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Untersuchte Arbeit: Seite: 99, Zeilen: 1-6 |
Quelle: Herrmann 1988 Seite(n): 5, Zeilen: 11 ff. |
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[Stellt eine bestimmte rechtliche Erscheinung ein wesensgleiches Minus einer] anderen dar, muss sich die Schließung von Lücken bei der Regelung des Minus’ an der vollwertigen Erscheinung ausrichten.153 Die Lösung eines solchen Problems ist prinzipiell an den Strukturen, Erfordernissen und Aufgaben des Oberprinzips zu orientieren. Von der übergeordneten Erscheinung aus ist die Gedankenoperation zur Lückenschließung vorzunehmen.
153 Herrmann, S. 5. |
Ist eine bestimmte rechtliche Erscheinung ein wesensgleiches Minus einer anderen, muß sich die Schließung von Lücken bei der Regelung des Minus an der vollwertigen Erscheinung ausrichten. Die Lösung eines solchen Problems ist an den Strukturen, Erfordernissen und Aufgaben des Oberprinzips zu orientieren. Von der übergeordneten Erscheinung aus ist die Gedankenoperation zur Lückenschließung vorzunehmen. |
Hier fehlen nur Anführungsstriche - und die Fußnote hätte um einen Satz nach hinten verschoben werden müssen. |
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