Herausragende Fundstellen[]
- Seite 93: Die gesamte Seite ist ohne Kennzeichnung aus einer Dissertation aus dem Jahre 2001 übernommen. Die Übernahme geht dann auch noch auf Seite 94 weiter.
- Seite 115: Mehr als eine halbe Seite ist aus einer fast 80-jährigen Abhandlung zum Thema übernommen, ohne dies kenntlich zu machen.
- Vollständig plagiiert sind folgende Kapitel:
- II. 1d Die Situation der Kriminologie zur Jahrhundertwende (S. 28-29)
- III. 2d aa [Der Fall Susanna Margaretha Brandt:] Der historische Fall (S. 92-93)
- III. 3b dd (Anfang, ohne folg. Abschn. 1-5) [Die Behandlung des Themas [Kindsmord] im "Urfaust":] Die Gretchentragödie (S. 121-122).
Herausragende Quellen[]
Andere Beobachtungen[]
- Erste Plagiatsstellen wurden schon im Rahmen einer Rezension gefunden. Siehe hier: Rezension von Johannes F. Lehmann: Jurist auf Abwegen, in: IASLonline (30.03.2011)
Statistik[]
- Es sind bislang 27 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 18 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 9 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
- Die untersuchte Arbeit hat 153 Seiten im Hauptteil. Auf 26 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 17 % entspricht.
Die 153 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
- Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 4 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.
- Die Dokumentation beinhaltet 14 Quellen.
Illustration[]
Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)
Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.
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