Erhaltungssatzungen und andere örtliche Gestaltungsvorschriften, mit denen Sanierungsziele auch über die Dauer des Stadterneuerungsprozesses hinaus gesichert werden können.

Zur Präzisierung der Sanierungsziele hat sich auch die Durchführung von städtebaulichen Ideen und Realisierungswettbewerben oder Gutachterverfahren bewährt. Gerade für die Beantwortung anspruchsvoller Fragestellungen (z. B. Kombination altstadtgerechte Gestaltung und zeitgemäßer Nutzung) können auf diesem Weg unterschiedliche Expertenmeinungen eingeholt, objektiv bewertet und beurteilt werden.

Das ist z. B. dann der Fall, wenn im Sanierungskonzept der Gemeinde keine Maßnahmen enthalten sind, die bodenwerterhöhend wirken (Bodenordnung, Neuerschließung, Nutzungsverdichtung etc.).

Nach der Entscheidung für das geeignete Sanierungsverfahren und dem Beschluss der parzellenscharf abgegrenzten Sanierungssatzung durch die Gemeinde müssen die Sanierungsziele in der Regel laufend konkretisiert werden. Ansonsten wäre eine zügige Durchführung der Sanierung in Frage gestellt und den umfangreichen Kontroll- und Genehmigungsbefugnissen der Gemeinde würde eine Entscheidungsgrundlage fehlen. Sanierungsziele sind z. B. für die angestrebte Nutzung des Gebietes, für die Baustruktur, Baugestaltung und Baudichte, die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft, das Verkehrssystem, die Infrastrukturversorgung und die Freiraumentwicklung erforderlich.

[Seite 20]

Städtebauliche Rahmenpläne sind als „informelle“ Pläne besonders geeignet zur differenzierten Darstellung und Fortschreibung der Sanierungsziele. Üblicherweise werden Fragen der Nutzung und Gestaltung im städtebaulichen Rahmenplan geregelt. Da Inhalt und Verfahren gesetzlich nicht festgelegt sind, gibt es in der Praxis ein breites Spektrum von Rahmenplänen mit unterschiedlicher Genauigkeit und oft spezifischer Zielrichtung. Bewährt hat sich bei der Fortschreibung der Rahmenplanung eine Vertiefung im räumlichen Sinne (z. B. Erarbeitung genauer, umsetzungsorientierter „Blockkonzepte“) ebenso wie im fachlichen Sinne (z. B. Erarbeitung eines „Verkehrskonzepts“ für das Sanierungsgebiet).

Auf der Grundlage von städtebaulichen Rahmenplänen und Blockkonzepten können in vielen Fällen mit vergleichsweise geringem Aufwand Bebauungspläne aufgestellt werden, sobald diese für die Stadterneuerung erforderlich sind. Das gilt auch für Erhaltungssatzungen und andere örtliche Gestaltungsvorschriften, mit denen Sanierungsziele auch über die Dauer des Stadterneuerungsprozesses hinaus gesichert werden können.

[Seite 21]

Zur Präzisierung der Sanierungsziele hat sich auch die Durchführung von städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerben oder Gutachterverfahren bewährt. Gerade für die Beantwortung anspruchsvoller Fragestellungen (z. B. Kombination altstadtgerechte Gestaltung und zeitgemäßer Nutzung) können auf diesem Weg unterschiedliche Expertenmeinungen eingeholt und objektiv bewertet und beurteilt werden.

Anmerkungen

Weitgehend woertliche Uebernahme, mit minimalen Anpassungen, 7 Seiten weiter oben (Seite 21) findet sich ein Verweis auf die Quelle via Fussnote an der Ueberschrift des Kapitels: "Text folgt in Auszuegen aus [...]". Eine woertliche Uebernahme ist aber nicht gekennzeichnet.

Sichter
Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110725103022