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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 22-30
Quelle: Hau 1996
Seite(n): 50, Zeilen: 13 ff.
In puncto Prozessökonomie ist ein international weit verbreitetes Problem der Zivilrechtspflege die Überlastung der Gerichte. Dies wird deutlich angesichts der heute üblichen Verfahrensdauer.192 Hinzu kommt, dass die Gebühren, die sich der Staat für das Tätigwerden seiner Gerichte von den Parteien erstatten lässt, die tatsächlich erforderlichen Aufwendungen regelmäßig bei weitem nicht decken.193 Erfahrungsgemäß besonders kompliziert und somit kostenintensiv sind Streitigkeiten mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen, wenn ausländisches Recht zu ermitteln ist oder im Ausland vorhandene Beweismittel herangezogen werden müssen.

192 Vgl. die Übersicht über die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Verfahrenseinleitung und erstinstanzlicher Entscheidung in europäischen Staaten bei McIntosh/Holmes, S. 11 f.

193 Vgl. auch die Übersicht über in europäischen Staaten erhobene Gerichtskosten bei McIntosh/Holmes, S. 2 ff.

Ein international weit verbreitetes Problem der Zivilrechtspflege ist die Überlastung der Gerichte. Dies wird deutlich angesichts der heute üblichen Verfahrensdauer.15 Hinzu kommt, daß die Gebühren, die sich der Staat für das Tätigwerden seiner Gerichte von den Parteien erstatten läßt, die tatsächlich erforderlichen Aufwendungen regelmäßig bei weitem nicht decken.16 Erfahrungsgemäß besonders kompliziert und somit kostenintensiv sind Streitigkeiten mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen, wenn ausländisches Recht zu ermitteln ist oder im Ausland vorhandene Beweismittel herangezogen werden müssen.17

15 Vgl. die Übersicht über die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Verfahrenseinleitung und erstinstanzlicher Entscheidung in europäischen Staaten bei McIntosh/Holmes, Civil Procedures in EC Countries - An Industry Report 11 f. Zur Situation in Deutschland Blankenburg, ZRP 1992, 96-102.

16 Vgl. für Deutschland Vultejus, ZRP 1994, 150-157; vgl. auch die Übersicht über in europäischen Staaten erhobene Gerichtskosten bei McIntosh/Holmes, Civil Procedures in EC Countries - An Industry Report 2-4.

17 Dieser Umstand war mit ausschlaggebend für die Einführung der doctrine of forum non conveniens in den Vereinigten Staaten; vgl. Wahl 53 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(SleepyHollow02), Klgn