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Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken. Erweiterungsmöglichkeiten durch Rückversicherung, Katastrophenanleihen und Versicherungsderivate. Mit einem Geleitw. von Volker Arnold

von Prof. Dr. Tristan Nguyen

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[1.] Tn/Fragment 374 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-02 17:14:49 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 374, Zeilen: 1-27, 103
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 259, Zeilen: 1ff
Der Versicherer möge sich daher entschließen, Call-Optionen auf den Southeastern PCS-Index zu erwerben.

Zunächst muss dazu die gewünschte Priorität von 10 Mio. USD in einen entsprechenden Marktschaden bzw. Indexstand umgerechnet werden. Der gesuchte Basispreis k für die Call-Option bestimmt sich also folgendermaßen:988

Tn 374 Hab 1

Die Priorität von 10 Mio. USD wird erreicht bei einem Marktschaden in der Southeastern Region von 2.000 Mio. USD (= 2 Mrd. USD), was – ausgedrückt in Indexpunkten (ein Indexpunkt entspricht 100 Mio. USD) – einem Stand von 20 entspricht. Der Versicherer muss nun den gewünschten Absicherungszeitraum wählen. Aufgrund von möglichen Hurrikans im Sommer schließt er einen September-Kontrakt ab, dessen Risk Period Katastrophenschäden im Zeitraum von Juli bis September berücksichtigt.989 Er entscheidet sich für eine Berichtsperiode von zwölf Monaten, so dass der Abrechnungszeitpunkt am 30. September des folgenden Jahres liegt.

Die Anzahl der zu erwerbenden Kontrakte hängt von dem Absicherungsvolumen ab, das der Versicherer anstrebt. Er hat hier keine explizite Haftungsstrecke angegeben, d.h. die Obergrenze entspricht dem Small-Cap von 200 Indexpunkten, was einem Marktschaden in der Southeastern Region in Höhe von 20.000 Mio. USD (= 20 Mrd. USD) entspricht. Der Basispreis k = 20 Indexpunkte liegt damit im Bereich der Small- Cap Kontrakte. Die erforderliche Kontraktanzahl bzw. Hedge-Ratio h ergibt sich nun als Verhältnis von Priorität zu dem Wertäquivalent des Basispreises. Da angenommen wurde, dass die Schadenentwicklung des Portfolios des Versicherers und die des betrachteten Gesamtmarktes identisch sind, wird über die Ratio gemäß Gleichung (5.28) bestimmt, wie viele Kontrakte benötigt werden, um die Schadenentwicklung des Versicherungsportfolios ausgleichen zu können.990

Tn 374 Hab 2


988 Vgl. Canter, M. S., Cole, J. B. und Sandor, R. L. (1996), S. 92.

989 Vgl. Abschnitt 5.2.1.2.

990 Vgl. Schradin, H. R. und Möller, M. (1996), S. 27.

Der Versicherer möge sich daher entschließen, Call-Optionen auf den Eastem PCS-Index zu erwerben.

Hierzu muß zunächst die gewünschte Priorität in einen entsprechenden Marktschaden resp. Indexstand umgerechnet werden, um die notwendige Ausgestaltung der Call- Option zu bestimmen. Als Basispreis k für die Option ergibt sich:1000

Tn 374 Q 1

Seine Priorität von 10 Mio. USD korrespondiert mit einem Marktschaden in der Eastem Region von 2.000 Mio. USD, was ausgedrückt in Indexpunkten (ein Indexpunkt entspricht 100 Mio. USD) einem Indexstand von 20 entspricht.

Der Versicherer müßte damit PCS-Call-Optionen auf die Eastem Region für den gewünschten Absicherungszeitraum erwerben. Aufgrund möglicher Hurrikans im Sommer schließt der Versicherer einen September-Kontrakt ab, dessen Risk Period sich von Juli bis September erstreckt.1001 Als Berichtsperiode entscheidet sich der Versicherer für eine Laufzeit von zwölf Monaten, so daß der Abrechnungszeitpunkt im folgenden Jahr am 30. September liegt.

Die Anzahl der zu erwerbenden Kontrakte hängt von dem Absicherungsvolumen ab, das der Versicherer anstrebt. Hier hat er keine explizite Haftungsstrecke angegeben. Der Basispreis k = 20 Indexpunkte liegt im Bereich der Small-Cap Kontrakte. Die erforderliche Kontraktanzahl resp. Hedge-Ratio h ergibt sich nun als Verhältnis von Priorität zu dem Wertäquivalent des Basispreises (Basispreis * 200 USD):1002

Tn 374 Q 2


1000 Vgl. Canter, M.S. et al., 1999, S. 110, CBOT, 1995, S. 33.

1001 Vgl. CBOT, 1995, S. 33.

1002 Vgl. Schradin, H.R., Möller, M., 1996, S. 27. Da hier angenommen wurde, daß ein vollständiger Gleichlauf zwischen der Schadenentwicklung des Portfolios des Versicherers und des betrachteten Gesamtmarktes besteht, wird über diese Ratio bestimmt, wieviele Kontrakte die Schadenentwicklung des Versicherungsportfolios ausgleichen können.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Hood



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20121202171744