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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 7-14
Quelle: Wikipedia Afghanistankrieg 2007
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Aber die Zurechnung von Handlungen privater Rechtssubjekte, zu denen Terroristen gehören, kann nur erfolgen, wenn der betreffende Staat diese Personen auf seine Initiative hin entsendet oder in einem solchen Maße aktiv unterstützt, z.B. durch Ausbildung, Waffenlieferung, so dass von einer effektiven Kontrolle gesprochen werden kann [317].

Ferner sollen auch "organisatorische Verknüpfungen" zwischen Staatsregierung und den von ihrem Gebiet aus operierenden Terroristen ausreichen, wenn diese einen solchen Grad erreicht hätten, dass letztere nach der Meinung von Fastenrath „faktisch als Teil der staatlichen Strukturen“ anzusehen wären [318].


317. Das maßgebliche Urteil des Internationalen Gerichtshofs [IGH] im Nicaragua-Fall, 26. Juni 1986.

318. Fastenrath, Ulrich, Ein Verteidigungskrieg läßt sich nicht vorab begrenzen. Die Verfassung, das Völkerrecht und der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen den Terrorismus , in FAZ vom 12.11.2001, S.8.

Die Zurechnung von Handlungen privater Rechtssubjekte, zu denen Terroristen gehören (sofern man sie nicht mit einer Mindermeinung als eigenständige Völkerrechtssubjekte betrachten will), kann nur erfolgen, wenn der betreffende Staat diese Personen auf seine Initiative hin entsendet oder in einem solchen Maße aktiv unterstützt (z.B. durch Ausbildung, Waffenlieferung), dass von einer effektiven Kontrolle gesprochen werden kann (vgl. dazu das maßgebliche Urteil des Internationalen Gerichtshofs [IGH] im Nicaragua-Fall vom 26. Juni 1986). Ferner sollen auch „organisatorische Verknüpfungen“ zwischen Staatsregierung und den von ihrem Gebiet aus operierenden Terroristen ausreichen, wenn diese einen solchen Grad erreicht hätten, dass letztere „faktisch als Teil der staatlichen Strukturen“ anzusehen wären.[2]

2. ↑ Fastenrath, Ulrich : Ein Verteidigungskrieg läßt sich nicht vorab begrenzen.Die Verfassung, das Völkerrecht und der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen den Terrorismus , in FAZ vom 12.11.2001, S.8

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Wikipedia fehlt. Sollte sich der Wortlaut in den angegebenen Quellen finden, so wäre trotzdem die wörtliche Übernahme nicht gekennzeichnet und das Fragment als Bauernopfer zu werten.

Sichter
(Hindemith), SleepyHollow02