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Die Anfänge der Kriminalpsychologie: Zur Verbindung der Schönen Literatur und der Kriminologie in der Romantik und dem Sturm und Drang

von Thiemo-Marcell Jeck

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[1.] Tj/Fragment 048 102
Zuletzt bearbeitet: 2013-02-03 21:50:26 Hindemith
Ballester 1992, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tj

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 102-110
Quelle: Ballester 1992
Seite(n): 91, Zeilen: 4-17
150La Regnie versucht, ein Geständnis von Olivier zu erpressen. Darin offenbart sich eine Legitimationsstrategie des Strafens, die das Opfer zum Reden zwingt, damit das Blut auf dem Schafott als Denotat der Schuld lesbar wird. Das Geständnis führt so zwangsläufig zum Tod. Die Unterordnung der Schuld kodiert das Geständnis als einen Text, in dem die Sprache der Grammatik der Gewalt unterliegt: Lesen, deuten und töten werden gleichgesetzt. Oliviers Widerstand gegen das Geständnis ist deshalb gerade in dieser impliziten Gewaltnötigung des juristischen Geständnisbegriffs bedingt. Dadurch wird eine Strafpraxis denunziert, die im unverhüllten Drang, das Verbrechen zu sühnen, einen bizarren Gerechtigkeitssinn offenbart (vgl. Ballester, S. 91). Das Geständnis, das "eine Blutschuld an den Tag bringen" soll (469). offenbart eine Legitimationsstrategie des Strafens, die das Opfer zum Reden zwingt, damit das Blut auf dem Schafott als Denotat der Schuld lesbar wird.18 In dem Maße, in dem das Geständnis des Opfers zwangsläufig seinen Tod herbeiführt, schafft die juristische Praxis einen Kausalnexus zwischen der signifikativen Funktion der Sprache und der Ausübung von Gewalt. Die Supposition der Schuld kodiert das Geständnis als einen Text, in dem die Sprache der

Grammatik der Gewalt unterliegt: das Prädikat der Schuld begründet ein hermeneutisches Gesetz, das Lesen. Deuten und Töten gleichsetzt. Oliviers Widerstand gegen das Bekenntnis ist gerade in dieser impliziten Gewaltnötigung des juristischen Geständnisbegriffs bedingt: seine Verweigerung des Gerichts will eine Strafpraxis denunzieren, die im unverhüllten und vertrackten Drang, das Verbrechen noch über den Tod hinaus zu begleichen, einen bizarren Gerechtigkeitssinn offenbart, der sich an Leichen labt und damit das ihm inhärente Schuldprinzip von selbst erledigt:


18: Foucault. Überwachen und Strafen, a.a.O. S. 51-57

Anmerkungen

Zwischendurch wird mal paraphrasiert; ansonsten herrscht weitgehend Übereinstimmung der Formulierungen. Wörtliche Übernahmen sind nicht adäquat als solche gekennzeichnet. Der Verweis auf Foucault wird entfernt.

Sichter
(Graf Isolan), Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20130203215058