VroniPlag Wiki

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Kapitelübersicht

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 24. August 2014) folgende Kapitel, von denen sich manche als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 2 LITERATURÜBERSICHT
  • 2.4 Kalziumphosphatzement als direktes Überkappungsmaterial
  • 2.4.1 Allgemeine Einführung
  • 2.4.1.1 Vorkommen und Verwendung von Kalziumphosphaten (S. 15-16): Seiten 15, 16
  • 2.4.1.2 Einteilung der Kalziumphosphate (strukturell) (S. 16): Seite 16 – [vollständig]
  • 2.4.1.2.1 Apatittyp (Fluor-, Chlor- und Hydroxylapatit) (S. 16-17): Seiten 16, 17 – [vollständig]
  • 2.4.1.2.2 Apatittyp (Okta- und Tetrakalziumphosphat) (S. 17): Seite 17 – [vollständig]
  • 2.4.1.2.3 Glaserittyp (Trikalziumphosphate) (S. 17-18): Seiten 17, 18 – [vollständig]
  • 2.4.1.2.4 Verbindungen mit Kalziumphosphat-Blattstrukturen (S. 18-19): Seiten 18, 19 – [vollständig]
  • 2.4.1.3 Chemie der Kalziumphosphatzemente
  • 2.4.1.3.1 Einteilung der Kalziumphosphatzemente (chemisch) (S. 19): Seite 19 – [vollständig]
  • 2.4.1.3.2 Chemisches Reaktionsprinzip (S. 20-21): Seiten 20, 21 – [vollständig]
  • 2.4.1.4 Beispiele für Kalziumphosphatzemente
  • 2.4.1.4.1 Tetrakalziumphosphat + Dikalziumphosphatanhydrid/-dihydrat (S. 21): Seite 21 – [vollständig]
  • 2.4.1.4.2 α-Trikalziumphosphat + β-Trikalziumphosphat + Hydroxylapatit (S. 21): Seite 21 – [vollständig]
  • 2.4.1.4.3 α-Trikalziumphosphat + Dikalziumphosphatanhydrid + Hydroxylapatit (S. 21-22): Seiten 21, 22 – [vollständig]
  • 2.4.1.4.4 α-Trikalziumphosphat + Kalziumkarbonat (S. 22): Seite 22 – [vollständig]
  • 2.4.1.4.5 β-Trikalziumphosphat + Monokalziumphosphatmonohydrat (S. 22): Seite 22 – [vollständig]
  • 2.4.1.4.6 Tetrakalziumphosphatfreie Zemente (S. 22): Seite 22 – [vollständig]
  • 2.4.1.4.7 Weitere Zementmischungen (S. 23): Seite 23 – [nahezu vollständig]
  • 2.4.1.4.8 Zemente mit Monomeren als Anmischflüssigkeit (S. 23-24): Seiten 23, 24 – [vollständig]
  • 2.4.2 Biokompatibilität und Verwendung von Kalziumphosphatzementen (S. 24): Seite 24 – [vollständig]
  • 2.4.2.1 Kompatibilität gegenüber Knochen- und Weichgewebe (S. 24-25): Seiten 24, 25 – [vollständig]
  • 2.4.2.2 Verwendung als Knochenersatzmaterial (S. 26): Seite 26 – [vollständig]
  • 2.4.2.3 Verwendung als Wurzelfüllmaterial (S. 26-27): Seite 26 – [nahezu vollständig]
  • 2.4.2.4 Andere Kalziumphosphatzemente (S. 27-27): Seiten 27, 28 – [vollständig]
  • 6 DISKUSSION
  • 6.1 Patienten und Methode
  • 6.1.3 Überkappungsmaterialien (S. 50): Seite 50
  • 6.1.6 Histologische Auswertung (S. 52): Seite 52 – [vollständig]
  • 6.2 Ergebnisse
  • 6.2.1 Ursachen für Entzündungsreaktionen (S. 53-54): Seiten 53, 54
  • 6.2.3 Suche nach den Ergebnisursachen (S. 55-56): Seiten 55
  • 8 ZUSAMMENFASSUNG (S. 58): Seite 58.

Die Quelle

  • Es gibt umfangreiche Übernahmen aus der beim gleichen Doktorvater entstandenen Dissertation Noetzel (2006), die aber nirgends erwähnt wird. Einige dieser Textparallelen finden sich auch in Noetzel und Kielbassa (2005). Diese Publikation ist einmal auf Seite 50 der Arbeit erwähnt, allerdings ohne dabei irgendeine Übernahme zu kennzeichnen.

Herausragende Fundstellen

  • Fragment 020 01: Eine ganzseitige wörtliche Übernahme ohne Nennung der Quelle.
  • Fragment 050 24: Ein kurzes Fragment, bei dem der übernommene Text thematisch angepasst wurde.

Andere Beobachtungen

  • Der Doktorvater der untersuchten Arbeit, Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andrej M. Kielbassa, ist zugleich Doktorvater der Dissertation Noetzel (2006), aus der umfangreich übernommen wurde. Ihm hätten also die umfangreichen Textparallelen auffallen können.
  • Die zur Zeit der Einreichung der untersuchten Arbeit gültige Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin vom 8. Dezember 2004 (PDF) zur Promotion zum Doctor medicinae (Dr. med.) und zum Doctor medicinae dentariae (Dr. med. dent.) enthält u.a. folgende Ausführungen und Bestimmungen:
  • § 4 Anmeldung von Promotionsvorhaben
    "(1) [...] Bei der Anmeldung sind vorzulegen: [...]
    f) eine schriftliche Erklärung, dass die an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin geltende Richtlinie der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen wurde."
  • § 5 Schriftliche Promotionsleistung
    "(2) Die Dissertation muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis zum Gegenstand hat. [...]"
  • § 13 Entzug des Doktorgrades
    "Nach Aushändigung der Promotionsurkunde gelten die für den Entzug des Doktorgrades gültigen gesetzlichen Bestimmungen."
  • Auf Seite 74 der Dissertation findet sich folgende "Erklärung an Eides statt":
    "Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass die Dissertation von mir selbst und ohne die Hilfe Dritter verfasst wurde, auch in Teilen keine Kopie anderer Arbeiten darstellt und die benutzten Hilfsmittel sowie die Literatur vollständig angegeben sind.““““

Statistik

  • Es sind bislang 21 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 58 Seiten im Hauptteil. Auf 20 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 34.5 % entspricht.
    Die 58 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 38
0 % - 50 % Plagiatsanteil 7
50 % - 75 % Plagiatsanteil 2
75 % - 100 % Plagiatsanteil 11
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 18 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Ths col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom XXX