von Prof. Dr. Tristan Nguyen
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[1.] Tn/Fragment 272 13 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-11-28 09:08:23 Graf Isolan | Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 272, Zeilen: 13-25 |
Quelle: Kellermann 2001 Seite(n): 133, Zeilen: 15-29 |
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a) Cat Bonds mit bedingter Zinszahlung
Betrachtet man zunächst nur Cat Bonds mit einer katastrophenabhängigen Verzinsung, welche in der Literatur unter Coupon-at-Risk-Bonds geführt werden, so entsprechen diese nach König der Legaldefinition von Inhaberschuldverschreibungen.713 Die sog. Legaldefinition von Inhaberschuldverschreibungen findet sich in § 793 Abs. 1 BGB und lautet: „Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Leistung nicht berechtigt ist.“ Diese Einordnung der Coupon-at-Risk-Bonds liegt darin begründet, dass auch sie eine Verpflichtung des Emittenten darstellen. Die Verpflichtung besteht bei dieser Gestaltungsform von Cat Bonds darin, dass ex ante festgelegte Zinszahlungen an den Inhaber der Urkunde zu erbringen sind. Die Tatsache, dass die Leistungen in Abhängigkeit von einem vertraglich festgehalte[nen Versicherungsereignis erfolgen, ändert dabei nichts an der grundsätzlichen Leistungsverpflichtung.] 713 Vgl. König, M. (1997), S. 1042 ff. |
(2) Bedingte Zinszahlung
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob Insurance-linked-Bonds im Sinne des deutschen Rechtes überhaupt Schuldverschreibungen resp. Inhaberschuldverschreibungen darstellen. Die Legaldefinition539 findet sich in § 793 (1) BGB: „Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, daß er zur Verfügung über die Leistung nicht berechtigt ist.“ Insurance-linked-Bonds fallen in diese Legaldefinition, denn auch sie stellen eine Verpflichtung des Emittenten dar, eine bestimmte Leistung - die Zinszahlung - an den Inhaber der Urkunde zu erbringen. Die vereinbarte Bedingung, eine Leistung in Abhängigkeit des Eintretens bestimmter definierter Ereignisse zu erbringen, ändert nichts an der grundsätzlichen Leistungsverpflichtung, die rechtlich unter einer auflösenden Bedingung steht. Nach König entsprechen demnach Insurance-linked-Bonds mit einer katastrophenabhängigen Verzinsung der Legaldefinition und stellen Inhaberschuldverschreibungen dar.540 539 Vgl. zu einer Definition von Schuldverschreibungen auch Dichtl, E., Issing, O., 1994, S. 1865. 540 Vgl. König, M., 1997, S. 6. |
Inhaltlich herrscht Übereinstimmung. |
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