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Ein „weltoffenes Land“? Deutschlands langer Weg zu einer neuen Politik der Zuwanderung

von Dr. Timur Mukazhanov

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[1.] Tmu/Fragment 110 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 20:45:13 Hindemith
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, SPD 2001, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 110, Zeilen: 1-25
Quelle: SPD 2001
Seite(n): 1, Zeilen: 6-40
Kernstück des Gesetzentwurfes ist eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Das geltende Ausländergesetz wird durch ein neues Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet ersetzt. Zum ersten mal werden damit die entscheidenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts und des Arbeitserlaubnisrechts für Ausländer in einem Gesetz zusammengefasst.240 Die Zahl der Aufenthaltstitel wird auf zwei reduziert: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Zur besseren Verständlichkeit orientiert sich das neue Aufenthaltsrecht nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe).241 Eine Reihe wichtiger Aufgaben wird einem neuen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet (§74 Aufenthaltsgesetz), das aus dem bisherigen Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgehen wird. Es handelt sich im wesentlichen um folgende Bereiche:

- Koordinierung der Informationen über die Arbeitsmigration zwischen den Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung und den deutschen Auslandsvertretungen;

- Durchführung eines optionalen Auswahlverfahrens im Punktesystem;

- Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogramms sowie Information über Integrationsangebote;

- Führung des Ausländerzentralregisters242;

- Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr.243

Ferner wird beim neuen Bundesamt ein weisungsunabhängiger Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration eingerichtet (§75 Aufenthaltsgesetz). Er soll ein jährliches Gutachten zur Migrationslage erstatten.244


240 Der Jurist Kay Hailbronner, Mitglied der Zuwanderungskommission beim Bundesinnenministerium, geht auf die Entwürfe der einzelnen Parteien für ein Einwanderungsgesetz ein und vergleicht sie mit dem Entwurf von Bundesinnenminister. Dreh- und Angelpunkt eines Konsenses in der Frage der Einwanderung sei deren Begrenzung; darüber herrsche weitgehend Konsens, vgl. Hailbronner, Kay, Reform des Zuwanderungsrechts. Konsens und Dissens in der Ausländerpolitik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 43/2001, S. 7-19;

241 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, ebenda, S. 114; S. 117;

242 Das Ausländerzentralregister (AZR) besteht seit 1953. Es wurde bisher beim Bundesverwaltungsamt in Köln (Registerbehörde) geführt – seit 1963 mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Im Ausländerzentralregister werden Daten von Ausländern zentral gespeichert, die sich nicht nur vorübergehend – d.h. länger als drei Monate – in Deutschland aufhalten bzw. aufgehalten haben. Die Registerbehörde unterstützt durch die Speicherung und Übermittlung der Daten vor allem die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden, d.h. die rund 650 Ausländerbehörden, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden und die deutschen Auslandsvertretungen, die für die Erteilung von Visa zuständig sind, damit sie schnell und effizient entscheiden können. Die im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten sind auch Grundlage für die jährliche Ausländerstatistik, die das Statistische Bundesamt erstellt. Näher über das Ausländerzentralregister sieh Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Ausländerpolitik und Ausländerrecht in Deutschland, Berlin 2001, S. 19;

243 Näher dazu sieh Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, ebenda, S. 122;

244 Ebenda, S. 123;

Kernstück des Zuwanderungsgesetzes ist eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Das geltende Ausländergesetz wird durch ein neues Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) ersetzt. In dem neuen Gesetz werden auch die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitserlaubnisrechts aufgenommen. Zum ersten Mal werden damit die entscheidenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts und des Arbeitserlaubnisrechts für Ausländer in einem Gesetz zusammengefasst.

Die Zahl der Aufenthaltstitel wird auf zwei reduziert. An Stelle der Aufenthaltsbefugnis, der Aufenthaltsbewilligung, der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung sind nunmehr nur noch zwei Aufenthaltstitel vorgesehen: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.

Zur besseren Verständlichkeit orientiert sich das neue Aufenthaltsrecht nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Humanitäre Gründe).

Eine Reihe wichtiger Aufgaben wird einem neuen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet, das aus dem bisherigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hervorgehen wird. Es handelt sich im wesentlichen um folgende Bereiche:

• Koordinierung der Informationen über die Arbeitsmigration zwischen den Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung und den deutschen Auslandsvertretungen;

• Durchführung eines optionalen Auswahlverfahrens im Punktesystem;

• Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogramms sowie Information über Integrationsangebote für Ausländer;

• Führung des Ausländerzentralregisters;

• Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr.

Darüber hinaus wird mit dem neuen Bundesamt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung als unabhängige wissenschaftliche Forschungseinrichtung organisatorisch verbunden.

Beim neuen Bundesamt wird ferner ein weisungsunabhängiger Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen regelmäßig zu begutachten. Er soll ein jährliches Gutachten zur Migrationslage erstatten.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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