Der Rechtskrafteinwand in den Mitgliedstaaten der EuGVO
von Dr. Dr. Sophia Sepperer
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Sse/Fragment 027 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-09-22 15:46:38 Klgn | Fragment, Gesichtet, Koch 1993, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Sse, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 23-28 |
Quelle: Koch 1993 Seite(n): 141, Zeilen: 18 ff. |
---|---|
Dies liegt daran, dass die materielle Rechtskraft als Unterfall der Estoppel-Lehre ein Abschneiden von Parteivorbringen aus formalem Grunde darstellt. Ein solcher Formalismus gilt auch heute noch als unerwünscht im Vereinigten Königreich.121 Dementsprechend muss die Partei, die aus der res iudicata eines Urteils Folgen zu ihren Gunsten herleiten möchte, sich schriftsätzlich auf die Einrede der Rechtskraft berufen.122
121 Baxendale v. Bennelt, (1878), 3 Q.B.D. 525, 529; Halsbury’s Laws of England, Vol. 15, S. 184 ff., Rn. 357 ff. 122 Bunge, Zivilprozeß, S. 136; Cohn, FS Nipperdey I, S. 875, 886. |
Dies liegt daran, daß die materielle Rechtskraft als Unterfall der Estoppel-Lehre ein Abschneiden von Parteivorbringen aus formalem Grunde darstellt. Ein solcher Formalismus gilt auch heute noch als unerwünscht im Vereinigten Königreich ("estoppels are odious").13 Dementsprechend muß die Partei, die aus der Rechtskraft eines Urteils Folgen zu ihren Gunsten herleiten möchte, sich schriftsätzlich hierauf berufen.
13 Baxendale v Bennelt, [1878] 3 QBD 525, 529; Halsbury, Vol. 16, para 1552; Aber: Dominian Sugar Co v Canadian National Steamships Ltd , [1947] AC 46, 55:" in more modern times the law of estoppel has developped and has become recognised as a benefical branch of law. [sic] |
Kein Hinweis auf die Quelle. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20150922154625
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Klgn, Zeitstempel: 20150922154625