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4 ungesichtete Fragmente: "verdächtig" oder "Keine Wertung"

[1.] Tj/Fragment 015 04 - Diskussion
Bearbeitet: 7. January 2013, 23:47 (Kybot)
Erstellt: 3. January 2013, 21:21 Plagin Hood
Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schneider 2009, Schutzlevel, Tj, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 4-12
Quelle: Schneider 2009
Seite(n): 621, Zeilen: 26-36
Der Normbruch gehörte schon immer zu den am häufigsten aufgegriffenen Themen literarischer Werke und Texte. Als Enttäuschung sozialer Erwartungen, die in das Verhalten von Menschen gesetzt werden 10, veranschaulicht er die extremen Formen sozialen Zusammenlebens. Dementsprechend nahm sich die um die Aufarbeitung existentieller und vor allem menschlicher Vorgänge und Grenzsituationen bemühte Literatur immer wieder der Darstellung kriminellen Verhaltens an. Die Veranschaulichung der in den kriminellen Handlungen zu Tage tretenden menschlichen Leidenschaften und gesellschaftlichen Konflikte rückte dabei die Innenseite des Menschen in den Fokus der Betrachtung:

10 Vgl. Luhmann, S. 40ff. und 53ff.

Normbruch betrifft allemal die soziale Sphäre, gesellschaftliche Beziehungen von Individuen im Rahmen von Interaktionen (Müller-Dietz 1990, 18 ff.) Er stellt sich als „Verletzung von Kollektivgefühlen“ (Durkheim, als „Enttäuschung sozialer Erwartungen, die in das Verhalten von Menschen gesetzt werden“ (Luhmann) dar. Namentlich in den spektakulären Formen des Kapitalverbrechens (Mord, Vergewaltigung, Raub) veranschaulicht er extreme Verhaltensweisen im Rahmen sozialen Zusammenlebens. Nicht selten spiegeln Verbrechen Grenzsituationen menschlichen Lebens und Erlebens wider. Der Normbruch zeugt von Leidenschaften und Gefühlen. Erschöpft gleichsam den ganzen Fundus als negativ, ja zerstörerisch erlebter empfundener Einstellungen und Verhaltensweisen aus. Damit bringt er die Innenseite des Menschen und die Binnenstruktur der Gesellschaft zum Vorschein.
Anmerkungen

Der Text ist offensichtlich angelehnt an die Vorlage.

Außer dem Verweis auf Luhman (mit "Vgl." und ohne Anführungszeichen für die wörtlich übernommenen Anteile) erfolgt keine weitere Quellenangabe.

Sichter


[2.] Tj/Fragment 076 22 - Diskussion
Bearbeitet: 7. January 2013, 23:50 (Kybot)
Erstellt: 7. January 2013, 23:22 Plagin Hood
Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Tj, Wehrli 1888, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 22-25
Quelle: Wehrli 1888
Seite(n): 19, Zeilen: 3-6
Die Carolina behandelt den Kindsmord in den Art. 35, 36 und 131. Die beiden ersteren Artikel enthalten ausschließlich kriminalprozessuale Vorschriften, letzterer zerfällt in zwei zu trennende Abteilungen, von denen die erste materielle und die zweite prozessuale Vorschriften enthält. Die sedes materiae für unser Thema bildet vorzüglich Art. 131. Es zerfällt derselbe in zwei scharf zu scheidende Abteilungen, von denen die erste materielle, die zweite prozessuale Vorschriften gibt. Letztere knüpfen an Art. 35 und 36 an, ...
Anmerkungen

Man beachte das Datum der Quelle.

Sichter


[3.] Tj/Fragment 076 101 - Diskussion
Bearbeitet: 7. January 2013, 23:50 (Kybot)
Erstellt: 7. January 2013, 23:34 Plagin Hood
Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Tj, Wehrli 1888, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 101-103
Quelle: Wehrli 1888
Seite(n): 30, Zeilen: 101-103
292 Dabei verfuhr man wie folgt: Man bettete die Verurteilte in eine Grube, deren Boden mit Domen bedeckt war, überschüttete sie leicht mit Erde und trieb einen spitzen Pfahl in die Erde, der der Delinquentin das Herz durchbohrte (Wehrli, S. 30). 1 Die Pfählung bestand darin, dass die Verurteilte, auf Dornen in eine Grube gebettet, leicht mit Erde überschüttet wurde. Hierauf trieb man einen Pfahl in das Erdreich hinein, welcher der Unglücklichen das Herz durchbohrte.
Anmerkungen

...

Sichter


[4.] Tj/Fragment 078 01 - Diskussion
Bearbeitet: 11. January 2013, 15:33 (Plagin Hood)
Erstellt: 8. January 2013, 13:22 Plagin Hood
Fragment, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Tj, Wächtershäuser 1973, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 1-3
Quelle: Wächtershäuser 1973
Seite(n): 7, Zeilen: 3ff.
[So kann man gegen Ende des 18. Jahrhunderts297 einen verhältnismäßig scharf umrissenen, aus den Art. 131, 35 und 36 CCC konstruierten Tatbestand ausma-] chen. Dabei hatte der sehr allgemein gehaltene Art. 131 CCC durch die Indizienregeln der anderen Vorschriften Ergänzungen im Sinne einer tatbestandlichen Ausgestaltung erfahren.298

Einigkeit bestand insoweit, dass die Besonderheit des Kindsmordes darin bestand, dass Tatobjekt nur ein neugeborenes Kind und Täterin nur dessen Mutter sein kann.


297 Vgl. zu Fällen aus dem frühen 18. Jahrhundert die Beispiele bei Wächtershäuser, S. 8ff.

298 Vgl. Wächtershäuser, S. 7.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts treffen wir in Rechtsprechung und Literatur einen verhältnismäßig scharf umrissenen, aus den Art. 131, 35 u. 36 PGO konstruierten Tatbestand des Kindermordes an. Der an sich recht unbestimmte, weil viel zu allgemeine Tatbestandskern des Art. 131 I PGO hatte die Indizienregelungen der übrigen Vorschriften in vielerlei Hinsicht Ergänzungen im Sinne tatbestandlicher Ausgestaltung erfahren:

[...]

Der Kindermord „in sensu stricto et proprio“ (wie wir der Begriff künftig nur verwenden wollen) stellt sich demnach als ein Sonderfall des Deszendentenmordes dar; seine Besonderheit besteht darin, daß Tatobjekt nur ein neugeborenes Kind, Täterin nur dessen Mutter sein kann.

Anmerkungen

Fortgesetzt von vorheriger Seite. Die ersten beiden Sätze enthalten Quellenangaben (mit "Vgl."), die jedoch die wörtlichen/gedanklichen Übereinstimmungen nicht vollständig klarstellen. Darunter folgen weitere Übereinstimmungen.

Sichter