von Dr. Timur Mukazhanov
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[1.] Tmu/Fragment 175 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-08 18:08:18 Guckar | Fragment, Gesichtet, Reißlandt 2002b, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 175, Zeilen: 1-28 |
Quelle: Reißlandt 2002b Seite(n): 37, 38, Zeilen: 37: 9-12.24-30; 38: 10-29.32-34 |
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[Auch solle der Bundesinnenminister Otto Schily nicht aus der Pflicht entlassen werden, „endlich das] Ausländerrecht zielgenau zum Schutz von den derzeit rund 31.000 fundamentalistischen Muslimen in Deutschland zu ändern“, forderte die Union.403
Das Sicherheitspaket II, ein sogenanntes „Artikelgesetz“, das neben 17 Gesetzen fünf Verordnungen betraf, enthielt neben umfassenden Kompetenzerweiterungen für das Bundeskriminalamt (BKA) sowie Bundesverfassungs- und Bundesgrenzschutz auch Änderungen des Pass- und Personalausweisrechts. Gewährleisten wollte man damit, so die SPD-Bundestagsfraktion, dass „Gefahren für die innere Sicherheit durch Angriffe von innen und von außen“ frühzeitig erkannt und bekämpft werden.404 Vor allem für Nicht-EU-Bürger können die Änderungen im Ausländerrecht folgenreich sein. Diese unterliegen dann einem Einreise- und Aufenthaltsverbot, wenn sie die „freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, öffentlich zur Gewalt aufrufen oder einer Vereinigung angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt“. Um diese Regelungen durchzusetzen, wurden die Ausweisungsbestimmungen drastisch verschärft, indem Aufenthaltsverbote mit sofort folgender Ausweisung verknüpft werden können. Durch die Ausweitung der Verbotsgründe im Vereinsgesetz wurden weiterhin die „Handlungsoptionen zur Bekämpfung extremistischer Vereinigungen mit Auslandsbezug“ verbessert. Das Asylverfahrensgesetz wurde um identitätssichernde Maßnahmen (z.B. Sprachaufzeichnungen) ergänzt, anhand derer man die Herkunftsregionen von Asylsuchenden identifizieren will. Diese und weitere biometrische Daten (z.B. Fingerabdrücke) werden bis zu zehn Jahre nach „Unanfechtbarkeit der Asylentscheidung“ gespeichert und automatisch mit dem polizeilichen Tatortspurenbestand des Bundeskriminalamtes abgeglichen. Die Änderungen des Ausländerzentralregistergesetzes erleichtern den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese und andere (z.B. von Ausländer- und Sozialämtern gespeicherte) Daten. 403 Vgl. Laurenz Meyer, Kein Show-Programm, Herr Schily!, in: CDU-PresseNews vom 31.01.2002, http://www.cdu.de/presse/archiv-2001/pr193-01.tm; 404 Sieh [sic] Thema Anti-Terror. Sicherheitspaket II, in: SPD-Bundestagsfraktion (Hrsg.), Intern. Informationsdienst der SPD, Nr. 9, vom 17.12.2001, S. 9; |
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Auch solle Schily nicht aus der Pflicht entlassen werden, „endlich das Ausländerrecht zielgenau zum Schutz vor den derzeit rund 31.000 fundamentalistischen Muslimen in Deutschland zu ändern", forderte die Union.85 [...] [...] Das Sicherheitspaket II, ein Artikelgesetz, das neben 17 Gesetzen fünf Verordnungen betraf, enthielt neben umfassenden Kompetenzerweiterungen für das Bundeskriminalamt (BKA) sowie Verfassungs- und Bundesgrenzschutz auch Änderungen des Pass- und Personalausweisrechts. Gewährleisten wollte man damit, so die SPD-Bundestagsfraktion, dass „Gefahren für die innere Sicherheit durch Angriffe von innen und von außen" frühzeitig erkannt und bekämpft werden.81 [sic] [Seite 38] Vor allem für Nicht-EU-Bürger/innen können die Änderungen im Ausländerrecht folgenreich sein: Die Genannten unterliegen dann einem Einreise- und Aufenthaltsverbot, wenn sie „die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, öffentlich zur Gewalt aufrufen oder einer Vereinigung angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt". Um dies durchzusetzen, wurden die Ausweisungsbestimmungen drastisch verschärft, indem Aufenthaltsverbote mit sofort folgender Ausweisung verknüpft werden können. Durch die Ausweitung der Verbotsgründe im Vereinsgesetz wurden weiterhin die „Handlungsoptionen zur Bekämpfung extremistischer Vereinigungen mit Auslandsbezug", also u. U. auch von Migrantenselbstorganisationen nicht näher bestimmter Couleur, verbessert. Das Asylverfahrensgesetz wurde um identitätssichernde Maßnahmen (z.B. Sprachaufzeichnungen) - wie sie bereits die Süssmuth-Kommission empfohlen hatte - ergänzt, anhand derer man die Herkunftsregionen von Asylsuchenden identifizieren will. Bis zu zehn Jahre nach „Unanfechtbarkeit der Asylentscheidung" werden diese und weitere biometrische Daten (z.B. Fingerabdrücke) gespeichert und automatisch mit dem polizeilichen Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen. [...] Die Änderungen des Ausländerzentralregistergesetzes erleichtern den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese und andere (z.B. von Ausländer- und Sozialämtern gespeicherte) Daten. 85 Siehe Laurenz Meyer, Kein Show-Programm, Herr Schily!, in: CDU PresseNews v. 31.1.2002, www.cdu.de/presse/archiv-2001/prl93-01.tm 87 Siehe Thema Anti-Terror. Sicherheitspaket II, in: SPD-Parteivorstand/-Bundestagsfraktion (Hrsg.), Intern. Informationsdienst der SPD Nr. 9 v. 17.12.2001, S. 9 |
Ohne Hinweis auf eine Übernahme. |
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