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Untersuchte Arbeit: Seite: 048, Zeilen: 31-33 |
Quelle: Goodhart 1988 Seite(n): 114, Zeilen: 33-35 |
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Obwohl also die Banque de France von staatlicher Seite gegründet und staatlich unterstützt wurde, war sie nicht in Staatsbesitz, sondern gehörte privaten Teilhabern.[146] | Although the Bank of France was thus founded through official prompting, and with official support, it was not owned by the state; it was founded by, and retained, private shareholders [...].[5] |
Koch-Mehrin gibt den Sachverhalt sehr ungenau wieder. Anmerkung zur Anmerkung: Das macht die Einordnung als Übersetzungsplagiat - gerade bei einem so kurzen Fragment - zweifelhaft. |
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