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Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik

von Silvana Koch-Mehrin

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Klicken, Nerd wp, Goalgetter, Hotznplotz, Marcusb
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 01-20
Quelle: Born 1977
Seite(n): 37f, Zeilen: ?
[Die] große Mehrzahl dieser Banken hatte nur regionale Bedeutung. Für sie galten von Kanton zu Kanton verschiedene Rechtssprechungen. Mit der Bundesverfassung von 1874 erhielt nun der Bund die Kompetenz zur gesetzlichen Normierung der Ausgabe und Einlösung von Banknoten. Aber das Banknotengesetz, aus der Verfassung abgeleitet und 1875 von der Bundesversammlung verabschiedet, wurde 1876 in der Volksabstimmung, die von den föderalistischen Gegnern des Gesetzes erreicht worden war, verworfen. Die durch Gesetz noch nicht erreichte Vereinheitlichung wurde aber auf Umwegen für die Einlösung der Noten durch Vereinbarung der bedeutenden Notenbanken untereinander hergestellt. 1876 schlossen sich auf Vorschlag der Bank in Zürich 21 Notenbanken, denen später noch drei weitere folgten, zum Konkordat der schweizerischen Emissionsbanken zusammen. Diese Konkordatsbanken verpflichteten sich gegenseitig, ihre Noten von 50 Franken und mehr als Zahlung anzunehmen und gegen Barschaft einzulösen.[178] Nach dieser Einigung, mit der de facto der Gesetzentwurf von 1875 realisiert war, konnte 1881 ein Bundesgesetz zustande gebracht werden.

Der Versuch, die Geldpolitik 1897 durch die Errichtung einer Staatsbank zu zentralisieren, wurde wiederum durch ein Referendum verworfen. Erst im Oktober 1905 konnte sie gegründet werden. Die dann konstituierte Aktienbank in Zürich stand unter Staatsaufsicht. Ihr Direktorium wurde vom Bundesrat ernannt, und von den 40 Mitgliedern des Bankrats, der Aufsichtsinstanz, wurden 25 ebenfalls vom Bundesrat bestellt.

[Fn. 178] Die Einlösung erfolgte in Münzgeld oder Gold. [...]

Die große Mehrzahl dieser Banken hatte nur regionale Bedeutung, [...]

Für die Tätigkeit dieser Banken gab es von Kanton zu Kanton verschiedene Rechtsnormen.

[...]

Mit der Bundesverfassung von 1874 erhielt der Bund die Kompetenz zur gesetzlichen Normierung der Ausgabe und Einlösung von Banknoten. Aber das Banknotengesetz, das 1875 von der Bundesversammlung verabschiedet worden war, wurde 1876 in der Volksabstimmung, die von den föderalistischen Gegnern des Gesetzes angerufen worden war, verworfen. Die durch Gesetz noch nicht erreichte Vereinheitlichung wurde nun wenigstens für die Einlösung der Noten durch Vereinbarung der bedeutenden Notenbanken untereinander hergestellt. Auf Vorschlag der Bank in Zürich schlossen sich 1876 21 Notenbanken, denen später noch 3 weitere folgten, zum Konkordat der schweizerischen Emissionsbanken zusammen. Die Konkordatsbanken verpflichteten sich gegenseitig, ihre Noten von 50 Franken und mehr als Zahlung anzunehmen und gegen »Barschaft« (Münzgeld oder Gold) einzulösen. Das Konkordat umfaßte zwei Drittel der Notenbanken, kontrollierte aber fast 95% der Notenemission. Nach dieser Einigung unter den meisten Notenbanken konnte endlich auch 1881 das gewünschte Bundesgesetz zustandegebracht werden.

[...]

Das erste Nationalbankgesetz, das 1897 verabschiedet wurde, sah eine Staatsbank vor. Dies Gesetz wurde im Referendum verworfen. Erst 1905 kam das Gesetz über die Errichtung der Schweizerischen Nationalbank zustande. Sie wurde als Aktienbank unter Staatsaufsicht konstituiert. Ihr Direktorium wurde vom Bundesrat ernannt, und von den 40 Mitgliedern des Bankrats, der Aufsichtsinstanz, wurden 25 ebenfalls vom Bundesrat bestellt.

Anmerkungen
Sichter




Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Marcusb, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 31-36
Quelle: Born 1977
Seite(n): 108, 135f, Zeilen:
Viele führende Persönlichkeiten der Haute Banque nämlich, darunter auch James de Rothschild, waren noch orléanistisch gesinnt und zeigte wenig Neigung zur Zusammenarbeit mit dem Prinzen Louis Napoléon. Die erste Aktien- und Universalbank, eben der Crédit Mobilier, war geradezu eine Anti-Rothschild-Bank. Auch wünschte Napoleon III. zur Förderung seiner politischen Ambitionen eine Belebung der Investitionen im Eisenbahnbau und in der Industrie. Dafür benötigte er ein Geldinstitut, das ihn von der [Haute Banque unabhängig machte.] [Seite 135f]

Überdies war ein großer Teil der Haute Banque, darunter auch James de Rothschild, noch orléanistisch gesinnt, und zeigte wenig Neigung zur Zusammenarbeit mit dem Prinzen Louis Napoléon, [...]

[Seite 108]

Die erste Aktienund Universalbank, der Crédit Mobilier, wurde geradezu als Anti-Rothschild-Bank gegründet [...]

[Seite 136]

Zur Förderung seiner [Anm.: Napoléon's] politischen Ambitionen wünschte er eine Belebung der Investitionen im Eisenbahnbau und in der Industrie und ein Geldinstitut, das ihn von der Haute Banque unabhängig machte.

Anmerkungen
Sichter




Typus
VerschärftesBauernOpfer
Bearbeiter
Hotznplotz, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 054, Zeilen: 101-102
Quelle: Born 1977
Seite(n): 36, Zeilen: 32-34
[Fn. 177 [...]] Als Hauptinteressenten an der Gründung traten Baumwollproduzenten, Tuch-, Seiden- und Wechselhändler auf. [(Born (1977), S. 36)] Als Hauptinteressenten an der Gründung von Notenbanken traten Baumwollproduzenten, Tuch- und Seidenhändler und Wechselhändler auf.
Anmerkungen

Fortsetzung der auf S. 53 beginnenden Fn. 177. Koch-Mehrin schreibt ohne Kennzeichnung mit leichter sprachlicher Glättung ab.

Sichter


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