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Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken. Erweiterungsmöglichkeiten durch Rückversicherung, Katastrophenanleihen und Versicherungsderivate. Mit einem Geleitw. von Volker Arnold

von Prof. Dr. Tristan Nguyen

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[1.] Tn/Fragment 396 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-11-30 15:51:06 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 396, Zeilen: 1-26
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 279; 280, Zeilen: 13-31; 1-6
[Eine Glattstellung während der Laufzeit ist deshalb nur] durch den Aufbau einer Gegenposition möglich. Dies kann wirtschaftlich als Verkauf der Optionsposition interpretiert werden.1036

Aufgrund der zeitlichen Standardisierung der PCS-Optionen kann es zu einem Auseinanderfallen von Rechnungsperiode des Versicherers und Laufzeit der Option kommen. Dies könnte sich auf Versicherer, die durch den Aufbau einer Hedgeposition die Schadenbelastung in ihrem Versicherungsportfolio beschränken und damit eine Stabilisierung ihres Jahresergebnisses erreichen wollen, nachteilig auswirken. Man betrachte einen Versicherer, der für das erste Quartal Absicherung gegen Katastrophenschäden sucht und einen entsprechenden März Call-Options-Kontrakt erwirbt. Wählt er als Berichtsperiode eine Laufzeit von zwölf Monaten, so wird der Schlussabrechnungszeitpunkt in das folgende Jahr fallen. Seine externe Berichterstattung wird er aber in der Regel zum Ende des betrachteten Jahres machen. Treten nun in dem betrachteten ersten Quartal Katastrophenschäden auf, so wird der Versicherer hierfür Versicherungsleistungen erbringen und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle vornehmen, die sein Jahresergebnis reduzieren. Dieser Schadenentwicklung kann er ökonomisch die Wertentwicklung seiner erworbenen Optionsposition entgegenstellen. 1037

Grundsätzlich gilt für Versicherer bzw. Rückversicherer in Deutschland das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Für Gegenstände des Umlaufvermögens gilt dabei das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB. Das bedeutet für die erworbene Optionsposition, dass die gezahlte Optionsprämie aktiviert werden muss.1038 Sie wird bei Finanzoptionen, z.B. unter Kapitalanlagen, ausgewiesen.1039 Am Bilanzstichtag müssen Abschreibungen vorgenommen werden, sofern der feststellbare Börsenkurs oder Marktpreis unterhalb der Anschaffungskosten liegt. Zuschreibungen auf einen höheren Wert als die Anschaffungskosten sind gemäß § 253 Abs. 3 HGB nicht zulässig.


1036 Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 589.

1037 Der Wert einer solchen Optionsposition wird mit den aufgetretenen Schäden steigen, so dass er eine positive Wertentwicklung seiner Hedgeposition erzielt.

1038 Es sei hier nur der wirtschaftliche Zusammenhang berücksichtigt, da die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Optionsgeschäfte bisher in Deutschland noch ungeklärt ist.

1039 Im Gegensatz zu Banken und Industrieunternehmen, bei denen der Ausweis als „sonstige Vermögensgegenstände“ erfolgt. Bei Versicherungsunternehmen kann jedoch ein Zusammenhang zwischen Optionsrechten und vorhandenen oder zu erwerbenden Wertpapieren angenommen werden. Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 587.

[Seite 279]

Während der Laufzeit ist lediglich durch Aufbau einer Gegenposition eine Glattstellung möglich, was wirtschaftlich als Verkauf der Optionsposition interpretiert werden kann.1061

Verfolgt ein Versicherer nun das Ziel, durch den Aufbau einer Hedgeposition die Schadenbelastung in seinem Versicherungsportfolio zu beschränken, um somit eine Stabilisierung seines Jahresergebnisses zu erreichen, könnte das Auseinanderfallen von Rechnungsperiode und Laufzeit der Option genau dieser Zielsetzung zuwiderlaufen. Betrachtet sei ein Versicherer, der für das erste Quartal Absicherung gegen Katastrophenschäden sucht und einen entsprechenden März Call-Options-Kontrakt erwirbt. Wählt er als Berichtsperiode eine Laufzeit von zwölf Monaten, so wird der Schlußabrechnungszeitpunkt in das folgende Jahr fallen. Seine externe Berichterstattung wird der Versicherer jedoch i.d.R. zum Ende des betrachteten Jahres machen. Kommt es in dem betrachteten ersten Quartal zu Katastrophenschäden, so wird er hierfür Versicherungsleistungen erbringen sowie Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle vornehmen, die sein Jahresergebnis reduzieren.1062 Dieser Schadenentwicklung kann er ökonomisch die Wertentwicklung seiner erworbenen Optionsposition entgegenstellen.1063

Für deutsche Versicherer resp. Rückversicherer gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Für Gegenstände des Um-

[Seite 280]

laufvermögens gilt dabei das strenge Niederstwertprinzip, § 253 (3) HGB.1064 Für die erworbene Optionsposition bedeutet dies, daß die gezahlte Optionsprämie zu aktivieren ist.1065 Für Finanzoptionen erfolgt dabei bspw. ein Ausweis unter den Kapitalanlagen.1066 Am Bilanzstichtag müssen Abschreibungen vorgenommen werden, sofern der feststellbare Börsenkurs oder Marktpreis unterhalb der Anschaffungskosten liegt. Zuschreibungen auf einen höheren Wert als die Anschaffungskosten sind nicht zulässig.1067


1061 Vgl. Treuberger [sic!], H., Angermayer, B., 1995, S. 589.

1062 Vgl. Farny, D., 1992, S. 150f.

1063 Der Preis für eine solche Optionsposition wird mit den auftretenden Schäden steigen, so daß er eine positive Wertentwicklung seiner Hedgeposition erzielt.

1064 Vgl. Treuberger [sic!], H., Angermayer. B., 1995, S. 98.

1065 Hier sei zunächst nur der wirtschaftliche Zusammenhang berücksichtigt. Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Optionsgeschäfte sei im nächsten Abschnitt behandelt.

1066 Im Gegensatz zu Banken und Industrieunternehmen, bei denen der Ausweis als „sonstige Vermögensgegenstände" erfolgt. Bei Versicherungsunternehmen kann jedoch ein Zusammenhang zwischen Optionsrechten und vorhandenen oder zu erwerbenden Wertpapieren angenommen.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung bis hinein in den Fußnotenapparat erfolgt nirgends die Kennzeichnung einer Übernahme, geschweige denn ein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman



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