von Silvana Koch-Mehrin
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Untersuchte Arbeit: Seite: 041, Zeilen: 13-20 |
Quelle: Fischer 1985 Seite(n): 179 / 205, Zeilen: 1-8 / 35-36 |
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Um diesen Fragen nachgehen zu können, ist es zunächst wichtig festzustellen, was Staat und Wirtschaft in der betrachteten Zeit und dem betrachteten Raum bedeuten. Dabei ist darauf zu achten, daß die Beurteilung des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft nicht reduziert wird auf das Ausmaß direkter Einwirkungen von Zentralregierungen in den Wirtschaftsablauf. Auch die Unterteilung nach Laissez-faire oder Staatsintervention greift zu kurz. Anstelle einer wie auch immer gearteten festschreibenden Definition läßt sich zunächst einmal allgemein sagen, daß die europäischen Regierungen die Grenze zwischen Intervention und Nichtintervention im 19. Jahrhundert verschieden setzten, und verschieden auch in den unterschiedlichen Zeiten. | [Seite 179]
Bei der Diskussion des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft herrscht vielfach Verwirrung, weil nicht gesagt wird, was unter „Staat" und „Wirtschaft" in der behandelten Zeit und dem behandelten Raum zu verstehen ist. Oft wird zudem das Verhältnis zwischen beiden auf das Ausmaß direkter Einwirkungen von Zentralregierungen in den Wirtschaftsablauf verkürzt, und viele Autoren bewerten das Verhältnis zwischen beiden nach ihrer persönlichen Vorliebe für laissez-faire oder Staatsintervention. [Seite 205] Die europäischen Regierungen setzten die Grenze zwischen Intervention und Nichtintervention verschieden und verschieden auch zu unterschiedlichen Zeiten. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 41, Zeilen: 21-28 |
Quelle: Fischer 1985 Seite(n): 179, Zeilen: 10-22 |
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Der Staat war im Europa der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein komplexes Gebilde, jedoch war er schon leichter zu definieren als der Staatsbegriff in früheren Jahrhunderten. In fast allen europäischen Staaten des 19. Jahrhunderts waren Gesetzgebung, Regierung (Verwaltung) und Rechtsprechung institutionell voneinander getrennt, wenn auch nur selten voneinander völlig unabhängig. Der Staat gliederte sich in mehrere Ebenen: neben der Zentralregierung gibt es regionale und lokale Verwaltungen. Manche europäische Länder - wie die Schweiz - waren Föderationen oder Konföderationen, in denen die Bundesstaaten ein hohes Maß an Autonomie besaßen. | Der "Staat" ist in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jh. zwar ein recht komplexes Gebilde, jedoch leichter zu definieren als in früheren Jahrhunderten. Für unser Thema ist zweierlei wichtig: einmal, daß in fast allen europäischen Staaten des 19. Jh. Gesetzgebung, Regierung (Verwaltung) und Rechtsprechung institutionell voneinander getrennt, wenn auch nur selten voneinander völlig unabhängig sind, und zweitens, daß der Staat sich in mehrere Stufen gliedert. Neben der Zentralregierung gibt es es lokale Verwaltungen, [...]
Und manche europäische Länder sind Föderationen oder Konföderationen, in denen die Bundesstaaten ein hohes Maß an Autonomie besitzen. Das Deutsche Reich gehört zu dieser Kategorie . |
SKM wechselt in die Vergangenheit, ob die Aufgaben des Staates heute so anders sind? Und aus dem Deutschen Reich als Beispiel im Original wird bei Skm die Schweiz. |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 41, Zeilen: 29-30 |
Quelle: Fischer 1985 Seite(n): 181, Zeilen: 19-20 |
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Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung waren unbestritten genuine Aufgaben des Staates. | Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind unbestritten genuine Aufgaben des Staates. |
Plagiat fragwürdig: Gemeinplatz. |
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